Hallo,
ich nutze zusammen mit einer weiteren Person ein Auto (sog. Carsharing). Immer wieder gibt es leider Streit, weil der Miteigentümer m. E. unnötige Kosten ohne meine Zustimmung verursacht, an denen ich mich dann beteiligen soll. Wer kann mir (BGB?)-Paragraphen nennen, damit ich solche Ausgaben abweisen kann?
Danke bereits im voraus!
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Zahlungsverpflichtung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Vielleicht sollten Sie mal ein Beispiel für die vermeindlich unnötigen Kosten geben.
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1. Schau in euren Vertrag, was dort zu den Kosten steht.
2. Wenn er etwas will und dafür Kosten entstehen, muss er diese als erstes tragen.
Ob du sie anteilig mittragen musst oder nicht, ergibt sich aus dem Vertrag sowie z.B. aus § 242 BGB
Leistung nach Treu und Glauben, sowie nach den Grundätzen der „Geschäftsführung ohne Auftrag" gemäß §§ 677
, 280 BGB
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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...sowie nach den Grundätzen der „Geschäftsführung ohne Auftrag" gemäß §§ 677
, 280 BGB
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Da gibt es aber berechtigte Zweifel; z.B. wenn die GoA gegen den Willen des Geschäftsherrn, wie es im Gesetz heißt, vorgenommen wird.
Ist sie überhaupt möglich, wenn ein gemeinsam genutzes Auto in Miteigentum existiert?
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gegen den Willen des Geschäftsherrn
Das schreibt der TE ja nicht, er schreibt nur "ohne meine Zustimmung". Feiner Unterschied.
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Ist sie überhaupt möglich, wenn ein gemeinsam genutzes Auto in Miteigentum existiert?
Bilden die Nutzer nicht eine GbR? Ist GoA dann nicht möglich bzw. ist sie überhaupt nötig?
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Ist sie überhaupt möglich, wenn ein gemeinsam genutzes Auto in Miteigentum existiert?
Von 'Miteigentum' las ich nichts, nur von 'zusammen nutzen'.
Eien gemeinsame Nutzung begründet aber noch kein Miteigentum.
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Von 'Miteigentum' las ich nichts, nur von 'zusammen nutzen
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....wieder gibt es leider Streit, weil der Miteigentümer m. E. unnötige Kosten ohne meine Zustimmung verursacht,
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Wer kann mir (BGB?)-Paragraphen nennen, damit ich solche Ausgaben abweisen kann? ...
....wieder gibt es leider Streit, weil der Miteigentümer m. E. unnötige Kosten ohne meine Zustimmung verursacht,
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Das schreibt der TE ja nicht, er schreibt nur "ohne meine Zustimmung". Feiner Unterschied.
Kann der Wortlaut des § 678 BGB
nach der Beschreibung des TE nicht "gegen dessen Willen" ausgelegt werden?
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"Steht die Übernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch und musste der Geschäftsführer dies erkennen, so ist er dem Geschäftsherrn zum Ersatz des aus der Geschäftsführung entstehenden Schadens auch dann verpflichtet, wenn ihm ein sonstiges Verschulden nicht zur Last fällt".
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Mein Gott, das BGB ist doch nur ein "Rettungsschirm". Wär doch erst einmal zu klären, was vereinbart wurde. Noch haben wir das System der Vertragsfreiheit. Und wenn nichts vereinbart wurde, dann kann man ist BGB schauen, aber erst dann.
wirdwerden
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Und wenn nichts vereinbart wurde, dann kann man ist BGB schauen, aber erst dann.
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Das kann man auch vorher schon!
Wie der TE in seinem Beitrag den Sachverhalt schildert, ist davon auszugehen, daß eine Vereinbarung auch nicht getroffen wurde, die der andere verletzt hätte. Es ist ja nicht Aufgabe des Forums die Fragen zu stellen, sondern in der Antwort auf die möglichen Konsequenzen einer fehlenden Vereinbarung hinzuweisen
Im übrigen, hast Du übersehen, daß der TE nach bestimmten §§ des BGB gefragt hat
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Produziert "Kosten ohne Zustimmung" kann vom Tanken nach Liegenbleiben wegen Treibstoffmamgels bis zur Neulackierung alles umfassen.
Solange der TE nicht mitteilt was konkret zum Carsharing zwischen den Parteien vereinbart ist und was für Kosten produziert werden kommt man hier nicht weiter.
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Solange der TE nicht mitteilt was konkret zum Carsharing zwischen den Parteien vereinbart ist und was für Kosten produziert werden kommt man hier nicht weiter.
Wenn der TE nach den bisherigen Beiträgen sich nicht meldet, sollen wird ihn dazu drängen, damit wir hier wie weit kommen sollen? Vielleicht ist er ja zufrieden und kann sich selbst ein Urteil über seine künftigen Schritte bilden. Mir würde es auch nicht passen, wenn mein Partner gegen meinen ausdrücklichen Willen etwas tut.
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Ich stelle nur fest, dass man mit den Infos keine konkrete Auskunft geben kann.
Wer Spaß daran hat alle möglichen Fallvarianten bei seinem Rat abzudecken die in Frage kommen können dem ist das unbelassen.
Mir ist halt rätselhaft warum bei Rechtsfragen mit Sachverhalt hinterm Berg gehalten wird.
Und das sich die Frage aufdrängt, was für Kosten denn produziert werden und warum setze ich einfach voraus.
Genauso wie die Frage was denn zum Ablauf des Carsharing vereinbart ist?
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