Hi,
ich habe einen Beratungsvertrag abgeschlossen mit monatlichem Honorar wobei das Zahlungsziel jeweils als der 1. des Monats festgelegt ist.
Kann mir vielleicht jemand sagen wann und wie ich die Rechnung korrekterweise stellen muss?
Konkret:
1) Z.B. für den Monat November, für den das Honorar zum 1.11 fällig wäre. Muss ich die Rechnung eine bestimmte Zeit im Voraus schicken oder reicht zum 1.11?
2) Hier steht, dass der Verzug erst 30 Tage nach Rechnungseingang beginnt.
https://www.microtech.de/blog/rechnungen-zahlungsziel/
Kann das vertraglich ausgeschlossen werden, sodass der Verzug bereits 7 Tage nach Fälligkeit beginnt? Würde dieser Passus gehen im Vertrag?
"Das Monatshonorar ist jeweils zum 1. des Monats fällig, zahlbar mit einer Frist von 7 Tagen."
Danke!
Zahlungsziel, Fälligkeit, Zahlungsfrist
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
1) Müssen tust du gar nichts. Wenn du die Rechnung vor dem 1.11. stellst, wird (aufgrund des Vertrages) die Zahlung zum 1.11. fällig. Wenn du die Rechnung nach dem 1.11. stellst, womöglich erst danach. Unternehmer tun sich natürlich schwer, ohne Rechnungstellung zu bezahlen. Daher sollte die Rechnung am Besten so gestellt werden, dass sie beim gegenüber spätestens am 1.11. eintrifft.
2) Grade als Unternehmer kann man da was immer vertraglich vereinbaren (wenn der Vertragspartner mitspielt). Wenn man vertraglich eine bestimmte Zahlungsfrist vereinbart und den automatischen Verzug danach, dann ist der gegenüber auch entsprechend im Verzug. Das wäre dann im BGB der Passus, wo eine nach dem Kalender bestimmbare Zahlung vereinbart wird.
-- Editiert von mepeisen am 02.10.2017 18:35
Hi, dank für deine Antwort!
Zu 2: Wäre der Passus ausreichend?
"Das Monatshonorar ist jeweils zum 1. des Monats fällig, zahlbar mit einer Frist von 7 Tagen."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich denke schon. Wüsste nicht, was da noch stehen sollte.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
18 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten