Wohnungsübergabe Problem

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
chocohuna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe Problem

Folgendes Problem: Meine Vermieterin tritt sehr forsch auf und schreibt mir und meiner Frau immer wieder Whatsapp-Nachrichten, was wir alles angeblich falsch machen würden. Z. B. hat Sie sich darüber beschwert, dass wir unsere Miete einmal nicht gezahlt hätten. Allerdings wurde die Miete regulär von uns bezahlt, sie gab das hinterher auch zu.
Nun steht unser Auszug und unsere Übergabe an und meine Frau und ich, wir haben große Sorge, dass Sie vieles bemängeln wird und uns die Kaution nicht zurückgeben wird.
Wir haben alle Wände weiß gestrichen, allerdings nicht perfekt. Wie wir nachgelesen haben, müssen die Wände auch nicht perfekt gestrichen werden, sondern lediglich ordentlich. Trotzdem haben wir Sorge, dass Sie das so akzeptieren wird.
Des Weiteren sollten wir den Boden alle zwei Jahre für ca. 600 € pflegen lassen. Allerdings haben wir das versäumt und lassen den Boden nun zum Auszug einmal für 600 € pflegen. Hier sind wir uns allerdings auch nicht sicher, ob ihr das ausreichen wird. Wir finden es auch nicht akzeptabel, dass wir für die hohe Miete die wir über Jahre hinweg gezahlt haben zusätzlich alle zwei Jahre für viel Geld den Boden pflegen sollen.
Wir wären über Tipps zu einer sorgenfreien Übergabe sehr dankbar.
Macht es z. B. Sinn eine neutrale Person zur Übergabe mitzunehmen oder einen Anwalt?
Macht es auch Sinn eine Unterschrift nur dann zu leisten, wenn wir auch mit Sicherheit die Kaution zurück erhalten?
Vielen Dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von chocohuna):
Macht es z. B. Sinn eine neutrale Person zur Übergabe mitzunehmen oder einen Anwalt?


Besser als ein Anwalt wäre ein Handwerker, der auch beurteilen kann, ob die Wände richtig gestrichen wurden (mit mittlerer Güte).

Der soll sich vorher in Ruhe umschauen und in jede Ecke schauen. Fotos machen, ein eigenes Protokoll anfertigen.

Zitat (von chocohuna):
Allerdings haben wir das versäumt und lassen den Boden nun zum Auszug einmal für 600 € pflegen. Hier sind wir uns allerdings auch nicht sicher, ob ihr das ausreichen wird. Wir finden es auch nicht akzeptabel, dass wir für die hohe Miete die wir über Jahre hinweg gezahlt haben zusätzlich alle zwei Jahre für viel Geld den Boden pflegen sollen.


Was steht denn dazu im Mietvertrag? Was ist denn das für ein Boden? Ist die Klausel überhaupt gültig?

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich würde auch sagen, dass Sie einen (besser 2) neutrale Zeugen dabei haben. Nichts unterschreiben, was Sie nicht wollen. Wenn Sie mit dem Erfassten im Übergabeprotokoll nicht einverstanden sind, dann schreiben Sie einfach, nicht einverstand .... daneben/dahinter oder Sie schreiben es zum Schluss.

Bei der Übergaben lassen Sie die VMin einfach reden, sagen nix (auch wenn es schwer fällt), und auf jeden Fall fotografieren Sie das Übergabeprotokoll Seite für Seite. Nicht vergessen, die neue Adresse anzugeben, und dann erst mal abwarten ob und wenn was sie bemängelt. (Sie haben Parkett in der Wohnung?)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
chocohuna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Tipps.
Leider habe ich den Mietvertrag gerade nicht hier. Den habe ich in die neue Wohnung gebracht, die befindet sich 350 km südlich. Aber ich werde ihn vor der Übergabe mitnehmen.
Ob die Klausel mit dem Boden gültig ist, weiß ich nicht.

Noch etwas: Heute hat uns die Vermieterin per Whatsapp geschrieben, dass Sie uns eine Sonderfahrt der Müllabfuhr in Rechnung stellen möchte, da im Restmülleimer zu viel Müll gewesen sei. Sie meint, der ganze Müll käme durch unseren Umzug zustande. Allerdings haben wir gar nicht so viel Müll weggeworfen. Der Mülleimer war schon fast voll, bevor wir überhaupt etwas dort hineingeworfen haben. Ich frage mich auch, wie sie beweisen will, dass das unser Müll war. Wir haben auf ihre Nachricht nicht geantwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Also das erste was ich sofort machen würde, blockieren bei WhatsApp! Was soll denn dieser Kindermüll. Und Sie lesen des auch noch ... ^^ Sie soll sich schriftlich äußern. Den MV müssen Sie nicht mitnehmen zur Übergabe, aber Sie sollten sich vorbereiten. NIx reden, lassen Sie die VMin reden, wenn Sie nicht einverstanden sind mit dem, was sie im Protokoll schreiben, schreiben Sie drauf Nicht einverstanden und dann fotografieren sie das.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von chocohuna):
Des Weiteren sollten wir den Boden alle zwei Jahre für ca. 600 € pflegen lassen.

Nun, "sollen" ist ja nicht gleich "müssen".

Kommt halt darauf an, was genau in der Klausel steht. Und ob "alle 2 Jahre" nicht übertrieben ist.


Zitat (von AltesHaus):
Also das erste was ich sofort machen würde, blockieren bei WhatsApp!

Aber auf jeden Fall ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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