Wohnungsgröße ist nicht übereinstimmend mit Mietvertrag und Mängel wurden trotz Frist nicht beseitig

19. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)
Wohnungsgröße ist nicht übereinstimmend mit Mietvertrag und Mängel wurden trotz Frist nicht beseitig

Zwecks eigentlich angedachter Renovierungsarbeiten in meiner Wohnung habe ich meine Wohnung gestern komplett ausgemessen es handelt sich hier um eine 2-Zimmer-Whg für mich als Single angemietet sind laut Vertrag 50qm und ich habe jetzt ganze 43qm ausgemessen,die Maße sind korrekt ausgemessen und ausgerechnet worden.

Zudem hält sich der Vermieter auch nicht an vereinbarten Mängelbeseitigung trotz mehrmaliger Aufforderung seitens meines Anwaltes. Im Gegezug versucht er zu fordern,angebliche Müllgebühren von unserer Müllabfuhr der letzten 4 Jahre, dort nachgefragt ist nix offen, alles bezahlt auch vom Vermieter.Nun fordert er das demnächst mit einem angeblichen Sonderrecht ein.

Mein privater Vermieter scheint von Vermietung absolut null Ahnung zu haben. Leider ist mein Anwalt schwer telefonisch erreichbar, weil er vieles selber macht, aber sehr zuverlässig ist.

Kann ich hier auch aufgrund der Wohnraumgröße und der trotz gesetzten Frist die Mängelbeseitung nicht statt gefunden hat - Schadenersatzansprüche erheben und wie errechnet sich die Höhe ich wohne genau 17 Jahre hier (beide waren zum Termin diesbezüglich sogar bei mir vor Ort und es wurde alles dokumentiert und fotografiert) das ist nun seit März schon ein paar Monate her.

Leider find ich momentan in meinen Fall keine andere günstigere vergleichbare Wohnung, außerdem wohn ich sehr zentral wo ich auch ohne Auto gut von A nach B komm.Möchte aber dennoch hier von meiner Seite aus Schadenersatzansprüche gegen meinen Vermieter stellen. Mietminderung bringt bei dem leider auch nichts. Ich suche weiter und ich denke aufgrund der gefälschten Wohnungsgröße steht mir meinerseits auch eine fristlose und sofortige Kündigung zu,sollte ich was neues gefunden haben oder?



-- Editiert von Schneewittchen27 am 19.10.2017 13:05

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
laut Vertrag 50qm und ich habe jetzt ganze 43qm ausgemessen,die Maße sind korrekt ausgemessen und ausgerechnet worden.


Wer hat womit und wie korrekt vermessen?

Zitat (von Schneewittchen27):
Zudem hält sich der Vermieter auch nicht an vereinbarten Mängelbeseitigung trotz mehrmaliger Aufforderung seitens meines Anwaltes


Sie haben einen Anwalt und sollten sich grundsätzlich an das halten, was dieser sagt. Jetzt hier in einem Laienforum die Bienen aufzustacheln ist unnötig und wird die - wie auch immer gewünschte - Wirkung verfehlen.


Zitat (von Schneewittchen27):
Leider find ich momentan in meinen Fall keine andere günstigere vergleichbare Wohnung, außerdem wohn ich sehr zentral wo ich auch ohne Auto gut von A nach B komm


Tja, dann sollten Sie sich überlegen, ob sie den Kleinkrieg mit Ihrem VM weiter fortsetzen oder eine für beide Seiten akzeptable Lösung herbeiführen.

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