Wohnungsschlüssel nachmachen lassen ... Genehmigung vom Vermieter benötigt?

20. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)
Wohnungsschlüssel nachmachen lassen ... Genehmigung vom Vermieter benötigt?

Hallo,

mal ne kurze Frage. Braucht man IMMER vom Vermieter ne Genehmigung, wenn man Haus- oder Wohnungsschlüssel nachmachen lässt? Mir Ist der Wohnungsschlüssel abgebrochen. Allerdings nicht im Schloß, habe also hier zwei Teile liegen. Ein Schlüsseldienst kann das Ding problemlos nachmachen, hab schon nachgefragt. Kostet auch nicht die Welt ... muss ich das trotzdem dem Vermieter melden?

Sind keine Sicherheitsschlüssel oder sowas, nur die normalen.

Cu

Tri-City-Maniac

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

57x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)

???

Wer sagt denn, dass es ein Riesen Problem ist? Hab ich doch mit keiner Silbe erwähnt.

Hatte nur mal gelesen, dass man eine Genehmigung des Vermieters braucht, um nen Schlüssel nachmachen zu lassen, wenn er verloren-, oder kaputtgegangen ist.

Hab ja noch nen Ersatzschlüssel und es war ja nur ne normale Frage.

Naja, danke ...

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hallo Tri-City-Maniac,
ließ über Katerchen hinweg;)
Man benötigt grundsätzlich eine Zustimmung des Vermieters, wenn es sich um eine Schließanlage handelt, da nur der Vermieter gegenüber dem Hersteller der Schlüssel die Freigabe erteilen kann. Die darf natürlich nicht versagt werden.
Wenn es sich um "normale" Schlüssel handelt, kannst du jederzeit diese nachmachen.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Du muss nur bei Beendigung die Mietvertrag so viel Kopien an der V zurück geben wie im Vertrag steht
Das stimmt nicht ganz.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses müssen alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel dem Vermieter übergeben werden. Dies schliesst auch nachgemachte Schlüssel ein, die z.B. ohne Wissen des Vermieters bei Freunden/Bekannten hinterlegt wurde.

Es ist tatsächlich so, dass in einigen Mietverträgen steht, das (auch normale) Schlüssel nur mit Zustimmung des Vermieters nachgemacht werden dürfen.
IdR steht im Mietvertrag, dass Kleinreparaturen (bis xxx Euro) vom Mieter zu tragen sind - und unter diese fällt ein "defekter" Schlüssel. Die Zustimmung des VM ist dann nicht notwendig.

Gruss
MichiM

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
top
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 93x hilfreich)

Hi,

hier istdoch die Frage der beweisbarkeit!!!

Also: Ich mache Schlüssel (legal) nach, gebe diesen meinem Freund, "vergesse" es, dies dem VM mitzuteilen.
Bei Auszug gebe ich dem VM so viele Schlüssel zurück, wie ich bei Einzug erhalten habe, und "vergesse" dabei den Schlüssel, den mein Freund hat.

Danach fällt mir wieder ein: Freund hat ja noch Schlüssel. Da gibts drei Möglichkeiten:

1. Ich gebe reumütig auch diesen Schlüssel zurück,

2. Ich "vergesse" das Ganze weiterhin,

3. Ich führe Böses im Schilde.

Alle drei Fälle sind aber, da der VM davon nix weiß, nicht einen größeren Streit wert.

Daher kann ich es gut verstehen, wenn neue Mieter das Wohnungsschloss tauschen, und bei Auszug das alte wieder reinsetzen. Geht Ruckzuck und ohne irgendwelche Beschädigungen.


Gruß

TOP



0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.06.2010 17:49:18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn der Schlüssel kopiert werden kann...wozu die "Genehmigung" des Vermieters. Wenn dieser eine Kontrolle haben will, muss er ein System einbauen, welches nicht kopiert werden darf (rechtlicher Schutz, meist durch Patentschutz) oder besser kann (technischer Schutz, was nicht kopiert werden kann ist demnach sicherer).
Eine Pflicht würde auch nichts bringen, denn wenn ich mir den Schlüssel kopieren kann, bringt es nichts...es würde sich niemand daran halten. (Was auch so ist, sonst würden wir keine Schlüssel kopieren)

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#10
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Der Fred ist von von Tri-City-Maniac am 20.05.2006 12:58 .
Ich nehme an die Frage ist für Ihn geklärt, sonst hätte er bestimmt noch mal nachgefragt in den letzten 4 Jahren. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.06.2010 17:49:18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

ups

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