Zahlt da Sozialamt auch Kaution?

24. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Erni24_bln
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlt da Sozialamt auch Kaution?

Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage, mein Freund, der bezieht Harz IV und wird auch ab Januar in eine eigene Wohnung ziehen, doch da gibts noch ein Problem, er kann die Kaution von 3 Monats Nettokaltmieten nicht zahlen. Die von seinem Sozialamt hier in Berlin sagen immer sie zahlen keine Kaution, doch wie soll er innerhalb von 4 Wochen, die er noch in der Wohnung von seinem Vater wohnen kann, auftreiben? Sein Vater muss aus der jetztigen Wohnung raus, da gegen ihn eine Räumungsklage läuft.
Also ist er eigentlich drauf angewiesen, dass ihm irgendwie geholfen wird.

Weiß einer zufällig von euch hier was man da machen kann? Es ist nämlich echt dringend, denn er kann nur dann den Mietvertrag unterschreiben, wenn er einen Teil der Kaution zahlen kann. Und er braucht diese Wohnung.

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen. Schöne Weihnachten

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Erni,

das würde ich auch so sehen, allerdings wird das auf Darlehensbasis ausgelegt und hiernach in kleinen Beträgen von den monatlichen Regelsätzen abgezogen, ich kenne einen Fall in Bremen, wo das so gehandhabt wurde.

Am Besten ist es, einen schriftlichen Antrag zu stellen und in diesem Antrag die Gründe für die besonderen Umstände darzulegen, die den Wohnungswechsel erforderlich machen. Formal ist für dieses Jahr noch Sozialhilfe zahlbar; es macht also Sinn, den Antrag bald zu stellen. Das ganze nennt sich Hilfe in besonderen Lebenslagen und dient ja als Hilfe zur Selbsthilfe.

Alles Gute!

-----------------
"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Detlev
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
schau mal auf die Seiten der Bundesregierung!!
Da steht zu Hartz IV, das bei einem Umzug, den die "Behörde" verlangt die "Kaution" übernommen wird!!!
Aber ziehst du selber um, also ohne Aufforderung, dann mußt du selber zahlen.

Also wer verlangt den Umzug??????

Gruß
Detlev

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Detlev,

Erni24 schreibt, dass der Vater seines Freundes mit der Räumungsklage konfrontiert ist. Lebt dieser Freund also mit seinem Vater zusammen, verliert er - vermutlich schuldlos - gleichfalls die Wohnung - ist also von Wohnungslosigkeit, ggf. Obdachlosigkeit bedroht - wie ich meine, ist das ein klarer Sonderfall. Solche Notlagen werden auch weiterhin abgewendet, wenn auch unter erschwerten Antrags-Bedingungen und lediglich auf Darlehensbasis!

-----------------
"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
helaba
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Detlev,
vor Abschluss eines neuen Vertrages solltest Du die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.
Zur Zusicherung ist dieser nur verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Kosten für die neue Unterkunft angemessen sind.
Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen erforderlich ist ( wie z.B. bei Dir) und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Also, auf zur Kommune, Situation klären und Zusicherung geben lassen - aber schriftlich!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bulgu
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo kaution können auch in 3 monatsraten bezahlt werden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb427994-14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

da er Hartz IV bezieht muss der Antrag beim Job Cemter gestellt werden, das Sozialamt ist nur bei Grundsicherung oder Obdachlosigkeit zuständig, wenn er keine Möbel hat kann er auch einen Antrag auf Erstausstattung stellen m.f.G Sascha

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.