Wohnungskündigung

7. Juni 2001 Thema abonnieren
 Von 
Anja
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungskündigung

Ich lebe derzeit in Scheidung und bin aus der gemeinsamen Wohnung schon seit 1 Jahr ausgezogen. Ich möchte aus dem gemeinsamen Mietverhältnis austreten, da ich bisher immer noch die Hälfte der Miete zahlen muß. Mein Exmann unterschreibt den neuen Mietvertrag der nur auf seinen Namen läuft nicht. Und wohnt schon mit einer neuen Partnerin in dieser Wohnung. Was muß ich tuen, damit ich nicht weiter verpflichtet bin, Miete zu zahlen für eine Wohnung in der ich nicht mehr wohne.
Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus.
MfG
Anja

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Manfred R
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe letztes Jahr die Eigenbedarfs Kündigung erhalten nach 24 Jahren haben die jetzigen Vermieter ein 3 Familien Haus geerbt. Meine Frau und ich sind angeschrieben worden der Grund der Kündigung, Sie ist Lehrerin. Sie braucht die Wohnung für sich weil sie Heiraten wolle, dann der Garten weil sie Ruhe braucht um die Hefte in der Schule zu Korigieren, dann die Garage weil sie ihr auto unterbringen möchte, diese 3 Sachen waren der Grund zur Kündigung. Jetzt bin ich nach 7 Monaten ausgezogen weil man ja Auziehen muss??? Die Miete ist doppelt so hoch wie vorher. Bin seit6 Monaten mit 5000Euro Verschuldet weil ich in der Neuen Wohnung die Küche und die Teppiche mit übernehmen mußte, habe leider keine andere Wohnung gefunden nach 7 Monate langer suche. Nun die Frage zum Eigenbedraf:(= Ist es zulässig , das die Junge Frau jetzt ihre Haushälfte ihrem Bruder verkauft, und sie gar nicht in die Wohnung einzieht wo wir 24 Jahre wohnten. Kann ich sie jetzt noch wegen Unwahrheiten belangen? Alle Beide haben das Haus geerbt, sie hat ihre HAushälfte jetzt an ihrem Bruder verkauft. Hat man nicht ein Recht auf Wohnung zur Miete nach so einer langen Zeit von 24 Jahren? Nun denke ich, wie hätte ich es gemacht, wenn ich ein 3 Familien Haus geerbt hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ank
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Weiß jemand Bescheid, ob eine Kündigung, die dem Vermieter einem Tag vor Ablauf der 5 Jahre Wohndauer (nach der sich die Kündigungsfrist verlängern würde) zugegangen ist, ablehnen kann, weil die Wohnung bereits zwei Wochen vor diesem Tag übergeben wurde (z.B. Schlüsselübergabe wg. Renovierung)?
Ich dachte immer, daß das Datum des Mietvertrages entscheidend wäre...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.002 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen