Wohnung wird nach Auszug kernsaniert, was sind da meine Pflichten

20. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
go432805-11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung wird nach Auszug kernsaniert, was sind da meine Pflichten

Ich wohne in einem Mietshaus Baujahr 1982. Seit dem wurden die Bäder nicht erneuert. Die Küchenzeile ist aus den 90er Jahren genauso die Fenster. Immer wenn ein Mieter auszieht wird die Wohnung kernsaniert. Ich möchte dieses Jahr noch aus meiner Wohnung ausziehen.
Nun habe ich folgende Fragen:
-Wenn die Wohnung eh neu tapeziert wird, muss ich dann bei Auszug streichen?
- Kann mir für kleinere Schäden (Macke an einem der Küchenschränke, Riss im Badezimmerwaschbecken) ein Teil meiner Kaution abgezogen werden, wenn die Teile eh auf dem Müll landen?

Der Vermieter ist sehr schlecht bis gar nicht zu erreichen daher frage ich hier.
Danke schon mal für eure Antworten.

-- Editier von go432805-11 am 20.01.2016 00:48

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ob deine Wohnung ebenfalls saniert wird, kann dir nur dein Vermieter sagen. Denn bloß weil es in den letzten Jahren bei anderen Wohnungen gemacht wurde, muss es bei deiner Wohnung nicht automatisch auch so sein.

Wenn dir für die von dir verursachten Schäden etwas von der Kaution abgezogen wird, dann verlange die entsprechenden Quittungen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4479x hilfreich)

Schau dir mal http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schoenheitsrep.htm an. Da steht eine Menge zur Wirksamkeit von Schönheitsreparaturenklauseln und am Ende auch Hinweise was zu tun ist, wenn der Vermieter nach Auszug eh saniert.

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#3
 Von 
Katharina91123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 20x hilfreich)

Es ist völlig irrelevant, ob deine Wohnung saniert wird oder der Vermieter das ganze Haus abreißen will. Rechtlich gilt, was im Mietvertrag steht. Sonst gilt die Entscheidung des BGH, dass die Wohnung sauber, besenrein und in Pastellfarben gestrichen werden muss (vgl.: http://openjur.de/u/655523.html, Übersicht über Pflichten beim Auszug: https://kautionsfrei.de/blog/k%C3%BCndigung-der-wohnung-und-nun
Bzgl. deiner Frage wegen der Möbel: Ich nehme an, dass diese zur Mietsache gehören? Wenn die Schäden selbstverschuldet sind und keine normale Abnutzung, muss der Mieter das zahlen. Kleinreparaturen sowieso.
Der einzige Ausweg wäre, vielleicht den Schaden über die Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Vielleicht wurde der Riss im Waschbecken ja durch Besuch verursacht, oder sonst was. Das weiß ich jetzt natürlich nicht.

Alles Gute!


-- Editiert von Katharina91123 am 22.01.2016 13:41

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4479x hilfreich)

Zitat (von Katharina91123):
Es ist völlig irrelevant, ob deine Wohnung saniert wird oder der Vermieter das ganze Haus abreißen will.

Nein. Wenn der Vermieter mitteilt, dass die Wohnung kernsaniert wird und dass dadurch Schönheitsreparaturen unnötig sind, dann muss/darf der Mieter diese auch nicht durchführen. Sofern überhaupt nach Mietvertrag eine Renovierung geschuldet wird, so tritt an die Stelle die Verpflichtung, Geldersatz zu leisten. Genauer steht's auf der verlinkten Seite.

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#5
 Von 
Katharina91123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 20x hilfreich)

@cauchy Genau, wenn der Vermieter das mitteilt und ihr sagt, dass es nicht nötig ist. Wenn es keine solche Absprache gibt, gilt, was im Mietvertrag steht, selbst wenn er danach saniert.

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