Zahlungsziel, Fälligkeit, Zahlungsfrist

2. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)
Zahlungsziel, Fälligkeit, Zahlungsfrist

Hi,

ich habe einen Beratungsvertrag abgeschlossen mit monatlichem Honorar wobei das Zahlungsziel jeweils als der 1. des Monats festgelegt ist.

Kann mir vielleicht jemand sagen wann und wie ich die Rechnung korrekterweise stellen muss?

Konkret:

1) Z.B. für den Monat November, für den das Honorar zum 1.11 fällig wäre. Muss ich die Rechnung eine bestimmte Zeit im Voraus schicken oder reicht zum 1.11?

2) Hier steht, dass der Verzug erst 30 Tage nach Rechnungseingang beginnt.
https://www.microtech.de/blog/rechnungen-zahlungsziel/

Kann das vertraglich ausgeschlossen werden, sodass der Verzug bereits 7 Tage nach Fälligkeit beginnt? Würde dieser Passus gehen im Vertrag?

"Das Monatshonorar ist jeweils zum 1. des Monats fällig, zahlbar mit einer Frist von 7 Tagen."

Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

1) Müssen tust du gar nichts. Wenn du die Rechnung vor dem 1.11. stellst, wird (aufgrund des Vertrages) die Zahlung zum 1.11. fällig. Wenn du die Rechnung nach dem 1.11. stellst, womöglich erst danach. Unternehmer tun sich natürlich schwer, ohne Rechnungstellung zu bezahlen. Daher sollte die Rechnung am Besten so gestellt werden, dass sie beim gegenüber spätestens am 1.11. eintrifft.

2) Grade als Unternehmer kann man da was immer vertraglich vereinbaren (wenn der Vertragspartner mitspielt). Wenn man vertraglich eine bestimmte Zahlungsfrist vereinbart und den automatischen Verzug danach, dann ist der gegenüber auch entsprechend im Verzug. Das wäre dann im BGB der Passus, wo eine nach dem Kalender bestimmbare Zahlung vereinbart wird.


-- Editiert von mepeisen am 02.10.2017 18:35

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Hi, dank für deine Antwort!

Zu 2: Wäre der Passus ausreichend?

"Das Monatshonorar ist jeweils zum 1. des Monats fällig, zahlbar mit einer Frist von 7 Tagen."

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich denke schon. Wüsste nicht, was da noch stehen sollte.

Signatur:

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