Wohnung renoviert und nach 2 Wochen Auszug

1. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Peter 08_15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnung renoviert und nach 2 Wochen Auszug

Hallo,

meine Schwester und ich sind in eine größere Wohnung gezogen.
Die besagte Wohnung wurde von mir komplett renoviert. Ich habe alle Arbeiten selber ausgeführt. Unter anderem in 2 Räumen ca. 40qm Laminat gelegt, in der Küche was vorher ein Kinderzimmer war die Wasseranschluesse verlegt plus Stromleitungen vom Keller ins erst OG verlegt für Herd usw. Die Materialkosten belaufen sich ca. auf 1200 Euro. Ich habe dann nachträglich mit ihr unter Zeugen vereinbart, dass ich dann eine Miete auslasse und am 15.01.2015 dann erstmal eine halbe und ab Februar die volle Miete zahle.

Einzug war zum 15.12.2014.

Am 24.12.2014 stand dann plötzlich meine Vermieterin vor mir und fragte mich wo denn die Miete für Dezember sei. Ich habe versucht es ihr zu erklären aber leider ohne Erfolg. Wir haben uns dann darauf geeinigt das ich trotz Abmachung im Januar die Miete zahle um weiteren Stress zu vermeiden...

Am 30.12.2014 habe ich Einen Bekannten vom Bahnhof abgeholt der 14 Tage zu Besuch bei mir ist.
Wir waren kaum im Haus da kam die Vermieterin und fragte ihn ob er jetzt auch noch mit einziehen will. Ich habe ihr dann versucht zu erklären das es nur Besuch ist. Die Vermieterin meinte dann das ich es vorher anmelden muss und sie seine Adresse haben will usw.
Ich habe sie dann aufgeklärt das ich dafür die Miete zahle und Besuch empfangen darf wann ich will.
15min später stand dann die Polizei in der Tür, da meine Vermieterin meinte ich will sie umbringen und schlage warum auch immer.
Der Polizist ist dann in unsere Wohnung gekommen und fragte mich als erstes warum ich bei dieser Frau einziehe... Ich hätte ihn auch anrufen können, dann hätte er mich über sie aufgeklärt ;(
Er wusste auch Wie die Wohnung vorher aussah ( Rohbau)

Die Vermieterin nimmt irgendwelche Tabletten und trink darauf und das täglich.

Ich bin jetzt soweit das ich am 06.01.2015 einen Lkw hole und mit meiner Schwester wieder in die alte Wohnung ziehe.

Schade um die ganze Arbeit aber was soll ich tun?




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Schade um die ganze Arbeit aber was soll ich tun?


Dir hoffentlich im klaren darüber sein, dass du ordentlich schriftlich kündigen musst. Und auch in deinem Fall beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

Übergebe die Kündigung unter Zeugen deiner netten Vermieterin, oder werfe sie in den Briefkasten.

Und noch was, wenn nicht beweisbar anderes vereinbart, könnte es passieren, dass du die verlegten Fußböden entfernen musst.

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

das ist eine dumme Situation. Teuer wird es auch.

Auf jeden Fall musst Du schriftlich kündigen. Aus deinen Angaben ist nicht ersichtlich, ob ein Grund vorliegen könnte (Bedrohung ? Nötigung ? ) der dir einen Grund zur fristlosen Kündigung gibt. Sonst müsstest Du, wenn der Mietvertrag zum Unglück nicht noch eine Mindestmietzeit vorgibt, drei Monate Miete bezahlen. Ggf. sogar vier, es sei denn der Januar zählt noch mit. An Deiner Stelle würde ich heute noch fristlos kündigen, und schreiben die Begründung folgt in den nächsten Tagen. Die Begründung für das "fristlos" von einem Anwalt erstellen lassen und hinterher per Einschreiben senden.

Alles was ausbaubar ist (Herd usw.) so schnell wie möglich aus der Wohnung entfernen. Den Rest fotografieren, alles !

Nun sollte ein Anwalt einschätzen, ob darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche (z.B. für Laminat) bei der Vermieterin geltend gemacht werden können.

Das ist echt eine Nummer zu groß für einen Laien, ich würde mich auf jeden Fall an einen Anwalt wenden.







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"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Peter 08_15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja wenn die gute Frau mir die Polizei in die Wohnung schickt weil ich sie angeblich umbringen und schlagen will, und das nur weil ich Besuch bekomme... ist das nicht schon Nötigung?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

nein, das alleine nicht. Aber die Aussage des Polizisten könnte dennoch weiter helfen.

Falls die Vermieterin zum Anwalt geht, muss die Begründung für die fristlose Kündigung schon hieb- und stichfest sein.

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"Chylla"

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