Hallo,
ich bin einem betrügerischen Online Händler mit 500,- Stammkapital und Rechtsform UG aufgesessen und bemüht, mein Geld im Klageverfahren vor dem Amtsgericht zurückzuholen. Der Gegner hat zwar erklärt, sich verteidigen zu wollen, aber die Frist zur Klageerwiderung versäumt. Daraufhin hat das Gericht einen Verhandlungstermin in 3 Monaten anberaumt. Mir ist etwas unwohl, da es wegen des Streitwerts über 2000 lukrativ sein kann, den Laden einfach zuzumachen, sich über meine 2000,- zu freuen und 500,- Haftungskapital abzuschreiben. Je länger das Verfahren dauert, desto größer das Risiko, dass der Fall eintritt. Gibt es eine Möglichkeit, schneller zu einem Ergebnis zu kommen als 3 Monate auf eine mündliche Verhandlung zu warten, bei der der Beklagte vermutlich durch Abwesenheit glänzen wird (wie schon in anderen gleichgelagerten Fällen geschehen?)
Wunsch nach Vorverlegung eines Verhandlungstermins
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Sie werden das Gericht nicht bewegen können einen früheren Termin zu bestimmen. Und ehrlich gesagt finde ich diese Terminbestimmung für unserer ordentlichen Zivilgerichte eigentlich recht schnell. Hier bei uns im Ruhrgebiet bin ich da ganz anderes gewöhnt.
Sehe ich ebenso. Andere warten 2-3 Jahre auf einen solchen Termin.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ok, ich habe verstanden, dass ich eher priviligiert bin.
Ich frage mich als Laie, warum überhaupt ein Verhandlungstermin eingeräumt wird. So einfache Sachverhalte wie in meinem Fall kann man auch schriftlich klären.
Ware erhalten? Ja/Nein?
Geld erhalten? Ja/Nein?
Ist Verhandlung ein zwingender Verfahrensschritt?
In der Regel läauft das so: der Terminierer bekommt die Akte auf den Tisch, schaut in den Computer und teilt Dir den ersten frei verfügbaren Termin zu.
ZitatIst Verhandlung ein zwingender Verfahrensschritt? :
Nein, aber hier war das Gericht wohl der Auffassung das eine nötig sei.
Hast Du die durchführung des schriftlichen Verfahrens beantragt?
Zitat:
Hast Du die durchführung des schriftlichen Verfahrens beantragt?
Nein, nur ein schriftliches Vorverfahren. von anderen Geschädigten habe ich erfahren, dass der Beklagte den Ladungen nicht folgt und Abwesenheitsurteile kassiert. Dann sitz ich die Zeit bis dahin eben ab. ich hab gelernt, dass ich mit meinem Termin noch gut dran bin.
Ich will Nichts unversucht lassen, möglichst schnell an einen Titel zu kommen (bevor sich Betrüger unter Verzicht auf seine Stammkapital vom Acker gemacht hat) und habe weitere Informationen bei der mit der Aufklärung entsprechender Anzeigen befassten Polizeistelle für Cyberkriminalität eingeholt. Dort heißt es sinngemäß, dass die Ermittlungen wegen der Zahl der Fälle noch nicht zum Abschluss gekommen sind und dass die Mehrzahl der Geschädigten unabhängig vom Ausgang der Ermittlungen zusätzliche den zivilrechtlichen Weg beschritten haben.
Es gibt also (oder hat bereits gegeben) eine hohe Zahl von ähnlichen Zivilprozessen gegen den geleichen Beklagten.
- Spielt es für mein Verfahren eine Rolle, dass es bereits viele Verfahren gegen den gleichen Beklagten gegeben hat und Urteile vorliegen?
- Gibt es eine zentrale Datenbank, in denen ein Zivilgericht nachschauen kann, ob ein Beklagter mehrfach in gleicher Sache auffällig geworden ist?
- Zieht ein Gericht jedes Verfahren individuell durch und schaut nicht nach links und rechts? Oder habe ich eine Chance, den Verlauf der Dinge zu beschleunigen, indem ich die entsprechende Aussage der Polizeidienststelle an das Gericht weiterleite?
Zitat- Spielt es für mein Verfahren eine Rolle, dass es bereits viele Verfahren gegen den gleichen Beklagten gegeben hat und Urteile vorliegen? :
Nein, zumindest nicht für ein zu fällendes Urteil.
Zitat- Gibt es eine zentrale Datenbank, in denen ein Zivilgericht nachschauen kann, ob ein Beklagter mehrfach in gleicher Sache auffällig geworden ist? :
Nicht das ich wüsste. Beim eigenen Gericht kann der Richter nachsehen, ob Verfahren gegen den Beklagten bereits geführt wurden, aber nicht bei anderen Gerichten.
Zitat- Zieht ein Gericht jedes Verfahren individuell durch und schaut nicht nach links und rechts? Oder habe ich eine Chance, den Verlauf der Dinge zu beschleunigen, indem ich die entsprechende Aussage der Polizeidienststelle an das Gericht weiterleite? :
Es wird jeder Einzelfall bewertet. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an und den Vortrag, den die jeweilige Partei leistet. Selbst wenn zwei Fälle 100 %-ig gleich sind nach dem Sachverhalt, der sich zugetragen hat, kann es trotzdem zu unterschiedlichen Urteilen kommen. Das liegt zum einen daran, dass es Unterschiede im jeweiligen Parteivortrag geben kann. (Beispiel, das nichts mit dem Fall zu tun hat. Ein Arbeitgeber legt seinen Betrieb still und kündigt alle Arbeitnehmer. Bei keinem der Arbeitnehmer hört er zuvor den bestehenden Betriebsrat an. 2 Arbeitnehmer erheben Kündigungsschutzklage. AN 1 rügt das Fehlen der Betriebsratsanhörung und AN 2 nicht, ansonsten ist der Vortrag identisch. AN 1 gewinnt und AN 2 verliert.) Zum anderen gilt die richterliche Freiheit. Jeder Richter darf sich unter Beachtung der Gesetze seine eigene Meinung bilden. Und im deutschen Recht gibt es nunmal abstrakte Gesetze, die zu einem Großteil unterschiedlicher Interpretation zugänglich sind.
Eine Weiterleitung der Aussage der Polizeidienststelle, wird also auch nicht zur Beschleunigung beitragen.
Zitatvon anderen Geschädigten habe ich erfahren, dass der Beklagte den Ladungen nicht folgt und Abwesenheitsurteile kassiert. :
es gibt also schon einige urteile gegen den Beklagten? Da es sich dabei vermutlich nicht um 5,50 € Urteile handelt, dürfte das Haftungskapital auch jetzt schon durch die Vollstreckungen geblockt sein. Die angestrebte Beschleunigung des Verfahrens wird daher wenn sich der Beklagte wie befüchtet verhält und die Bude dicht macht, unterm Strich nichts bringen.
Berry
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
22 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
23 Antworten