Hallo zusammen,
ein ganz einfacher Fall:
- vor Wohnungskauf wurde der Makler über das Baujahr/Installation der Heizung befragt
- es wurde schriftlich geantwortet, dass diese genau vor 4 Jahren erneuert wurde
- nach einem Jahr stellte sich heraus, dass die Heizung b ereits 10 Jahre alt ist
Wie ist die Rechtslage?
Bei Annahme, eine Heizung hat eine Lebensdauer von ca. 20 Jahren, so wären ja statt 25% bereits ca. 50% abgenützt gewesen?
danke grüße
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Wohnungsverkauf Makler hat Falschaussage gemacht
Verbaut?
Verbaut?
Bei einem Exposé verhält es sich so:
Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit der dortigen Angaben, wenn er die vom Verkäufer gemachten Angaben lediglich wiedergibt. Er hat keine Nachprüfungspflicht.
Man könnte den Makler nur dann haftbar machen, wenn er hätte erkennen können, dass die Angaben des Verkäufers falsch sind (was hier nicht sein muss, wenn er das Baujahr der Heizung beim VK erfragt hatte) oder er den Eindruck erweckt hat, dass er das Baujahr der Heizung selbst geprüft hat. Da kommt es nun auf die Formulierung des damaligen Schreibens an.
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So ein Makler hat von nix ne Ahnung und will es auch gar nicht wissen.
Wenn dann muss man den VK haftbar machen, falls der erklärt hat die Heizung ist 4 Jahre alt.
Ich würde den Makler verklagen und dem Hausbesitzer den Streit verkünden. Dann wird der Makler aussagen er hat es vom Besitzer, oder andersrum.
Beider Heizung kommts darauf an, wie lange die hält. 20 Jahre Lebensdauer ist für ein technisches Gerät sehr lange
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-- Editiert Keinanwalt am 08.03.2012 18:16
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@von Keinanwalt
Die pauschale Aussage zu den Maklerfähigkeiten ist nicht gerade seriös.
Der Makler erhält seine Auskünfte zumeist vom Eigentümer für den er tätig wird.Er hat keine Pflicht zur Prüfung dieser Angaben.
Es gibt Urteile, dort wurde der Makler in die Haftung genommen, weil er im Expose nicht ausdrücklich auf die Informationsquelle hingewiesen hatte.Was so auch für alle schriftlichen und mündlichen Aussagen des Maklers zur Immobilie gilt.Bei dem Schreiben müsste man schaun was er genau formuliert hat.
Allerdings sollte der Käufer den Kaufgegenstand auch gründlich prüfen. Was gerade bei der Heizungsanlage recht einfach wäre. Auf dem Typenschild befindet sich das Baujahr.
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"Microbi bei IPS Center Dresden"
Man kann natürlich nicht alle Verantwortung auf Andere abwälzen, sondern hat im Rahmen der Verkehrsüblichkeit ebenfalls eine gewisse Holschuld. In diesem Fall hättest du das Baujahr der Heizung einfach nur ablesen brauchen, anstatt dich auf die falschen Angaben des Maklers zu verlassen.
Von einem Zivilprozess würde ich die Finger lassen. Das Ganze scheint mir nicht beweisbar zu sein. Du würdest schlechtem Geld gutes nachwerfen.
Gruß
Mannsde
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