Wohnungskauf in Berlin, Grundschuld im Grundbuch vorhanden

16. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
nona
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)
Wohnungskauf in Berlin, Grundschuld im Grundbuch vorhanden

Guten Tag, wir wollen eine Eigentumswohnung in Berlin erwerben. Nun wurde uns mitgeteilt, dass noch eine Grundschuld von 1962 im Grundbuch vorhanden ist.
Müssen wir diese Grundschuld mit erwerben und dann tilgen und Zins u Zinseszins zahlen?
Oder ist das Aufgabe des Verkäufers die Grundschuld vor dem Verkauf aus dem Grundbuch zu löschen? Die Wohnung wurde inzwischen vererbt u die neuen Eigentümer wollen jetzt verkaufen.
Mfg Nona

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

das ist eine Frage der Verhandlungund vor allem, ob hinter der Grundschuld noch ein nicht vollständig getilgtes Darlehn steht.

Das muss der Verkäufer klären.

Man kann die Grundschuld durchaus mitkaufen, wenn der valutierte Darlehnsbetrag als Zahlung auf den Kaufpreis angerechnet wird.

Bei Grundschulden sollte immer in Höhe der Grundschuld (des Eintrages) und in Höhe des Restdarlehns unterschieden werden.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Der Kaufvertrag kann geschlossen werden bevor die Grundschuld gelöscht ist. Der Verkäufer verpflichtet sich zur lastenfreien Übergabe, der Notar schreibt die Bank an und bittet um Löschungsbewilligung für die Grundschuld, die Bank teilt ihre Forderung mit.
Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn die Bewilligung der Bank da ist und die Forderung aus dem Kaufpreis bezahlt werden kann. Das zahlt ihr dann, der Verkäufer erhält entsprechend weniger vom Kaufpreis.
Der Verkäufer muss natürlich selber auch mit der Bank reden.

1x Hilfreiche Antwort

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