Wohnungstür - Eingangstür

9. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)
Wohnungstür - Eingangstür

Was ist richtig?


Wir haben ein Problem mit dem Geräuschpegel im Haus. Uns wurde empfohlen eine neue Eingangstüre einzubauen. Wer zahlt diese ?

Laut Teilungserklärung vom 8.2.68 ist die Wohnugseinganstür
Sondereigentum. Laut WEG ist diese Tür Gemeinschaftseigentum.

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Ich denke, dass in diesem Fall die Teilungserklärung gilt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Revier-Biker
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hab gerade mal in der "Immobilienbibel" Murfeld nachgeschlagen und lese daraus, dass die Teilungserklärung dem WEG hier vorgeht, d. h. im konkreten Fall wohl Sondereigentum.

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