Zahlt die Haftpflichtversicherung die Kosten bei einer Körperverletzung?

3. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
meisje123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlt die Haftpflichtversicherung die Kosten bei einer Körperverletzung?

Hallo liebes Forum!
Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob meine Frage hierhin gehört, aber vielleicht könnt ihr mir ja helfen....

Vor einigen Wochen hatte ich leider einen heftigen Streit mit meinem Exfreund. Dieser enstand, da ich in seine Wohnung "eingedrungen" bin (ich bin ich den Flur gesprungen, nachdem er die Tür geöffnet hat). Daraufhin wurde er handgreiflich und es kam zu einer Rangelei. Er schupste mich, zog an meinen Haaren, Armen, Beinen... Bis das ich am Boden lag, weil ich ausrutschte. Letztendlich hatte ich mehrere Hematome am ganzen Körper und ein Veilchen. Die Verletzungen sind nicht mutwillig entstanden. Er hat mich nicht "bewusst" geschlagen, sie aber billigend in Kauf genommen. Anzeige habe ich nicht erstattet, aber ich war bei meiner Ärztin. Nun erhalte ich einen Brief meiner Krankenkasse, die wissen möchte, wodurch die Verletzungen zu stande gekommen sind. Sie würden den "Verantwortlichen" dann dazu auffordern, die Kosten zu übernehmen.

Meine Fragen sind nun: Zahlt das dann seine Haftpflichtversicherung?

Wie hoch sind denn solche Kosten? Zählt dazu auch, dass Ausfallgeld, dass der Arbeitgeber erhalten hat? (War 4 Tage krank geschrieben)

Habe ich evtl. eine Teilschuld und muss auch mit anteiligen oder gar den ganzen Kosten rechnen? Habe ich quasi selbst daran Schuld?

Was würde passieren, wenn er abstreiten würde mir überhaupt ein Haar gekrümmt zu haben?

Vielen Dank für Meinungen und Antworten!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Meine Fragen sind nun: Zahlt das dann seine Haftpflichtversicherung?

Wenn es fahrlässig war: Ja.
Wenn es vorsätzlich war: Nein. Und das dürfte hier eher der Fall sein.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Warum sollte hier die Haftpflicht überhaupt einspringen?
Die Geschädigte ist doch in die Wohnung eingedrungen und der Wohnungsbesitzer hat doch anscheinend lediglich versucht sein Recht durchzusetzen die Geschädigte der Wohnung zu verweisen. Die Geschädigte gibt doch selbst zu, dass diese Hämatome nur durch ihre Weigerung die Wohung zu verlassen, entstanden sind und der Wohnungsbesitzer diese nicht mutwillig herbeigeführt hat.
Ist es tatsächlich so, dass man als Wohnungsbesitzer nicht leichte, angemessene Gewalt anwenden darf um unerwünschte Personen aus seiner Wohnung zu befördern wenn diese sich weigern die Wohnung zu verlassen?

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ob das Ganze hier eine so einfache Sache wird?

Zitat:
Anzeige habe ich nicht erstattet
Sei mal fraoh, dass die Gegenseite da auch nichts gemacht hat!

Anggefangen hat das Ganze doch mit einer Straftat seitens der TE, ganz klar Hausfriedensbruch!

Es ist die Frage, ob der EX hier nicht sozusagen in "Notwehr" gehandelt hat und nur versucht hat hier seine EX wieder vor die Türe zu setzen. Die TE schreibt ja gerangel, wieso eigentlich ein Gerangel? Sie hatte in dem Haus/Wohnung nichts zu suchen und sollte diese wohl auch verlassen, was wohl aber nicht freiwillig geschah.

Daher stellt sich dann doch die Frage, ist hier nicht eher die TE an der Sache schuld? Ich würde sagen ja, aber evtl sieht das ein Richter auch anders...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meisje123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hätte die Polizei rufen können. Das wäre sein gutes Recht gewesen, aber man wird nicht handgreiflich. Auch nicht um seine Wohnung zu verteidigen. Das kann man vielleicht in Amerika, aber in Deutschland läuft das nun mal ein bisschen anders.
Zudem bin ich nicht" gewalttätigen die Wohnung eingedrungen, sondern wollte sie in dem Moment tatsächlich nicht verlassen. Wie oben schon erwähnt, kann man ja dann die Polizei rufen. Ich war nicht mal handgreiflich ihm gegenüber, weshalb ich es um so erschreckender finde, wenn eine Frau geschlagen wird.
Ich weiß inzwischen, dass sein Verhalten wohl vorsätzlich war. Dementsprechend zahlt keine Haftpflichtversicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Quatsch.
Man darf sehr wohl seine Wohnung verteidigen, auch mit sanfter Gewalt und auch einer Frau gegenüber.
Der Besitzer kann daher in Notwehr auch Gewalt anwenden (§32 StGB ). Selbstverständlich ist diese Notwehr vorsätzlich, aber weil es eben Notwehr ist eben nicht rechtswidrig sondern rechtmäßig. http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
Du hast eine Straftat begangen: Hausfriedensbruch
Ob die angewendete Gewalt gerechtfertigt war oder nicht, das entscheidet im Zweifelsfall ein Richter. Deiner Beschreibung nach scheint diese, meiner Meinung nach, aber gerechtfertigt gewesen zu sein. Du schreibst doch selbst, dass er dich nicht bewusst geschlagen hat.




-- Editiert von micbu am 05.01.2016 11:08

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meisje123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bewusst geschlagen nicht direkt. Das heißt, er hat keine Faust geballt und mir ins Gesicht geschlagen, aber er war sich sehr wohl darüber bewusst mir weh zu tun.
er nahm mich in den Schwitzkasten, würgte mich mit dem Unterarm, bis ich keine Luft bekam, trat mich, schleuderte mich durch die Gegend.
Im übrigen verließ ich dann freiwillig die Wohnung.
Man muss vielleicht auch dazu sagen, dass wir vor diesem Treffen wochenlang keinen Kontakt hatten. Da kann man dich wohl davon ausgehen, dass man sich unterhalten kann, wie 2 erwachsene Menschen?

Scheinbar nicht für jeden üblich.

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Man kann auch davon ausgehen, dass man keinen Hausfriedensbruch begeht, aber das ist scheinbar auch nicht für jeden üblich.
Auch hast du kein Recht darauf, dass eine andere Person sich überhaupt mit dir unterhalten möchte.
Ein Unrechtbewußtsein scheint dir aber völlig zu fehlen. du erkennst leider nicht, dass, zumindest nach deiner Schilderung, du es warst, der die andere Person genötigt hat hat Gewalt anzuwenden um deren Besitz zu verteidigen. Meiner Meinung nach solltet ihr alles auf sich beruhen lassen. Auch der Versicherung gegenüber. Wenn sich die Versicherung nämlich an den Wohnungsbesitzer wendet, dann wird dieser fast nicht drum herum kommen dich wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen um seine Notwehr glaubhaft zu rechtfertigen. Ihr solltet euch also untereinander einigen wie ihr mit der Situation umgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
meisje123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es mag falsch von mir gewesen sein, die Wohnung zu betreten, aber es gab ja nichts zu verteidigen. War ja nicht so als hätte ich ihn bedroht oder sowas.
Ich stelle mich hier nicht als "Opfer" dar. Es ging mir nur um die Beantwortung meiner Fragen, die hier völlig aus den Augen verloren werden.
Ich habe danach nämlich gefragt, um das ganze friedlich zu beenden, da ich nicht an weiteren Eskalationen interessiert bin.
die Haftpflichtversicherung zahlt das wohl nicht, also werde ich hier nun niemand "verpetzen". Alle gehen ihrer Wege. ..

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Du hast es nicht verstanden. Die Krankenversicherung verlangt eine Auskunft von dir, du hast wahrheitsgemäß die Angaben zu machen. Es kommt nun darauf an, wie man das der Versicherung erklärt. Wenn die Versicherung sich an den Wohnungsbesitzer wenden wird, dann wird das für euch beide eine Zeit mit viel Kopfweh werden.

Zitat (von meisje123):
...aber es gab ja nichts zu verteidigen
Doch!!! Die Wohnung!!! Die Privatsphäre!!!
§13GG Absatz 1: "Die Wohnung ist unverletzlich."

Du hast anscheinend wirklich keinerlei Unrechtsbewußtsein was deine eigene Straftat betrifft.
§123 StGB Hausfriedensbruch: http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

-- Editiert von micbu am 05.01.2016 11:59

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