Wohnung von Privatvermieter (Risiken?)

8. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)
Wohnung von Privatvermieter (Risiken?)

Hi,

die Wohnung, für die ich mich aktuell interessiere ist laut Maklerin auf Nachfrage eine Privatperson.
Da bin ich hellhörig geworden, weil sowas ja Nachteilhaft sein kann?
Wenn ich einen Mietvertrag schliesse, ab wann kann ein Privater dann theoretisch wieder Eigenbedarf anmelden?
Davor habe ich etwas Angst....dass der dann direkt nach 1-2 Jahren so eine Nummer abzieht, nachdem ich die Wohnung schick gemacht habe.
Und wie siehts aus, wenn man mal Probleme hat? z.B. seltsame Betriebskostenabrechnungen o.ä.

Ist ein privater Eigentümer als Vermieter aus rechtlicher Sicht für einen Mieter unvorteilhaft,
oder ist die Sorge eher unberechtigt?
Was sagt ihr dazu und auf was muss ich da achten?

VG


-- Editiert von Malustras am 08.01.2018 10:08

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
die Wohnung, für die ich mich aktuell interessiere ist laut Maklerin auf Nachfrage eine Privatperson.

Eine Wohnung ist eine Wohnung und keine Privatperson.



Zitat (von Malustras):
Davor habe ich etwas Angst....dass der dann direkt nach 1-2 Jahren so eine Nummer abzieht, nachdem ich die Wohnung schick gemacht habe.

Dann muss man sich halt einen anderen Vermieter suchen.



Zitat (von Malustras):
Und wie siehts aus, wenn man mal Probleme hat? z.B. seltsame Betriebskostenabrechnungen o.ä.

Dann muss man sich halt wehren, notfalls vor Gericht klagen. Das gilt für beide Varianten.



Zitat (von Malustras):
Ist ein privater Eigentümer als Vermieter aus rechtlicher Sicht für einen Mieter unvorteilhaft,
oder ist die Sorge eher unberechtigt?

Kann gut gehen oder auch nicht - wissen tut man es eigentlich immer erst hinterher.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Dann lass es doch.

Mich wundert immer wieder, dass zuerst Besichtigungen und Verhandlungen aufgenommen werden, und anschliessend über Sachen diskutiert wird, die sowieso nicht passen. Das ist doch reine Zeitverschwendung.

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Hallo Malustras,

in wie weit private Vermieter besser oder schlechter sind als gewerbliche, kann man pauschal nicht beantworten.

Sollte der private Vermieter mit im Haus wohnen, kann er ein erleichtertes Kündigungsrecht besitzen, sofern dsa Haus nur 2 Wohnungen besitzt. Ausserdem können sich mit im Haus wohnende Vermieter vorteilhaft auf die Betriebskosten auswirken, weil viele Arbeiten kostenlos erledigt werden, die anderswo zu bezahlen sind. ( z.b: Gartenpflege)
Nachteilig können sich mit im Haus lebende Vermieter auswirken, wenn diese nicht akzeptieren, dass sie den Besitz an Teilen "Ihres" Hauses aufgegeben haben. ( Im Extremfall kommt die Vermieterin 1x die Woche ungefragt mit dem 2tschlüssel um zu kontrollieren, ob der Backofen/Kühlschrank wöchentlich von Innen nach Ihrer Vorgabe gereinigt wurden)

Ansonsten kann man davon ausgehen, dass bei einer zwischengeschalteten HV oder einem gewerblichen Vermieter, eine höhere Wahrscheinlichkeit besteht, eine korrekte Nebenkostenabrechnung zu erhalten. In wie weit das Vorteilhaft ist, kann man aber auch nur begrenzt sagen. Wenn die gewerbliche Abrechnung korrekt ist und alle umlegbaren Posten enthält, könnte eine formal unwirksame private Abrechnung günstiger sein, wenn dieser aus Unwissenheit bestimmte Posten gar nicht berechnet.

Das einzige was man daher wahrscheinlich pauschal sagen kann ist, dass bei gewerblichen Vermietern der Rahmen kleiner ist in dem man Überraschungen erlebt.

Gruß
AK

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Hallo Malustras,

in wie weit private Vermieter besser oder schlechter sind als gewerbliche, kann man pauschal nicht beantworten.

Sollte der private Vermieter mit im Haus wohnen, kann er ein erleichtertes Kündigungsrecht besitzen, sofern dsa Haus nur 2 Wohnungen besitzt. Ausserdem können sich mit im Haus wohnende Vermieter vorteilhaft auf die Betriebskosten auswirken, weil viele Arbeiten kostenlos erledigt werden, die anderswo zu bezahlen sind. ( z.b: Gartenpflege)
Nachteilig können sich mit im Haus lebende Vermieter auswirken, wenn diese nicht akzeptieren, dass sie den Besitz an Teilen "Ihres" Hauses aufgegeben haben. ( Im Extremfall kommt die Vermieterin 1x die Woche ungefragt mit dem 2tschlüssel um zu kontrollieren, ob der Backofen/Kühlschrank wöchentlich von Innen nach Ihrer Vorgabe gereinigt wurden)

Ansonsten kann man davon ausgehen, dass bei einer zwischengeschalteten HV oder einem gewerblichen Vermieter, eine höhere Wahrscheinlichkeit besteht, eine korrekte Nebenkostenabrechnung zu erhalten. In wie weit das Vorteilhaft ist, kann man aber auch nur begrenzt sagen. Wenn die gewerbliche Abrechnung korrekt ist und alle umlegbaren Posten enthält, könnte eine formal unwirksame private Abrechnung günstiger sein, wenn dieser aus Unwissenheit bestimmte Posten gar nicht berechnet.

Das einzige was man daher wahrscheinlich pauschal sagen kann ist, dass bei gewerblichen Vermietern der Rahmen kleiner ist in dem man Überraschungen erlebt.

Gruß
AK



Okay, danke für die Einschätzung :)
Hab gerade auch noch mal kräftig gegoogelt.
Man kann wohl wirklich Pech oder Glück haben.
Dann hoffe ich mal, dass ich kein Opfer eines angekündigten Eigenbedarfs werde :grins:
Aber mit einer normalem Verwaltung kann man ja auch Stress haben...mal sehen.

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#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wenn es dir nur um Eigenbedarf geht, kannst du verhandeln, dass in den Mietvertrag eine Klausel aufgenommen wird, nachder Eigenbedarfskündigungen für die Dauer von x Jahren ausgeschlossen werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Wenn es dir nur um Eigenbedarf geht, kannst du verhandeln, dass in den Mietvertrag eine Klausel aufgenommen wird, nachder Eigenbedarfskündigungen für die Dauer von x Jahren ausgeschlossen werden.


Achso, das ist natürlich eine gute Idee!!
Daran hab ich jetzt gar nicht gedacht, aber wenn es denn dazu kommt, werde ich das mal mit anbringen :)
Letzte Frage noch.
Die Maklerin meinte, ich kann ihr ja schon mal die Unterlagen von mir schicken.
Also Schufa Auskunft, meine Bewerbung für die Wohnung usw.
Wenn ich ihr das vorab schon schicke, gehe ich aber noch keinen Vertrag ein, oder?
Bzw. so lange ich keinen Mietvertrag unterzeichne gehe ich nichts ein? :D
Dann kann ich ihr das nämlich schon schicken und sie kann parallel mit dem Eigentümer quatschen bzgl. meiner Forderungen.

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#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
Wenn ich ihr das vorab schon schicke, gehe ich aber noch keinen Vertrag ein, oder?


Nein.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Nein.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von Malustras):
Wenn ich ihr das vorab schon schicke, gehe ich aber noch keinen Vertrag ein, oder?

Keine Ahnung was bisher so besprochen / kommuniziert wurde.
Denkbar ist es, das diese Bewerbung ein Angebot dar stellt. Wenn das Angebot dann angenommen wird, hätte man einen Vertrag.
Kommt also darauf an, was man bereits gesagt, geschrieben oder getan hat.



Zitat (von Malustras):
Bzw. so lange ich keinen Mietvertrag unterzeichne gehe ich nichts ein?

Verträge können auch anders als schriftlich geschlossen werden. Kommt also darauf an, was man sagt, schreibt oder tut.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Okay das klingt plausibel.
Wenn ich in meiner Bewerbung für die Wohnung mit reinschreibe,
dass ich auf Berücksichtigung meiner Bewerbung hoffe und anschließend gerne zunächst den Mietvertrag besprechen wollen würde,
wäre das aber schon eine klare Abgrenzung, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
Wenn ich einen Mietvertrag schliesse, ab wann kann ein Privater dann theoretisch wieder Eigenbedarf anmelden?


Im Grunde genommen sollten Sie sich den Post von HvS gründlich durchlesen, da steht alles drin.

Der Eigenbedarf fällt nicht vom Himmel, der müsste dann erst mal erkärt werden. Erst sind es Teppich und Küche, nun ist es ein Privatvermieter. Besser für beide Parteien (also für Sie und den evtl. VM) wäre es, Sie würden sich was anderes suchen. Rufen Sie doch direkt bei den großen Vermieterfirmen an, meist haben die auch eine Website und offerieren hierüber den Leerstand.

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