Zaunversetzung - Wer der WEG muss sich an den Kosten/Arbeiten beteiligen?

14. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
angiesse
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zaunversetzung - Wer der WEG muss sich an den Kosten/Arbeiten beteiligen?

Hallo an alle,
ich heiße Andy, bin neu hier, und hoffe die Experten hier können ein wenig Licht ins Dunkel einer Nachbarschaftsangelegenheit bringen.
Wir sind vier Parteien einer Wohnungseigentumsgemeinschaft. Zwei der Parteien haben Sondernutzungsrechte an jeweils einem von zwei Teilen der Gartenanlage. Der Garten selbst ist natürlich Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer.
Jetzt lässt unser Nachbar seinen Metallzaun um ca. 30 cm auf sein Grundstück versetzen. Sprich sein Zaun stand zuvor fälschlicherweise auf unserem Grundstück. Die Versetzung selbst wird von einer Firma durchgeführt, nicht aber die Beseitigung eines ca. 7-8 m langen und 0,5 m tiefen Betonfundaments, welches an denjenigen Gartenteil grenzt für den wir (meine Frau und ich) das Sondernutzungsrecht haben. Das will der Nachbar aus Kostengründen selbst machen und erwartet von uns Hilfe.
Folgende Fragen ergeben sich:
Kann der Nachbar uns an den Kosten beteiligen? Wir wollten die Versetzung nicht zwingend und es ist sein Zaun.
Müssen wir bei der Beseitigung des Fundaments helfen? Im Zweifel entstehen auch hierfür Kosten wenn das so ohne weiteres selbst gar nicht machbar ist. Das Fundament gehörte ja ursprünglich zu seinem Zaun, befindet sich aber auf unser aller (WEG) Grundstück und auf unserem (meiner Frau und meinem) Sondernutzungsrecht.
Wenn wir uns an Kosten/Arbeiten beteiligen müssen, wer muss sich beteiligen, die gesamte WEG (vier Eigentümer), oder nur wir als eine Partei mit dem Sondernutzungsrecht?
Ich hoffe der Sachverhalt ist einigermaßen verständlich dargestellt. Sonst gern nachfragen.
Vielen Dank für Hilfe,
Gruß, Andy

-- Editier von angiesse am 14.04.2017 17:24

-- Editier von angiesse am 14.04.2017 17:26

-- Editier von angiesse am 14.04.2017 17:28

Ärgert der Nachbar?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von angiesse):

Kann der Nachbar uns an den Kosten beteiligen? Wir wollten die Versetzung nicht zwingend und es ist sein Zaun.

Es besteht keine Pflicht für euch, dass ihr euch an den Kosten beteiligt.
Zitat (von angiesse):
Müssen wir bei der Beseitigung des Fundaments helfen? Im Zweifel entstehen auch hierfür Kosten wenn das so ohne weiteres selbst gar nicht machbar ist. Das Fundament gehörte ja ursprünglich zu seinem Zaun, befindet sich aber auf unser aller (WEG) Grundstück und auf unserem (meiner Frau und meinem) Sondernutzungsrecht.

Nein müsst ihr nicht.
Zitat (von angiesse):
Wenn wir uns an Kosten/Arbeiten beteiligen müssen, wer muss sich beteiligen, die gesamte WEG (vier Eigentümer), oder nur wir als eine Partei mit dem Sondernutzungsrecht?

Da ihr euch nicht an den Kosten beteiligen müsst, müssen deshalb natürlich auch die anderen Eigentümer nichts zahlen.

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#2
 Von 
angiesse
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hört sich doch schonmal ganz gut an.
Vielen Dank @Scappler. Schön ist natürlich, auch für den juristischen Laien, oder gerade für den, eine Begründung.
Der Nachbar wird im Zweifel sagen, naja, das Betonfundament ist doch bei euch auf dem Grundstück, also müsst ihr es auch entfernen, oder zumindest dazu beitragen. Was sagen wir dann?
Spannend ist dann ja auch die Frage, was tun wenn er uns das Ding einfach da lässt und nichts macht?

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Also der Nachbar hatte seinen Zaun samt Betonfundament zuvor fälschlicherweise auf das fremde Grundstück der WEG gesetzt?!

Dann besteht seitens des Grundstückseigentümers (WEG) ein Beseitigungsanspruch bzw. Unterlassungsanspruch (hinsichtlich der Grundstücksnutzung durch den Nachbarn) aus [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html]BGB § 1004 [/link] - ggf auch gerichtlich durchsetzbar - sofern nicht verjährt (Verjährungsfrist: 3 Jahre)
Im Rahmen des Beseitigungsanspruchs ist der Nachbar verpflichtet seinen widerrechtlichen Zaun samt Fundament auf dem fremden Grundstück auf eigene Kosten zu beseitigen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Geschah die ursprüngliche Setzung des Zaunes auf Beschluss der WEG?
Wer trug lt. Beschluss der WEG die Kosten des Zauns?
Wer hat die ursprüngliche Position des Zauns festgelegt?

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#5
 Von 
angiesse
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Lolle: Vielen Dank für die Begründung, das klingt mehr als plausibel.

@ Heike J: die WEG hat nichts beschlossen, gezahlt oder festgelegt, ergibt sich aus der Sachverhaltsbeschreibung oben.

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#6
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Ist dann in der Teilungserklärung festgelegt, dass ein Zaun gebaut werden darf?

Es handelt sich um eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung bedarf.

Um zu beurteilen, ob sich jemand an den Kosten beteiligen muss, muss man schon genau wissen, unter welchen Vereinbarungen welcher Eigentümer der Zaunbau entstand.

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#7
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von Heike J):
Ist dann in der Teilungserklärung festgelegt, dass ein Zaun gebaut werden darf?

Es handel
Zitat (von Heike J):
Ist dann in der Teilungserklärung festgelegt, dass ein Zaun gebaut werden darf?

Es handelt sich um eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung bedarf.

Um zu beurteilen, ob sicquote]
Zitat (von Heike J):
Ist dann in der Teilungserklärung festgelegt, dass ein Zaun gebaut werden darf?

Es handelt sich um eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung bedarf.
.


Ich verstehe es so, dass der Nachbar nicht zur WEG gehört und damit wäre es egal, was in der Teilungserklärung steht.

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#8
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Und ich verstehe es so, dass es sich um einen Zaun innerhalb der WEG handelt und mit "Nachbar" der 2. Eigentümer der insgesamt 2 Sondernutzungsrechte am Garten gemeint ist.

Falls es sich um einen Nachbarn außerhalb der WEG handelt, kommt es trotzdem darauf an, welche Vereinbarungen beim ursprünglichen Zaunbau getroffen wurden, um die Frage beantworten zu können.

-- Editiert von Heike J am 16.04.2017 18:24

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#9
 Von 
angiesse
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, das war tatsächlich missverständlich ausgedrückt.
Der Nachbar der den Zaun versetzt ist der Nachbar der WEG und gehört NICHT zu ihr.
Der Zaun stand schon Jahre vor dem Bau des Gemeinschaftseigentums (fälschlicherweise) auf dem jetzigen Grundstück der WEG.

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#10
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

War es eventuell bei Zaunbau ein gemeinsames Flurstück und wurde erst mit dem Bau der WEG getrennt?

Wenn der Zaun bei Gründung der WEG auf dem WEG-Grundstück stand, hat die WEG den Zaun ja eigentlich mitgekauft.
Also gehört der Zaun der WEG. Und damit hat der Nachbar damit gar nichts mehr zu tun.

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#11
 Von 
angiesse
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Heike: Das klingt für mich nicht plausibel. Das würde ja bedeuten, dass man durch Gründung einer WEG mit gleichzeitiger Trennung von Flurstücken jemanden anderes enteignen könnte. Das wäre ja sowas wie ein Vertrag zu Lasten eines Dritten.

Wie dem auch sei, das Betonfundament ist bereits entfernt und der Zaun neu gesetzt. Hoffentlich wurde zuvor auch sauber vermessen ;-)

Vielen Dank an alle die sich beteiligt und geholfen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Das heißt nicht Enteignung, sondern Kauf.
Man kauft ein Grundstück mit allem, was sich auf dem Grundstück befindet.

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