Hallo,
ich bin neu hier und habe folgende Frage:
Ich lebe getrennt von meinem Mann und habe einen Sohn aus einer früheren Beziehung.
Der Kindsvater zahlt regelmäßig Kindesunterhalt
auf ein Konto, das auf den Namen meines Sohnes angelegt ist. Dieses Konto blieb in der Vergangenheit weitestgehend unangetastet, sodass sich mittlerweile eine schöne Summe angesammelt hat.
Im August dieses Jahres werde ich von meinem Mann geschieden und muss zu diesem Zeitpunkt meinen Kontostand offenlegen. Soweit ich weiß, muss ich die Hälfte des Kontostandes an meinen Mann ausbezahlen.
Muss ich auch die Hälfte des Kontostandes von meinem Sohn an meinen Mann ausbezahlen?
Eine kostenlose und unverbindliche Nachricht würde mich sehr freuen.
Zählt Kindesunterhalt zum Endvermögen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Melle,
Zugewinn bedeutet nicht das man
die Hälfte von seinem Eigentum mit dem Partner teilen muss.
Man muss den Zugewinn teilen.
Das Konto eures Kindes hat mit dir gar nichts zu tun
edy
Der Unterhalt wird von dessen Vater auf ein Konto von meinem Sohn überwiesen. Mein Noch-Mann sagt, dass dies nicht rechtens ist. Der Kindsvater müsste den Unterhalt auf mein Konto überweisen, da mein Sohn noch minderjährig ist. Mein Noch-Mann verlangt also, dass ich an dem Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird, jeweils die Hälfte von meinem Konto als auch die Hälfte von dem "Unterhalts-"Konto, das auf meinen Sohn läuft, an ihn ausbezahlen muss.
Sind Sie sicher, dass das Konto meines Sohnes unangetastet bleiben darf und ich davon nichts an ihn abgeben muss?
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Hallo,
wie schon erwähnt, einfach zu sagen, wird gehälftelt ist, dass ist nicht.
Allerdings ist es so, dass dir der Unterhalt des Kindes zusteht, du belässt dieses Geld jetzt aber auf dem Konto des Kindes.
Hier kann man jetzt schon drüber nachdenken, ob das nicht eine Monatliche "Schenkung" deinerseits an das Kind ist, die man in deinem Kontostand durchaus mit einberechnen müsste...
Entschuldigung, dass ich nochmal nachfrage.
Aber wäre es nicht sinnvoller, das Geld, das auf dem Konto meines Kindes ist, noch vor der Scheidung auszugeben?
Es ist das Geld des Kindes! Würde auch nichts daran anderen, dass eventuelle Schenkungen trotzdem verrechnet werden...
Und wenn ich meinem Kind ein Fahrrad von diesem Geld kaufe?
Und andere Dinge, die mein Sohn braucht?
Dann müsste ich am Ende weniger an meinem (Noch-) Mann auszahlen, richtig?
Hallo Melle,
Seid ihr jeweils mit 0€ in die Ehe gegangen?
edy
Ich bin mit einen kleinen Guthaben in die Ehe gegangen (1500 Euro), mein Noch-Mann mit einem Berg Schulden.
Die Frage, die mich beschäftigt, sind aber die Unterhaltszahlungen, die der Vater von meinem Sohn auf sein Konto einbezahlt hat und noch immer zahlt.
Ich bin mit einen kleinen Guthaben in die Ehe gegangen (1500 Euro), mein Noch-Mann mit einem Berg Schulden.
Die Frage, die mich beschäftigt, sind aber die Unterhaltszahlungen, die der Vater von meinem Sohn auf sein Konto einbezahlt hat und noch immer zahlt.
-- Editiert von Melle123mitglied am 17.03.2018 15:33
Natürlich dürfen Kinder eigene Konten haben. Wohl jede Bank hat inzwischen doch schon Konten für Minderjährige, ganze Programme werden da aufgelegt. Stichwort "Schülerkonto" oder "Taschengeldkonto." Die einzige Frage, die sich mir da stellt, ist, ob dieser Unterhalt da gezielt gespart wurde, um ihn z.B. einer Pfändung des "Mutterkontos" zu entziehen und eigentlich als gemeinsames Ehepartnergeld gedacht war. Oder, dass es eine Vereinbarung gab, dieses Geld eben anzusparen und gesondert zu sparen für was auch immer. So Konstrukte gibt es ja auch. Wenn nicht, dann ist es nicht Teil des Zugewinns.
wirdwerden
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