Zahnarzt RG in H. von 600 EUR ohne KV

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
melanou35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahnarzt RG in H. von 600 EUR ohne KV

Guten Abend (und bonne année)

Ich habe bei einem Zahnarzt einen InfoTermin gafragt bezüglich eine Zahnspange (invisalign)

Bei der InforTermin erwartete ich "infos" und später einen ungefähre Kostenvoranschlag.

Es war der erster Zahnarzt die ich dafür besuchte.

An dieser info Termin haben die mich fotos, abdrücke, usw gemacht. Es wurde mir nicht gesagt dass es Kosten dafür entstehen wurden.

Später habe ich einen andere Zahnarzt besucht (info termin war wirklich mit Infos!) und dafür entschieden.

Der erster zahnarzt sendet mir jetzt eine RG in Höhe von 600 EUR für die Beratung (ok), die Abdrücke, die fotos und die Invisalign-Kosten.

Wo ist da mein Recht ? Hatten die mir nicht es vorher(schriftlich) sagen müssen ? Meine Krankenkasse übernimmt in meimen Fall sowieso nicht.

Nach dem 630 III (informationspflicht) bin ich doch da geschützt oder ?
Hatten die mir es gesagt, hatte ich es erstmal überlegt !

MERCI vielmals für alle dir mir da helfen können :-S

Grüsse
Mélanie

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Wie meinen? Welcher Schutz??? http://dejure.org/gesetze/BGB/630.html ???

Spätestens bei materiellen Kosten für Fotos und Abdrücken war mit Kosten zu rechnen. Kannst du einen Wunsch nach kostenlosem und unverbindlichen KV nachweisen?

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#2
 Von 
melanou35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Ich habe nur einen Beratungstermin gefragt (email habe ich noch). Mehr habe ich natürlich nicht...

ich sehe nicht warum ich dann etwas zahlen muss wo mir wurde nicht gesagt dass es in höhe von 600 eur dann wäre...

Heisst das der Patiente muss alles fragen ob das Kostenpflichtig ist ? Sollen die es prinzipiell nicht selbst an der PAtiente sagen ?

Ausserdem, bei solche Kosten (wie gesagt : 600 eur - nicht 30 oder so) könnte man also denken dass es schon einen Auftrag erteilt war. Was nicht der Fall ist...
Warum wurde ich das bei mehrere Zahnarzt dann fragen wenn ich dann bei jeder 600 eur zahlen soll !

Grüsse
Mélanie

PS:sorry wenn ich "deutsche"Fehler mache...

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

"Wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Zahnarztes: Ein Verstoß kann teuer werden!
von Rechtsanwälten Sören Kleinke und Dr. Marion Wille, Kanzlei Kleinke, Osnabrück, www.kanzlei-kleinke.de
Der Zahnarzt hat neben medizinischen Aufklärungspflichten auch die Pflicht, seinen Patienten wirtschaftlich zu beraten. In der Praxis kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Versicherungen und Patienten darüber, ob der Zahnarzt den Patienten vor und/oder während der Behandlung über die finanziellen Auswirkungen genügend aufgeklärt hat. Diese wirtschaftliche Aufklärungspflicht sollte wegen vieler Leistungsausschlüsse und Zuzahlungsregelungen nicht unterschätzt werden. Hierbei spielt auch der Heil- und Kostenplan (HKP) eine wichtige Rolle. Ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht kann für den Zahnarzt teuer werden.
Der Inhalt der wirtschaftlichen Aufklärungspflicht
Die Aufklärungspflicht des Zahnarztes ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag des Zahnarztes mit dem Patienten. Dabei ist zwischen Privat- und Kassenpatienten zu differenzieren.
Der Kassenpatient
Der Kassenpatient wirkt im Gegensatz zum Privatpatienten bei der Abrechnung der Leistungen nicht mit, da er sie üblicherweise als Sachleistung in Anspruch nimmt. Die Kostendimension wird dem Patienten daher allenfalls über eine Zuzahlung bewusst. Mit der Gesundheitsreform wurde zum 1. Januar 2004 allerdings auch für Kassenpatienten die Möglichkeit einer Kostenerstattung eingeführt, so dass sich das Kostenbewusstsein möglicherweise ändern wird.
Unabhängig davon, ob der Patient Ihre Behandlung als Sachleistung in Anspruch nimmt oder die Kostenerstattung gewählt hat, gelten im GKV-Bereich viele Zuzahlungsregelungen und Erstattungsausschlüsse. Hierauf ist der Patient insbesondere im Bereich des Zahnersatzes hinzuweisen. Der Patient muss wissen, welcher Teil der Behandlung von der GKV übernommen wird und was er selbst tragen bzw. zahlen muss.
Da der Zahnarzt im GKV-Bereich an das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V gebunden ist, muss er bei verschiedenen indizierten lle: iww.de

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Die Frage dürfte wohl sein, ob Du als Privatversicherte oder als Gesetzlich Versicherte um was genau nachgefragt hast:

http://de.wikipedia.org/wiki/Heil-_und_Kostenplan

http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/recht-allgemein/news/news/zahnbehandlung-abgelehnt-heilplan-ist-kostenlos.html

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
melanou35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bonjour,

Vielen Dank ihr 2 ! ich werde es ganz im Ruhe nochmal lesen.

Zur Frage ob gesetzlich oder privat versichert :
ich bin momentan in der Schweiz gesetzlich versichert.
Gilt das als Privat versichert in Deutschland ?

Grüsse aus der Schweiz und schönen Tag
Mélanie

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Gilt das als Privat versichert in Deutschland ?



Ich würde eher auf "Selbstzahler" tippen.

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0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ggf. bei der schweizer Versicherung nachfragen, ob sie diesen Infotermin bezahlen würde oder nicht.

Im übrigen handelt es sich nicht um 630 III BGB, sondern um 630c BGB. Das nur um Tinnitus Verwirrung zu entwirren ;-)

Das dürfte keine leichte Nummer sein. Ich würde mich da anschließen, dass du deine Ursprungsintention nachweisen kannst und dass man vielleicht sogar folgern muss, dass du etwas überrumpelt wurdest. Spätestens mit dem nehmen eines Abdrucks ist klar, dass die eigentliche Behandlung begonnen hatte. Die Frage wäre also, ob man dich in die Irre geleitet hat bzw. was für eine Begründung dir genannt wurde, warum man den Abdruck brauchte, um dich vernünftig zu beraten.
Sonst sehe ich aber wenig Anhaltspunkte für den Arzt, dir eine Behandlung aufzuzwingen. So etwas ist schließlich nicht akut und wenn er seine Pflichten versäumt hat, die er gesetzlich hat, dann hat er Pech gehabt bzw. kann nur die Beratung selbst in Rechnung stellen.
Sein Sprechstundenpersonal hätte den Arzt schon auf den Wunsch des Patienten (Ich möchte nur ein Infogespräch) und die Besonderheiten (nicht in Deutschland versichert) aufmerksam müssen.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 14.01.2014 09:52

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
melanou35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an euch alle. Es ist super nett dass ihr euch Zeit nimmt . Merci Merci.
ich werde eine Wiederspruch einlegen und abwarten was sie sagen...
ich versuche euch soweit wie möglich auf dem laufende zu halten.

Schöne Grüsse
Mélanie

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