Yourfone, Handyvertrag gekündigt und jetzt muss das Handy zurückgegeben werden...

25. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hexana
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Yourfone, Handyvertrag gekündigt und jetzt muss das Handy zurückgegeben werden...

Hallo,

ich benötige mal einen Rat...Vor ca. 2 Jahren habe ich einen Handyvertrag abgeschlossen. Für mich war es nicht ersichtlich, dass das Handy nur an mich vermietet wurde. Es ist im Vertrag auch nicht klar deklariert worden, dass ich das Handy nach 24 Monaten wieder zurück geben muss. Es steht lediglich im Vertrag, dass es eine Gebrauchsüberlassung ist. Alles Andere steht angeblich in den AGB's. Ich bin davon ausgegangen, dass das Handy in mein Eigentum übergeht, wenn die zwei Jahre rum sind. So wurde es mir auch von diesem Kundenberater im Yourfone-Laden gesagt, bei Vertragsabschluss...

Nun meine Frage...Ist denn wirklich rechtens, dass Yourfone das Handy jetzt zurück verlangt?

Wenn ich das von Vornhinein gewusst hätte, hätte ich einen derartigen Vertrag überhaupt nicht abgeschlossen!

Kann hier jemand helfen? Danke im Voraus!

Liebe Grüße

Die Steffi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Hexana):
Es ist im Vertrag auch nicht klar deklariert worden, dass ich das Handy nach 24 Monaten wieder zurück geben muss.

Doch, da:
Zitat (von Hexana):
Es steht lediglich im Vertrag, dass es eine Gebrauchsüberlassung ist.




Zitat (von Hexana):
Ich bin davon ausgegangen, dass das Handy in mein Eigentum übergeht, wenn die zwei Jahre rum sind. So wurde es mir auch von diesem Kundenberater im Yourfone-Laden gesagt, bei Vertragsabschluss...

Und wie könnte man das beweisen?



Zitat (von Hexana):
Alles Andere steht angeblich in den AGB's.

Und?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Hexana
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort...das reicht mir dann wohl...Dann halt Pech gehabt...hätte ja sein können, dass es eine Art Irreführung ist, wenn nicht ganz klar deklariert ist, dass man das Handy zurückgeben muss, wenn der Vertrag gekündigt wird.

Selbst schuld...wenn man nicht alles Haarklein durchliest...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Ja, manchmal reicht nur ein Wort.

Gebrauchsüberlassung ist das vom Gesetzgeber übliche Wort für "Miete". Deine Mietwohnung ist auch nur eine Gebrauchsüberlassung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

So ein merkwürdiges Konstrukt gab es auch bei Eplus. Dort gab es aber Gutscheine zum Ablösen des Handy. Prüfe noch mal die Unterlagen und Mails dazu.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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