Zapfsäulenpistole beschädigt - Zahlt die Haftpflicht

15. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
go480509-77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zapfsäulenpistole beschädigt - Zahlt die Haftpflicht

Moin,

mir ist vorhin etwas Dummes passiert. Ich wollte tanken, aber die Zapfsäule funktionierte nicht. Ich ließ die Pistole im Tankstutzen im Auto stecken und ging in die Tankstelle rein um dem Mitarbeiter bescheid zu sagen dass die Säule defekt ist.
Er meinte ich soll dann an eine andere Säule fahren.
Habe ich dann auch gemacht, habe dann leider vergessen, dass die Pistole noch im Auto steckte. Diese ist dann vom Schlauch abgerissen.
Der Tankstellenmitarbeiter hat daraufhin die Polizei angerufen. Die haben uns ein Aktenzeichen gegeben und ich habe dem Mitarbeiter meine Personalien gegeben. Der Polizist meinte der Tankstellenpächter wird dann wohl auf mich zu kommen wegen der Kosten, konnte mir aber auch nicht sagen, ob und durch welche Versicherung der Schaden gedeckt ist...

Kann mir da jemand weiterhelfen? Eventuell Privathaftpflicht? Oder KFZ-Haftpflicht? Oder muss ich das selber zahlen?

Vielen Dank schon mal
Manuel Schweiger

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Die KFZ Haftpflicht ist dafür zuständig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go480509-77):
Oder KFZ-Haftpflicht?

Genau die


Man kann auch selbst zahlen, dann erhöht sich der Beitrag nicht. Kommt darauf an, was günstiger kiommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

für den geschilderten Fall stimme ich zu, eindeutig KFZ-Haftpflicht (weil es beim Fahren passiert ist).

Wenn es hingegen nur beim Tanken gewesen wäre (Pistole fallen gelassen, Schlauch überdehnt oder was man sonst noch so alles machen könnte), dann wäre es schon diskutabel welche Versicherung da haftet.

Zitat:
Habe ich dann auch gemacht, habe dann leider vergessen, dass die Pistole noch im Auto steckte. Diese ist dann vom Schlauch abgerissen.
Kenne ich, sowas kommt wenn man von der Routine abweicht.

Mir ist mal folgendes passiert (auch beim Tanken): Ich hatte nur genau 50 Euro dabei, und natürlich - Murphys Gesetz - standen dann 50,10 Euro auf der Anzeige. Ich dann sofort ins Auto und Kleingeld gesucht, da liegt ja manchmal irgendwo ne' Münze rum, aber nichts gefunden. Also an die Kasse und gebeichtet, dort hieß es "kein Problem, zahlen sie halt beim nächsten mal"; Glück gehabt (war aber auch meine Stammtankstelle, man kennt sich).
Aber - und jetzt kommst - beim wegfahren hab' ich nicht bemerkt, dass ich den Tankdeckel in der Hektik noch nicht wieder aufgeschraubt hatte. Nach länger Fahrt spricht mich jemand an und fragt, ob das denn normal sei da hinten (bei meinem Fahrzeug kann man den Deckel auf die Klappe stecken, und da war er auch noch, wieder Glück gehabt).
Gelernt hab' ich aber daraus, dass man besonders wenn man abgelenkt wird ganz genau auf alles achten muss was man sonst schon fast intuitiv macht.

Stefan

PS: Sorry für die Offtopic-Story, aber ich dachte es passt ganz schön, außerdem ist die Frage ja beantwortet, dann kann man ja sicher noch ein bisschen Quatschen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich hab mal ne Thermosflasche mit Glaseinsatz und voller Kaffee auf dem Dach vergessen und bin losgefahren. Die zerplatzte mit einem solchen Knall, dass ich dachte, jemand hätte auf mich geschossen :crazy:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

für den geschilderten Fall stimme ich zu, eindeutig KFZ-Haftpflicht (weil es beim Fahren passiert ist).

Wenn es hingegen nur beim Tanken gewesen wäre (Pistole fallen gelassen, Schlauch überdehnt oder was man sonst noch so alles machen könnte), dann wäre es schon diskutabel welche Versicherung da haftet.

Die KFZ-Haftpflicht zahlt nicht nur für Schäden, die beim Fahren eines KFZ verursacht werden, sondern für alle Schäden, die sich aus dem Betrieb eines KFZ ergeben, dazu gehört auch das Tanken. Die KFZ-Haftpflicht zahlt sogar, wenn einem beim Beladen des Autos auf dem Supermarktparkplatz plötzlich der Einkaufswagen selbständig macht und gegen ein fremdes Auto rollt und dieses beschädigt. Auch das steht nämlich im Zusammenhang mit dem Betrieb des KFZ.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die KFZ-Haftpflicht zahlt nicht nur für Schäden, die beim Fahren eines KFZ verursacht werden, sondern für alle Schäden, die sich aus dem Betrieb eines KFZ ergeben, dazu gehört auch das Tanken.
Das ist mir bewusst. Trotzdem ist es nicht klar abzugrenzen, wo die sogenannte "Benzinklausel" beginnt und endet.

Geh' nur mal einen Schritt weiter: Du stößt beim Bezahlen in der Tankstelle ein Regal um. Zahlt das die KFZ-Haftpflicht? (nein, tut sie nicht)

Stefan

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