Wurde betrunken geschlagen

21. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Phillip123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wurde betrunken geschlagen

Hey,

ich wurde vor drei Monaten betrunken geschlagen. Ich und zwei Freunde von mir waren unterwegs und sind auf einen alten "Feind" getroffen mit dem ich schon mal Streit hatte. Ich war leider betrunken und bin aus Wut zu ihm hin und wollte klar stellen warum er uns letztes mal dumm angemacht hat. Ich wurde dann so sauer und habe ihn mehrmals beleidigt, aber nie angefasst. Ich habe auch zu ihm gesagt, dass ich mich nicht mit ihm schlagen will, weil ich keine Lust auf rechtliche Probleme habe. Daraufhin hat er gesagt "schlag doch zu, ich mach keine anzeige". Dann ging es hin und her, aber geschlagen habe ich nie..ich wollte eigentlich nur wissen warum er mich angemacht hat. Er hat gesagt ich soll mich raffen, weil ich betrunken war. Plötzlich hat er seinen Kumpel angerufen und als er da war ging es los. Er hat mich in den Schwitzkasten genommen und auf den Boden geschuckt. Es war nicht wirklich schwer, weil ich 1,3 Promille hatte wie es sich später herausgestellt hat. Dann wollte ich gehen und er ist mir hinterher und hat gesagt "was ist los, komm doch her" spätestens zu dem Zeitpunkt war es keine Notwehr mehr und er hat mir mehrere Schläge ins Gesicht gegeben. Meine Nase war komplett offen und dann habe ich die Polizei gerufen damit sie Fotos macht und eine Anzeige aufnimmt. Danach wurde ich von der Polizei ins Krankenhaus gefahren und der Arzt hat ein CT gemacht.

Sollte ich nun vors Gericht ziehen oder nicht? Gebrochen hat er mir nichts, aber ich hatte mehrere Schurfwunde und trage bis heute eine sichtbare Narbe. Leider hab ich ja sozusagen angefangen, aber sind Worte wirklich mit Schlägen zu vergleichen? ich hab auch einen fehler gemacht aber er hat weiter gemacht wo ich gehen wollte....

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Sollte ich nun vors Gericht ziehen oder nicht?


diese Frage wird der Staatsanwalt abnehmen,den der entscheidet darüber wie das Verfahren weiter geht.
da die Polizei ja involviert war, gehe ich davon aus das sowieso Anzeige vom Amtswegen erstattet wurde.

die Polizei ist nämlich verpflichtet Anzeigen auch ohne Zustimmung des Geschädigten Aufzunehmen.

nur für das weitere Verfahren ist ggf dann ein Strafantrag notwendig. ausser wenn der Staatsanwalt das öffentliche Interesse bejaht.

bei den Verletzungen wie mehrere Schurfwunden könnte ich mir vorstellen dass das öffentliches Interesse an der Strafverfolgung von Seiten der Staatsanwaltschaft besteht und damit der Täter dann auch entsprechend irgentwann ein Strafbefehl oder eine Anklagt zugestellt bekommt.

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#2
 Von 
Phillip123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da wir beide noch minderjährig sind (16 Jahre alt) hat das Jugendgericht beschlossen, dass wir uns gegenseitig gegenüber sitzen und über die Situation reden. Natürlich mit einer Person vom Gericht. Ich habe noch bis zum 31. Zeit ob ich dieses Angebot abnehme oder eine Gerichtsverhandlung möchte. Ich finde, dass niemand das Recht hat, einen Menschen "schwer" zu verletzten, nur weil man als Ars**loch beleidigt wird. Ich mein der Arzt vom Krankenhaus hat auch gesagt, dass ich mega Glück hatte, weil sonst die Nase auch in mein Gehirn gerammt werden kann bei einem Sturz. Er hat einfach über reagiert und am nächsten Tag am Telefon hat er gleich wieder gedroht mich zu schlagen und mich auch in WhatsApp als "Hur**sohn" bezeichnet. Ich finde eine Entschuldigung ist bei so einem Fall nicht ausreichend.

Was sagt ihr? Soll ich weiter vor Gericht gehen oder dieses Angebot annehmen, weil ich zum Teil auch Schuld trage.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Jemand, der mit 16(!) Jahren mit 1.3 Promille durch die Gegend wankt, sollte sich eher Gedanken um seinen Umgang mit Alkohol im Allgemeinen machen.

Sie werden mit "hätte und könnte" aber sicher nicht weiterkommen - es geht immer nur um die realen Folgen solcher Dinge.

Warum nicht ein klärendes Gespräch suchen, das ist doch nach Ihrer Darstellung genau das, warum Sie ursprünglich überhaupt auf Ihren Gegner zugegangen sind.....damit würde ja Ihr Wunsch erfüllt.

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#4
 Von 
Phillip123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachdem er mich zusammengeschlagen hat? Seit diesem Tag habe ich Alkohol NIE mehr angefasst.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Warum nicht ein klärendes Gespräch suchen


Sehe ich aus so. Zu Dritt und besoffen eine (1) Person "stellen" und beleidigen und sich dann wundern, bzw. jammern wenn, bzw. dass die Nummer -trotzdem- nach hinten losgeht.

Ich würde den TOA annehmen !

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 21.11.2014 20:02

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#6
 Von 
Phillip123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe das Gefühl das meine Beiträge leider nicht gelesen werden. :( Wir waren zu zweit und die zu dritt. Mir geht es hier natürlich um mein Recht. Wie sieht es vor Gericht für mich? Ich wurde geschlagen, habe aber nicht zurück geschlagen.

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Wenn einer von drei zusammen geschlagen wird, kann man ihm auch nicht den Vorwurf machen "Warum bist du denn nicht weg gerannt?"

-- Editiert Phillip123123 am 21.11.2014 20:04

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:
Nachdem er mich zusammengeschlagen hat?


ja

quote:
Seit diesem Tag habe ich Alkohol NIE mehr angefasst.


gute Entscheidung


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:
Habe das Gefühl das meine Beiträge leider nicht gelesen werden.
Wir waren zu zweit und die zu dritt.


Vielleicht solltest Du selbst mal lesen, was Du schreibst:

Zitat von Dir:


quote:
Ich und zwei Freunde von mir waren unterwegs und sind auf einen alten "Feind" getroffen


"Ich und 2 Freunde" sind bei mir 3 Personen

"ein alter Feind" ist 1 Person

quote:
Plötzlich hat er seinen Kumpel angerufen


Ja, nachdem ihr ihn zu dritt gestellt und Du ihn beleidigt hast...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#9
 Von 
Phillip123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Fehler, sie waren zu viert und wir zu 3. Ich hätte auch kein Problem mit der Situation zu leben, aber wie er es gemacht hat geht gar nicht. Er hat erstmal seinen 20 Jährigen Kumpel angerufen und als er da war hat er dann zugeschlagen. Eine hinterhältige Aktion mit Schutz von älteren. Danach wollte er noch weiter schlägern. Am nächsten Tag hat er mich beleidigt und noch mehrmals gedroht.


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-- Editiert Phillip123123 am 21.11.2014 20:10

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:
Mir geht es hier natürlich um mein Recht. Wie sieht es vor Gericht für mich? Ich wurde geschlagen, habe aber nicht zurück geschlagen.


Bei Gericht wärst Du nur Zeuge, hättest also ggf. außer einer "Predigt" vom Richter, dass es nicht immer nur um die eigenen Rechte geht, sondern auch um die anderer, nichts weiter zu fürchten.

Allerdings vermute ich mal, dass Dein alter Feind richtig sauer werden wird, wenn Du den TOA ablehnst und ihn vor Gericht bringst (was nicht mal gesagt ist, dass das passiert, denn auch bei -nur- ernsthaften Bemühen Deines Gegners zum TOA kann das Verfahren eingestellt werden, wenn Du Dich sperrst) - und man sieht sich immer 3 mal im Leben.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#11
 Von 
Phillip123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Du siehst die Situation falsch.

Wir waren zu dritt und die andere Person zu viert. Ich habe mit ihm reden wollen und dann gingen die Beleidigungen von beiden Seiten hin und her. Plötzlich hat er mich geschuckt und durch den Alkohol bin ich fast umgeflogen. Dann hat er sein Kumpel angerufen und 2 Minuten danach war der auch hier und dann ging die Schlägerei erst richtig los, weil er nun eben ein Rücken hatte selbst wenn er verliert. Nüchtern eins gegen eins habe ich gegen ihn als Kampfsportler keine Probleme..aber durch den Alkohol war ich komplett ausgesetzt.




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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:
Wir waren zu dritt und die andere Person zu viert. Ich habe mit ihm reden wollen und dann gingen die Beleidigungen von beiden Seiten hin und her


Jetzt waren es schon 4? Sorry, das geht mir ein wenig arg hin und her mit der Anzahl der Beteiligten auf der jeweiligen Seite. Ist aber auch nicht wesentlich.

Die Enscheidung kannst Du nur selbst treffen. Rechne aber mit der Möglichkeit, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wird, da er sich um einen Ausgleich bemührt hat.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Jetzt waren es schon 4? Sorry, das geht mir ein wenig arg hin und her mit der Anzahl der Beteiligten auf der jeweiligen Seite. Ist aber auch nicht wesentlich.


das ist irgentwie ein ziemliches Durcheinander, im Ausgansbeitrag wurde geschrieben

quote:
Ich und zwei Freunde von mir waren unterwegs und sind auf einen alten "Feind" getroffen mit dem ich schon mal Streit hatte.


das sind für mich auf der einen seite 3 und der alten "Feind" alleine. dieser hat dann seinen Kumpel angerufen also waren es dann auf der einen Seite 3 und dann 2.

nun sollen es einmal 3 und einmal 4 sein? sprich 7 Personen?? irgentwo klingt für mich das so als stimmt an der Geschichte irgentwie was nicht.

generell finde ich es verwirrend.

wieso beschließt das Gericht einen Täter Opfer Ausgleich wenn die Verletzungen angeblich so schlimm waren?

es wurden ja von mehrere Schurfwunde geschrieben sowie:

quote:
der Arzt vom Krankenhaus hat auch gesagt, dass ich mega Glück hatte, weil sonst die Nase auch in mein Gehirn gerammt werden kann bei einem Sturz.


also für mich gibt es einemögliche Theorien

die ist das der TE hier maßlos übertreibt und sich die Situation ganz anders Dargestellt hat. dies würde auch erklären wieso das Gericht nur einen Täter Opfer Ausgleich veranlasst hat und nicht wie bei der Darstellung des TE ein Jugendstrafverfahren wo der alte "Feind" aufgrund der erlittenen Verltzungen des TE Strafrechtlich zur Veranstwortung gezogen werden würde.

ehrlich gesagt blicke ich aber bei der vielzahl an veränderten Deteails des TE hier nicht mehr wirklich durch

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Wie so hast du eigentlich die Polizei gerufen?
Warst du so Blau das Dein Verstand ausgesetzt hat?

quote:
Nüchtern eins gegen eins habe ich gegen ihn als Kampfsportler keine Probleme..aber durch den Alkohol war ich komplett ausgesetzt.

Durch diese Aussage von Dir glaube ich, dass Du das Problem bist und nicht dein minderjähriger "Gegner".
Was hättest Du getan wenn Du erfolgreich nach deiner Beleidigung deinen Erzfeind "kampfsportüblich" zusammen gefaltet hättest?
Am besten wäre / ist du spielst nicht mehr mit ihm "backe backe Kuchen", lässt ihn in Ruhe. Hättest du dies an diesem Tag auch getan, dann wäre diese peinliche Situation für Dich niemals entstanden.
Peinlich... weil es Dir doch nur um die Schmach geht die Dir zu gefügt wurde. Andersherum wärst du " Prahlhans" Nr.1 geworden.
Falls Du Dich wieder mal in so eine Situation manövrierst, lass bitte die Leute aus dem Spiel die durch unsere Steuergelder finanziert werden! Die haben weiß Gott wichtigeres zu tun!
Bitte verstehe es nicht Falsch oder als Beleidigung von mir. Es ist halt die Lebenserfahrung, das Rechtsbewußtsein die Dir offenkundig noch fehlt.





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