Wir haben uns mit weiteren 4 Parteien zusammen getan und jeder (auf einem gemeinschaftlichen Grundstück) eine Wohnung im Reihenhausformat gebaut. Der Keller enthält neben Sondereigentum auch Gemeinschaftsräume. Ab der Kellerdecke ist jedes der Häuser eigenständig - selbst die Haus-Trennwände sind für jedes Haus separat ausgeführt.
Bei normalen Mehrfamilienhäusern sind Dach, Fassade und Fenster Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind.
Wie verhält es sich in unserem Falle? Um jedem die maximale Freiheit zuzugestehen wollen wir dies (Dach, Fenster, Fassade) dem jeweiligen Sondereigentum zuschlagen.
Ist dies nach dem Wohnungseigentümergesetz möglich?
Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft
10. Oktober 2001
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Frage vom 10. Oktober 2001 | 10:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft
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