Hallo
nun ist in unserem Erbfall folgendes eingetroffen, Es wird vom Erbschaftsgericht ein Nachlassverwalter bestellt, (nach unserer Einspruchsfrist ), da der Aufenthalt von 2 Miterben unbekannt ist ( USA).
Der Mietvertrag meiner verst. Tante läuft immer noch, seit Oktober ist keine Miete mehr bezahlt worden.
Wann darf die Wohnung aufgelöst werden und durch wen, können die restlichen Miterben (14) den Nachlasspfleger dazu beauftragen die Wohnung zu kündigen udn aufzulösen oder muss man warten bis die unbekannten Erben gefunden oder die Frist, wenn es sowas überhaupt gibt, abgelaufen ist.
Und wer bezahlt die bisher angefallene Miete ??
Danke vorab
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Wohnungsauflösung durch Nachlasspfleger
20. Februar 2010
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Frage vom 20. Februar 2010 | 15:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsauflösung durch Nachlasspfleger
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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