Zeitarbeit, trotz krankheit Überstundenabzug?

22. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
naverma
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)
Zeitarbeit, trotz krankheit Überstundenabzug?

hallo
Zeitarbeiter erhält eine Kündigung da der Kundenbetrieb keine Arbeit mehr hat. Der An ist aber krank geschrieben über den gesamten Verlauf der Kündigungsfrist. Die Firma sagt das die Überstunden die man sich angespart hat sowie der Urlaub in der Kündigungsfrist auch dann abgezogen wird wenn der AN krank geschrieben ist da dieser ja sowieso nicht arbeiten würde.
Ist das rechtens? Wenn Nein , der AN hätte noch einige UT übrig werden diese dann ausbezahlt?
lg
naverna

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Völliger Blödsinn was der Arbeitgeber da zum Besten gibt.
Wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, dann kann der AG weder Überstunden noch Urlaub gegenrechnen.

Eine Auszahlung der Urlaubstage wäre dann möglich.

Ob diese "so arbeitnehmerfreundliche Firma" auch die Überstunden noch auszahlt würde ich mal nicht vermuten.

Wenn es um sehr viel Geld geht, kann sich auch ein Gang zu einem Arbeitsrechtsanwalt lohnen. Weswegen wurde die Kündigung eigentlich ausgesprochen? Wurde innerhalb der Frist ggf. Kündigungsschutzklage eingereicht?

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#2
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

hi, raptor2,

so ohne die richtigen Infos wäre ich vorsichtig mit solchen Antworten.

@ naverma,

gehe ich recht in der Annahme, dass du mit Übergabe der Kündigung arbeitsunfähig wurdest??

Und wie sieht es mit den Überstunden aus: waren diese zum Abbummeln während der Kündigungsfrist vorgesehen?? Und wurde dieses dir dann VOR der AUB mitgeteilt??

Sternchen

P.S. der Urlaub muss natürlich ausgezahlt werden, sofern Du nicht noch innerhalb der Kündigungsfrist gesundest und Urlaub nehmen kannst.

-- Editiert am 22.04.2009 20:58

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
naverma
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo , danke für die Antworten,
das es etwas widersprüchliche Antworten gibt, hatte ich mir fast gedacht also beantworte ich gerne die Fragen.

meine Erkrankung begann am Tag des Erhalts der Kündigung.
Ich habe noch am selben Tag Kündigungsschutzklage eingereicht, da der AG betriebsbedingt gekündigt hatte, es aber keine Grundlage für diese Betriebsbedingte Kündigung gibt.
Die Überstunden werden auf einem Zeitkonto gesammelt und sollten zum Einsatz kommen wenn der AG keine Arbeit für den Leiharbeiter hat das ist richtig. Allerdings sollten nur 20 üs gesammelt werden für diesen Fall und der Rest (70 üs) ausbezahlt werden was aber nie stattfand.

Vermutlich werde ich vor Ablauf der 6 wöchigen Zahlpflicht des AG wieder gesunden und es bleiben dann noch 4 Tage übrig wo ich dann Zwangsurlaub erhalten werde. Aber die Überstunden möchte ich schon gerne haben, die habe ich mir ja auch verdient.

Der Termin mit dem Anwalt ist erst am Montag und ich wollte einfach mal horchen ob jemand schon etwas genaueres hinsichtlich dessen weiß. Ich werde natürlich gerne reinschreiben was der Fachanwalt dazu gesagt hat.

ps. und wegen meiner plötzlichen Erkrankung bitte keine Binsenweisheiten, ich weiß selber das es risk ist allerdings habe ich die Möglichkeit meine Krankheit jederzeit beim medizinischen Dienst zu begründen falls der AG diese anzweifelt.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
naverma
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo weiß nicht obs noch jemand ließt auf jeden fall sagte anwalt das die Überstunden und der Urlaub geldlich ausbezahlt werden müssen wenn der Arbeitnehmer krank ist und den Urlaub nicht nehmen kann.

lieben Gruß

2x Hilfreiche Antwort

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