Wohnungsübergabe WG-Zimmer

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
MrJones
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe WG-Zimmer

Hallo!
Ich habe ein Frage bezüglich der "Wohnungsübergabe". In den nächsten paar Tagen findet selbige statt. Ich habe ein möbeliertes Zimmer in einer WG angemietet. Der Mietvertrag läuft Ende Januar 2005 aus.

Zur Übergabe nehme ich den selben Zeugen wie zum Einzug mit. Sollte ich ein Übergabeprotokoll anfertigen? Wenn ja, was sollte darin enthalten sein?
Das Zimmer wurde vor meinem Einzug von meinem Vermieter neu (neutral) gestrichen (September 2004). Während dieser Zeit haben sich keine Abnutzungserscheinung eingestellt. Könnte er von mir eine Renovierung verlangen. Im Blick auf die kurze Nutzungsdauer wäre dies - meiner Meinung nach - völlig überzogen und unnötig.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo MrJones,

Schönheitsreparaturen sind bei einer Mietzeit unter 12 Monaten nicht fällig. Nur bei Gebrauchsspuren, die über die normale Abnutzung hinaus gehen, wären Sie zur Beseitigung verpflichtet.

Ein Wohnungsabnahmeprotokoll ist für Sie sinnvoll, wenn es Ihnen den mängelfreien Zustand der Wohnung bescheinigt und Sie von Schönheitsreparaturen o.ä. freistellt. Sie sollten dann auch alle Zählerstände (Strom, Gas usw.) notieren.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MrJones
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Gruwo!

Vielen Dank für die hilfreichen Tipps.

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