Wohnungsmängel -> Auszug

15. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Stefanie20
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnungsmängel -> Auszug

Hallo,

ich bin im November letzten Jahres in eine Wohnung gezogen. So nach und nach zeigen sich aber Mängel, mit denen ich nicht klar komme und deshalb ausziehen möchte.

Ich wohne in der 5. Etage eines 6 Etagen Wohnblocks. Auf dem Dach befindet sich genau über mir ein riesiger Handymast. Früher habe ich die Leute ausgelacht, die meinten, dass Handymaste irgendwelche gravierenden Auswirkungen auf die Gesundheit hätten. Nun habe ich aber festgestellt, dass ich in der Wohnung des öfteren starke Kopfschmerzen bekomme. Einmal war es sogar so stark, dass ich mich übergeben musste. Wenn mein Freund mich besucht oder bei mir übernachtet, hat er ebenfalls Kopfschmerzen. In unserer alten Wohnung hatten wir nie solche Beschwerden. Desweiteren bekomme ich mindestens 5mal am Tag einen Stromschlag, wenn ich zB die Heizung, einen Stuhl oder meine Katze anfasse.

Das ist aber noch nicht alles ...
Was mich noch stört, ist dass es in der Wohnung ständig kalt ist. Nur wenn alle Heizungen permanent auf 5 stehen, kommt man auf 20 Grad. Da ich aber keine Lust auf eine dicke Heizungsrechnung habe, kann ich mir das natürlich nicht immer erlauben.

Nächstes Problem: Als ich in die Wohnung eingezogen bin, war an der Wand ein kleiner Wasserfleck, ich habe deshalb eine Mietminderung von 30 € bekommen. Nun hat sich jedoch noch ein Wasserfleck gebildet, der sich mindestens über 80 cm erstreckt.

Bei starkem Regen, kommen Tropfen durchs Fenster. Im Allgemeinen scheinen die Fenster nicht sehr dicht zu, da es in der Wohnung zieht wie Hechtsuppe.

Leider habe ich schon einiges an Geld in die Wohnung gesteckt zB für Wandfarbe und Laminat.

Ich möchte nun aber auf jeden Fall ausziehen, da ich mich einfach nicht mehr wohl fühle und meine Gesundheit nicht aufs Spiel setzen möchte.

Habe ich nun irgendwelche Rechte, zB dass mir die Wohnungsgenossenschaft, eine neue Wohnung zur Verfügung stellt, den Umzug zahlt, oder mir das Geld zurückgibt, was ich in die Wohnung gesteckt habe ?

Danke schonmal

Viele Grüße
Stefanie

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefanie20
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für deine Antwort.

Also in meiner alten Wohnung habe ich selten bis nie eine gewischt gekriegt. Ich denke schon, dass es da einen Zusammenhang gibt. Die Kopfschmerzen sind sicherlich auch keine Einbildung.

Die anderen Mängel habe ich der Wohnungsgesellschaft per Mail mitgeteilt, das ist jetzt 3 Wochen her und ich habe immernoch keine Antwort bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Liebe Steffi,

Du hast das Recht, die Wohnung fristgerecht zu kündigen.
Aber Du hast weder einen Anspruch auf die Zurverfügungstellung einer neuen Wohnung, noch auf Umzugskostenerstattung, noch auf Erstattung irgendwelcher Investitionen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Du musst einmal darauf achten welche Kleidung und Schuhe du trägst und welchen Bodenbelag du in dem jeweiligen Zimmer hast,wo du eine gewischt bekommst!Seit ich in meiner Wohnung alles aus Holz habe(Fenster usw)und keine Nylonfaser trage,habe ich nichts mehr mit Stromschlag zu tun.

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

1. Das mit den Stromschlägen liegt nicht an einem Handy-Mast, sondern - wie Sammy zutreffend sagte - am Bodenbelag.

2. Ob Investitionen erstattet werden hängt von vielerlei Umständen ab. Gab es eine vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter? Hat der Vermieter überhaupt zugestimmt hinsichtlich der Investitionen? Wurde der Wert der Wohnung dadurch erhöht?

3. Der Handymast ist kein Mangel an der Wohnung, siehe Beitrag scalar12

4. Die Heizung verursacht höchst wahrscheinlich auch keine Mehrkosten, sondern spart vermutlich sogar gewaltig Kosten ein. Es ist nämlich Unsinn, die Heizungsanlage im Keller derart hoch laufen zu lassen, dass man bereits am Heizkörper mit Stufe 2 oder 3 die Raumtemparatur erreicht. Viel sinnvoller ist es, die Anlage so geschickt einzustellen, dass die Raumtemparatur erst erreicht wird, wenn der Heizkörper voll aufgedreht ist. Die Heizung im Keller spart dadurch gewaltig.

5. Die anderen Mängel (undichte Fenster, Wasserflecken etc) müssen dem Vermietr umgehend angezeigt werden. Unternimmt er nichts dagegen, kann Miete gemindert werden.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen