Wohnungsdurchsuchung wg. TV

1. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Harry Haller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsdurchsuchung wg. TV

Ich frage mich seit längerem, ob die GEZ eine polizeiliche / gerichtliche Wohnungsdurchsuchung veranlassen bzw. beantragen kann, nur weil man keinen Fernseher angemeldet und den dreisten Herrn der GEZ nicht hereingelassen hat. Ist sowas möglich in Deutschland ?

Harry Haller

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Ob es möglich ist oder nicht kann ich nicht zu 100% sagen, aber ich weiß aus eigener Erfahrung, das die GEZ gerne droht, aber im enteffekt passiert nichts!!
Es kommen zwei Anfragen der GEZ, dann ein drittes, mit Rechtlichen belehrungen, und dann hört man nie wieder was von denen!!
Und selbst wenn, wer kann Ihnen nachweisen, das Sie das TV Gerät nicht vor kurzem erst geschenkt bekommen haben, Sie nur noch nicht dazu gekommen sind den Antrag auszufüllen?
Besorgen Sie sich einen Antrag, und legen Sie Ihn sich Zuhause parat.

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#2
 Von 
Metin_77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es wahr, dass die GEZ vor den Häusern steht und die Wohnung mit Abhörgeräten belauscht?

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#3
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Klares NEIEN!

Kein Durchsuchungsbefehl. Kein Abhören vor Häusern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hellraiser
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber sie können doch kontrollieren, wieviele TV Geräte in der Wohnung aktiv sind oder?

MfG
Ingo


-- Editiert von Hellraiser am 30.11.2004 14:11:53

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#5
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Auch wenn die GEZ-Knechte auftreten, als wenn ihnen die Welt gehört; der Mieter/Eigentümer der Wohnung hat das Hausrecht und entscheidet noch immer selbst, WER, WANN und WARUM in seine Wohnung kommt!
Schlecht, wer im EG wohnt - da könnte man den Fernseher durchs Fenster leuchten sehen - aber es gibt ja auch Computerspiele; gelle? ;)

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#6
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

[Aber sie können doch kontrollieren, wieviele TV Geräte in der Wohnung aktiv sind oder?]

...das berühmte "nachmessen".

Wie soll daß funktioniern ?

Dieses Argument dient ausschließilch der Einschüchterung.

Gruß



-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

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#7
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Genau. Die GEZ macht sich die moralischen Bedenken und die Höflichkeit zunutze. Im Prinzip muß man sich gar nicht umständlich herausreden. Am besten ist immer ein direktes "Nein - hab ich nicht - Schön Abend, der Herr". Noch ein Tip: Nicht sagen: "Hab gerade keine Zeit - schaue Fußball"

-----------------
"Wer sündigt, schläft nicht!"

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#9
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Die GEZ kann schon einen Durchsuchungsbeehl beantragen, aber nur zwecks Forderungsvollstreckung nach Erwirkung eines gerichtlichen Titels.

Dann kommt aber der Gerichtsvollzieher :)

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#10
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Natürlich schaue ich gerade Fußball - mit dem tragbaren Fernseher meines Freundes, der auf Besuch ist und selbstverständlich brav seine Gebühren zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ahorn
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Bei mir erschienen vor einigen Jahren zwei Abzocker von der GEZ und fragten, ob ich meine Rundfunkgeräte angemeldet habe. Daraufhin lies ich mir die Namen dieser "Herrschaften" geben und erteilte ihnen sofortiges Hausverbot, wobei ich nicht gerade flüsterte, "da ich mich von ihnen bedrängt fühlte". Seither habe ich nie wieder von diesen Abzockern etwas gehört.

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" "

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#12
 Von 
CyPrayer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist ja mal ne Maßnahme ;-)

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#13
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die GEZ kann schon einen Durchsuchungsbeehl beantragen, aber nur zwecks Forderungsvollstreckung nach Erwirkung eines gerichtlichen Titels.

Das ist aber kein "Durchsuchungsbefehl", den gibt es nur im Strafrecht.

Abgesehen davon ist ein Verstoß gegen die Meldepflicht nur eine OWi (RGebStV), die keine Hausdurchsuchung nach sich ziehen kann.

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