Zaun soll gedreht werden

31. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Piercefool
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)
Zaun soll gedreht werden

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem.
Ich habe vor 1,5 Jahren ein Neubau-Reihenmittelhaus in Niedersachsen bezogen. Ich war lange Zeit der erste, also ohne Nachbarn. Da wir einen Hund haben und auch um ein etwas sicheres Gefühl zu haben, haben wir unseren Garten komplett umzäunt mit einem 1,60m hohen Doppelstabmattenzaun. Ich weiß das man bei Reihehäusern immer "nur" für seine rechte Seite verantwortlich ist, aber da es noch keine Nachbarn gab, haben wir beide Seite gemacht, die Kosten waren nicht so tragisch, da der Garten nicht so groß ist. Um allen späteren Diskussionen mit zukünftigen Nachbarn aus dem Weg zu gehen, haben wir den Zaun auch nicht auf die Grenze gesetzt ,sondern auf unser Grundstück an die Grenze.
Jetzt kommts, womit ich niemals gerrechnet hätte. Jetzt werde ich von der linken Partei, die jetzt neu zugezogen ist, angesprochen, das wir unseren Zaun drehen müssten. Wir haben die Pfosten nämlich außen gesetzt und die Matte von innen gegen geschraubt, so das wir auf die Matte schauen und die Partei links von uns auf die Pfosten. Da habe mir nie Gedanken drüber gemacht. Von den Nachbarn heißt es, das es ein Gesetz gebe das die Pfosten zu mir zeigen müssten. Jetzt frage ich mich natürlich erst einmal, selbst wenn es so ein Gesetz gibt, gilt das für mich, da erstens der Zaun auf meinem Grundstück steht und nicht auf der Grenze und zweitens es sich ja um die Seite handelt um die sich die gegnerische Partei kümmern müsste und somit, wenn der Zaun von den Nachbarn selbst aufgestellt worden wäre, er ja richtig rum stehen würde, da die "schöne" Seite zu der Partei stehen soll, die nicht für den Zaun zuständig ist.
Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Sorry für den wilden Text, aber ich bin grade ein wenig durcheinander.

LG

Ärgert der Nachbar?

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17 Antworten
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#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von Piercefool):
Jetzt frage ich mich natürlich erst einmal, selbst wenn es so ein Gesetz gibt


Das einfachste wäre doch, dass dir dein Nachbar diesen Paragraphen zeigen soll, in dem steht, dass die Pfosten zu deiner Seite zeigen müssen.
Ich denke das er da lange suchen muss und am Ende auch nicht fündig wird.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Da sollen die beiden das Gesetz und den entsprechenden § doch mal benennen.



Zitat (von Piercefool):
Von den Nachbarn heißt es, das es ein Gesetz gebe das die Pfosten zu mir zeigen müssten.

Ja, gibt es.
Dummerweise nicht in Deutschland, also nützt es Deinen Nachbarn nichts.



Wie lauten die örtlichen Bauordnungen? Denn in Bebauungsplänen z.B. ist manches geregelt, worüber man durchaus den Kopf schütteln kann ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

14x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Piercefool
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Wie lauten die örtlichen Bauordnungen? Denn in Bebauungsplänen z.B. ist manches geregelt, worüber man durchaus den Kopf schütteln kann ...


Da gibt es keine Besonderheiten soweit ich weiss, Zaunart-Höhe passt alles.
Ich glaube ich sitze das erst einmal aus und warte ab.

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Piercefool
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

Jetzt habe ich noch ein wenig gegoogelt.
Ich habe das hier gefunden :
www.mj.niedersachsen.de/download/8071/Broschuere_Tipps_fuer_Nachbarn_.pdf

Seite 19, letzter Absatz unten rechts. Da steht etwas mit den Pfosten, ist aber die Frage ob das auch für Grundstücke in Reihenhaussiedlungen gilt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Du meinst das hier:
Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG), § 28 - Beschaffenheit der Einfriedung
...
(2) Die Einfriedung ist - vorbehaltlich des § 30 - auf dem eigenen Grundstück zu errichten. Seitliche Zaunpfosten sollen dem eigenen Grundstück zugekehrt sein.
...

Geht in die Richtung, nützt dem Nachbarn aber nichts.



Zitat (von Piercefool):
ist aber die Frage ob das auch für Grundstücke in Reihenhaussiedlungen gilt.

Das gilt auch für Grundstücke in Reihenhaussiedlungen.
Es sein denn es gelten örtlich weitere Gestaltungsvorschriften.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Piercefool
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

Das heißt jetzt was genau? Ich muss den Zaun doch drehen, da die Pfosten nicht zu mir zeigen?

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Nö, da steht sollen, nicht müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Piercefool
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

:grins: ok.
Ich warte dann einfach mal ab ob da noch was kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Genau.

Würde man den Zaun jetzt errichten, müsste man das auf jeden Fall beachten und der Nachbar könnte die Drehung durchsetzen.
Nach so langer Zeit sehe ich da eher geringe Aussichten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Piercefool
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

Jetzt wäre ja auch der Nachbar in der Einfriedungspflicht, da ich ja der Garten zur rechten Seite bin und dann könnte ich einfordern die Pfosten nicht zu mir zu richten. Somit steht der Zaun ja richtig. Also wohl alles gut so wie es ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Piercefool):
Jetzt wäre ja auch der Nachbar in der Einfriedungspflicht, da ich ja der Garten zur rechten Seite bin und dann könnte ich einfordern die Pfosten nicht zu mir zu richten. Somit steht der Zaun ja richtig. Also wohl alles gut so wie es ist.


Wenn beide gleichzeitig eingezogen wären, hätte man sich sicherlich absprechen können. Es gibt ja die Möglichkeit, solche Zaunelemente z.B. zwischen die Pfosten zu setzen so daß von beiden Seiten das gleiche Erscheinungsbild entsteht.

Oder einen Maschendrahtzaun setzen :grins:

Gibt es diese Einfriedungspflicht und entsprechende Ausführungsbestimmungen? Nicht das da neue Disharmonien entstehen...

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#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Da der Zaun ja lt Ihren Angaben eben nicht auf der Grenze, sondern auf Ihrem eigenen Grundstück ist, bleibt es dem Nachbarn ja überlassen, selbst einen Zaun, diesmal mit den Pfosten zur richtigen Seite :D zu errichten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort



#15
 Von 
Piercefool
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke erstmal für den zahlreichen Zuspruch. Da der Zaun auf meinem Grundstück steht, sehe ich dem ganzen auch erstmal gelassen entgegen. Ich werde mich wenn ich Zeit habe nochmal ein wenig belesen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Piercefool
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke erstmal für den zahlreichen Zuspruch. Da der Zaun auf meinem Grundstück steht, sehe ich dem ganzen auch erstmal gelassen entgegen. Ich werde mich wenn ich Zeit habe nochmal ein wenig belesen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Autoknacker
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 23x hilfreich)

Wenn der Zaun wirklich auf dem eigenem Grund steht, würde ich nichts machen.

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