Wohnungsgröße bei Hartz4

31. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tweety25883
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Wohnungsgröße bei Hartz4

Hallo

Folgendes Problem:
Ich habe 2 Kinder (4 jahre und das andere 4 Monate).Ich habe bereits beim Amt gefragt wie groß die Wohnung sein darf, wenn ich mit meinem Freund zusammenziehe. 2 mal hieß es 90 qm.
Dann habe ich ein Wohnungsangebot eingereicht von 86 qm und die qm Preise (Kaltmite und nebenkosten pro qm) waren im angemessenen Rahmen. Das Abgebot wurde abgelehnt, weil die kaltmiete wohl zu hoch wär(sind von der Wohnungsgröße für 3 Personen also 80 qm ausgegangen). Ich habe angerufen und da hieß es mein Sohn zählt bei der Größe erst ab 3 jahre mit und als ich am nächsten Tag nochmal anrief (andere Mitarbeiterin) hieß es er zählt ab 1 1/2 Jahre mit. Meine Miete (jetzt noch ich mit 2 Kindern) wird aber auch durch mich und beide Kinder geteilt (das widerspricht sich doch). Und direkt beim Amt hieß es, das die Stadt festlegt, ab welchem Alter ein Kind bei der Wohnungsgröße mitzählt.
Aber bitte, wo steht geschrieben, dass es die Stadt entscheidet??? Im SGBII steht nur die Anzahl der Personen und die entsprechende Größe der Wohnung und auch nur solch einen zettel habe ich beim Amt bekommen. Wenn ich frage an wen ich mich von der Staft wenden muss um dies zu erfragen heißt es ich soll mich an die Stadt wenden, aber wie wenn mir das Amt keinen Ansprechpantner nennen kann???
Ich versteh das ganze nicht.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ein Kind ist ab Geburt ein Mensch und zählt voll mit, wenn sich da irgendwelche Schwachmaten in Kommunen Altersstufen überlegen, hat das keinerlei Rechtskraft. Deshalb: Angebot bei der ArGe einreichen, schriftliche Ablehnung einfordern und gegen diesen Blödsinn klagen. Kostet nichts und hilft auch anderen!!

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#2
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

ganz genau... als 4 Personen Haushalt stehen euch 90 qm zu, ganz egal, wie alt dein Kind ist!! Also auf jeden Fall den Antrag stellen, und bei Ablehung sofort in Widerspruch gehen... Spätestens da wird dir auf jeden Fall recht gegeben, denn die Leute in der Widerspruchstelle haben zu 99% wirklich Ahnung von der Gesetzeslage

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@tweety

meine vorredner haben recht.
ich würde mich zusätzlich mal an die kirchengemeinde wenden.
wär besonders nett, wenn es eine katholische wäre. einfach um mal zu fragen, ab wann ein mensch eine person ist....und das dumme gelaber der sachbearbeiter somit publik machen. vielleicht ist es ja ein engagierter geistlicher, der der arge mitteilt, was ein mensch ist...

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tweety25883
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

vielen dank euch allen
das ist ja auch meine Aussage gewesen, nur dia am Tel. meinte ich soll mich an die Stadt wenden (ohne Ansprechpartner). Nun hab ich am 20. April nen Termin bei der Frau, die beim Amt für die Wohnungsangebote zuständig ist und ich werde denen auch die Paragraphen vom SGBII vorlegen in denen nichts davon steht das die Stadt entscheidet ab welchem alter ein Kind mitzählt. Mal sehen was die dann sagen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Viel Glück, ist eine gute Herangehensweise!

Wenn nun die Frau sagt, das steht so in unseren "Durchführungsrichtlinien", die sind kommunal verschieden...
dann sagen Sie eben, dass diese wohl mal gerichtlich überprüft werden müssen. Das Gesicht der Frau will ich sehen. Durchführungsrichtlinien sind kommunale Regelungen der Gesetze und oft unfundiert und rechtswidrig, nur so als Hinweis.

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