Wohnungsübergabe - was genau MUSS gemacht werden? Streichen?

8. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Temperatio
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)
Wohnungsübergabe - was genau MUSS gemacht werden? Streichen?

Guten Morgen!
Aufgrund einiger Unstimmigkeiten mit meinem Mitbewohner möchte ich mich nun hier erkundigen, in welchem Zustand eine Wohnung übergeben werden muss bzw. sollte. Die Wohnung ist bereits komplett leer geräumt, um Bohrlöcher werde ich mich heute noch kümmern und sie verspachteln.
Da mein Mitbewohner in seinem Zimmer geraucht hat, weisen die Wände einige gelbe Rauchspuren auf, ist es zwingend diesen Raum aufgrund dessen neu zu streichen? Oder muss die Wohnung einfach besenrein sein?
Vielen Dank und lieben Gruß an euch!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Was steht denn im Mietvertrag dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Temperatio):
um Bohrlöcher werde ich mich heute noch kümmern und sie verspachteln.

Bevor du dies tust, stell bitte die entsprechenden Teile des Mietvertrages hier wortwörtlich ein. Das Zuspachteln von Bohrlöchern kann dazu führen, dass der Mieter die Wände "beschädigt" und damit Schadensersatz leisten muss. Wenn eigentlich keine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssten, dann hätte sich der Mieter damit selbst ins Knie geschossen. Sollte der Mieter nicht zur Renovierung verpflichtet sein, gehören Bohrlöcher im üblichen Umfang dem Vermieter und sollten einfach so belassen werden.

Von daher: Bevor du irgendwas an der Wohnung rumwerkelst, bitte erst die rechtliche Situation klären.

0x Hilfreiche Antwort

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