Zahlungsaufforderung Inkasso

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
bonsaitee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Zahlungsaufforderung Inkasso

Folgender Fall:
Habe Anfang 2015 ein Ersatzteil für mein Motorrad gekauft , die Ware kam zuhause an und ich wollte erst schauen ob es auch für mein Motorrad passt ,bevor ich bezahle. Habe dann von meinem Bruder erfahren das er ein günstigeres Teil gefunden hat und auch schon bestellt hat.( er hat es ohne mich zu informieren bestellt,da er auch mein Motorrad umgeschmießen hat und dabei das "Teil" kaputt gegangen ist ^^)

Daraufhin habe ich ein Tag später meinen Verkäufer per E-mail kontaktiert und fragte ihn ob ich es zurück geben kann, er meldete sich Monate lang nicht und ich hab es als erledigt gesehen.Über das nun in meinem Besitz befindliche Ersatzteil habe ich mich dann gefreut.

Monate später ( Juli) werde ich dann zu einer Polizaistation vorgeladen und musste erklären was Sache ist.
Als ich meine Situation schilderte , lächelte die Bearbeitungsfachkraft. Ich musste das Ersatzteil abgeben und hatte dann die Auswahl entweder dem Verkäufer die Ware zurück geben zu lassen, oder zu bezahlen und zurück zu bekommen. Ich bezahlte den Normal Preis und konnte die Ware behalten.Tage später bekomme ich das Entscheid des Ermittlungsverfahren wo drin stand,dass alles sich erledigt hat und ich soetwas nicht noch mal machen soll.ohne weitere Einträge in mein Akten.

Jetzt (Jan. 2016) erhalte ich ein Brief von der Euro Treuhand Inkasso wo drin steht:
Zahlungsaufforderung zur " offenen Rechnung an die Firma X" eine Drohung mit der Schufa wurde auch gemacht.
Sonst wurde nichts hinzugefügt und auch nichts hinzugelegt.
Ich habe im Forum bisschen darüber gelesen und wenn ich das richtig verstanden habe fehlt da die Vollmacht und allg. der Mahnbrief.
Also klartext es befindet sich nichts im Briefumschlag ausser dieses Schreiben " Zahlungsaufforderung"
In der gesammten Zeit von Anfang des Geschehens bis heute gab es weder zu der Zeit vor der Polizaisache irgendwelche Mahnungen (Mahnbriefe),weder nach der zeit der Polizei....also kein einziges mal !
Ich bitte um vereinfachte Erklärung,da ich ein Anfänger in dieser Sache bin.

Was soll ih machen und an wenn soll ich mich richten,denn ich habe ja die Ware bezahlt,(auch wenn das verspätet war),aber ich habe keine Mahnungen bekommen und somit brauch ich doch auch keine Inkasso-Arbeiter zu bezahlen?

PS: bevor ich es vergesse. die Inkasso will ,dass ich 190 Euro zahle,davon Hauptforderung 85€,nebenforderung 5€, Hauptforderung unverzinst 25€ und noch Geschäftsgebür 58€ und Auslagenpauschale 12€.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat: ... Ich bezahlte den Normal Preis und konnte die Ware behalten. ...


An wen erfolgte denn die Zahlung und wie? - Es existiert doch sicherlich ein Zahlungsnachweis, wie z.B. eine Quittung oder ein Kontoauszug dem die entsprechechende Kontobelastung zu entnehmen ist!? Hiervon einfach eine Kopie (beim Kontoauszug ALLE Daten, wie Kontonummer oder andere Zahlungsein- und Ausgänge, die die Eurotreuhand nichts angehen schwärzen) mit einem Zweizeiler an den Inkassodienstleister übersenden, dass die Zahlung nachweislich geleistet wurde und man die Angelegenheit als erledigt ansehen würde. Ob man diesen Nachweis als "normalen" Brief für 0,70 € oder doch als Einschreiben mit Rückschein versenden möchte, bleibt einem selbst überlassen.

-- Editiert von Inkassosachbearbeiter am 04.01.2016 06:14

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Und sollte dann weiterhin darauf bestanden werden, dass man nicht gezahlt habe, geht man erneut zur Polizeidienststelle und erstattet Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Unterschlagung oder Betrug/ Nötigung.

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#3
 Von 
bonsaitee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

sorry für die späte Rückmeldung...und danke für das schnelle antworten
die Zahlung erfolgte an die "Motorrad" -Firma, ich hab das Geld überwießen ,finde aber nicht den genauen Auszug auf meinem Konto und somit habe ich keinen Nachweis.
Ich weiss aber das ich bei der Polizei mich erst wieder melden sollte,falls ich bezahlt habe, dies habe ich auch so gemacht.Hab der Polizei bescheid gegeben und dann haben die die Firma kontaktiert und Nachgefragt ob ich auch Überwießen hätte.
Nach dem die Polizei sich Vergewissert hat das ich bezahlt habe,Übergab sie mir wieder das Ersatzteil (Ware) und gab mir ein Schreiben,wo drinn stand das das Ermittlungverfahren gegen mich eingestellt wurde und ich so etwas bitte nicht noch mal machen soll.

wie soll ich weiter vor gehen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Ich finde es ja etwas merkwürdig, dass man nicht den Auszug finden kann, der eben gerade beweist, dass man für das Teil gezahlt hat. Wenn man das beweisen kann, haben die doch gar nichts in der Hand. Es sollte also dein größtes Anliegen sein, deine Kontobewegungen zu durchforsten. Sollte das nicht möglich sein, ist der Wahrheitsgehalt deiner Schilderungen anzuzweifeln, denn womöglich wurde dann gar nichts gezahlt und die Forderungen sind berechtigt.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Oder halt mal zur eigenen Bank gehen und den Kontoauszug nacherstellen lassen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Tach Motorrad-Kollege ;)

In vielen Fällen kann die ggf. die Bank helfen, wenn du den Zeitpunkt und die genaue Summe kennst, die können dann eine Recherche anstossen und dir ggf. auch kostenfrei eine Kopie des betreffenden Auszuges erstellen (immer freundlich bleiben, meine damalige Bank hat mir damals auch so helfen können).
Ggf. kannst Du dann nochmal zur Sicherheit, nachdem Du bestätigen konntest, dass das Geld auch angekommen ist. Leugnen die es dennoch, würde ich ggf. überlegen Anzeige wegen (versuchten) Betruges zu stellen, da man versucht sich auf Deine Kosten zu bereichern.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bonsaitee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@ pro forma
Ich gib dir meine Adresse,du kommst vorbei und Überzeugst dich von der ganzen Wahrheit!
(wär zumindestens hilfreicher als dein Beitrag)

Ja ich habe mein Konto durchforstet und sogar mein Paypal Konto auch,aber kann keine Buchung an die besagte Person (Firma) finden.
Da ich nicht mehr weiss wie ich Überwießen habe.( Online banking/paypal oder doch bar bei der Polizei Station" persönlich")
Ich erinnere mich nicht mehr!

Ich war heute bei der polizei Staion und baht sie mir die detaillierte Version meines Falles aus zu drucken ,wo drinn steht das die besagte Firma von mir das Geld erhalten hat und eine Fernmündliche (Telefonische) Rücksprache mit dem Anzeigeersteller(Firma) gehalten worden ist( Polizei mit der Firma) und dass die Zahlung auf deren Konto (Firma ) eingegangen ist.

Klar text: Polizei hat bei der Firma angerufen und sich vergewissert das sie das Geld bekommen hat.
Im letzten Teil des Schreibens steht: " (Name der Firma) zeigt sich ausdrücklich damit einverstanden ,die Ware an den Herrn (Name von mir) zurück zu geben."

Frage jetzt an euch: reicht das ,wenn ich der Inkasso firma das faxe?
zweite Frage,die viel wichtiger ist,muss ich die geforderte Zahlung tätigen und muss ich noch mal eine Zahlung an die Fimra machen?

Ich bitte um genaue Anweisungen,was ich jetzt machen soll!^^

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

An die Polizei wirst du ganz sicherlich nicht gezahlt haben! Die Polizei ist ja kein Inkassodienstleister, der für Gläubiger Zahlungen von Schuldnern entgegennimmt und sie an Gläubiger weiterleitet. - Weshalb sollte die Polizei sonst beim Gläubiger anrufen, sich von diesem bestätigen lassen, dass er deine Zahlung erhalten hat und sie die Ware an dich herausgeben dürfen?

Die Angelegenheit ist eigentlich ganz einfach! - Der Gläubiger behauptet, du würdest ihm noch Geld schulden und du hingegen behauptest, du hättest alles bezahlt. - Du musst nun beweisen, dass du die Zahlung (in bar, per Überweisung, per PayPal o.ä.) geleistet hast! Kannst du den Nachweis nicht erbringen, wirst du wohl oder übel zahlen müssen.

-- Editiert von Inkassosachbearbeiter am 08.01.2016 16:52

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Er wird nicht an die Polizei bezahlt haben, aber diese hat ja nach Rückversicherung das zwischenzeitlich beschlagnahmte Gut wieder an den TE ausgegeben. In meinen Augen reicht eine schriftliche Bestätigung der Polizei, dass besagte Firma das Geld erhalten habe (und es so damals in den Akten notiert wurde), aber aus. Ein Polizist ist ein guter Zeuge würd ich mal meinen. Insofern würde ich dem Gläubiger mal gegen halten, dass man eine schriftliche Bestätigung der Polizei hat, dass er damals gegenüber der Polizei ausgesagt hat, das Geld erhalten zu haben. Vielleicht kommt der Gläubiger dann doch noch mal ins Grübeln.

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