Wohnung der Mutter renoviert - und nun nur Probleme

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenschein29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung der Mutter renoviert - und nun nur Probleme

Hallo zusammen,

vielleicht finde ich ja hier Hilfe. Mein Großvater hat mir im vergangen Jahr eine Eigentumswohnung geschenkt. Er hat diese erst meiner Mutter überschrieben und diese sollte sie mir im Jahr 2007 überschreiben - hatte irgendwelche steuerlichen Vorteile...
Nun ja, mein Problem ist nun. Ich habe alle Renovierungsarbeiten erledigen lassen, Handwerker bezahlt, Eigenleistung erbracht etc.. Nun ist es so, dass ich wohl nicht die perfekte Tochter bin. Meine Eltern kontrollieren mich, tauschen Schlösser aus (Schlüsseldienst muss auch heute wieder kommen) und so langsam zerrt es an den Nerven.
Es ist leider kein vernünftiges Wort mehr mit diesen Menschen zu führen und ich würde am liebsten wieder dort ausziehen. Nun meine Frage, habe ich die Möglichkeit irgendwie wieder an mein Geld zu kommen? Denn es wurden grundlegende Dinge renoviert (Heizung, SAnitäranlagen, Fenster, Bodenbeläge etc...) Es geht um ca. 25 T€.
Gibt es für mich da irgendeine Möglichkeit?
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Danke schon mal.

Grüße

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Waldblume
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hi,

also meine Meinung ist, dass du deine Inverstitionen nicht mehr zurück erhälst, wenn du das nicht vorher irgendwie geregelt hast (evtl. sogar beim Notar?). Ich hatte dasselbe Problem und daher erst investiert, als das Haus bereits auf mich überschrieben war.


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"Liebe Grüße
Waldblume"

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Die Wohnung ist Eigentum der Mutter. Du hast ohne schriftliche Regelung keine Aussicht, die Kosten für die Renovierung zurück zu erhalten.

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#3
 Von 
Waldblume
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

noch mal ich :-)

An deiner Stelle würde ich in den sauren Apfel beißen und zunächst abwarten, bis deine Mutter dir die Wohnung überschreibt. Ist das wenigstens notariell geregelt, dass deine Mutter das in 2007 machen muss?
Dann kannst du damit machen was du willst ;-))

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"Liebe Grüße
Waldblume"

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#4
 Von 
Sonnenschein29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antworten. Nein, es wurde nichts notariell geregelt. Ich habe immer wieder darauf gepocht etwas schriftliches zu bekommen... da hieß es immer ich soll Vertrauen, da sie ja schließlich meine Eltern sind.
Nun bin mußte ich mir aber anhören, dass ich erst nach dem Ableben meiner Mutter die Wohnung bekommen - also ist nichts mehr mit Überschreiben etc.
Kurz um habt ihr mir eigentlich nur bestätigt, dass ich mein Geld vergessen kann (damit hatte ich schon gerechnet). Nun ist es auch so, dass mit mein Vater vor die Tür setzen möchte. Mittlerweile bin ich soweit, dass ich es darauf ankommen lasse.

Dank noch mal.

Grüße
Sonnenschein

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Ist denn deine Mutter im Grundbuch eingetragen? Was sagt denn der Großvater, der ursprüngliche Eigentümer dazu.
Frage ans Forum: kann er die Schenkung unter Umständen rückgängig machen?

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#6
 Von 
Sonnenschein29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Mutter müsste seit einigen Wochen im Grundbuch stehen, denn seit dieser Zeit gibt es auch diesen Ärger.
Mein Großvater versteht die Welt nicht mehr, aber er sieht wohl auch keine Möglichkeit.

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#7
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Sonnenschein29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es war und ist mir eine Lehre. Wird sicherlich nicht mehr vorkommen. ;-)
Das Sprichwort Blut ist dicker als Wasser - naja, vergessen wir es mal.

Schade ist eigentlich nur, dass es die eigenen Leute sind.

Auch hier ist anzumerkten, wenn ich aus der Wohnung muß werde ich diese einfach so hinterlassen, wie ich sie vorgefunden habe. Ohne Heizung, Fenster oder sanitäre Anlagen.

Habe einen (nein, zwei Anwälte) kontaktiert... ich bleibe in meinem Schaden sitzen.


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sonnenschein29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja, habe mich schon damit abgefunden. War eine Fehlinvestiton.
Mittlerweile ist auch der Stand, dass die Wohnung verkauft werden soll.
Also außer Spesen nichts gewesen..... Jetzt suche ich mir einfach eine Mitwohnng und schließe mit diesem Thema ab.
Ist wohl am einfachsten.

Danke für die vielen Infos etc.
Ich werde damit ruhig abschließen - einfach meine Sachen packen und weg.

Naja, Familie ist wir´klich unberechenbar.

LG

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#11
 Von 
Cussy
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 31x hilfreich)

Sag mal, hat deine Mutter deinem Großvater Geld für die Immobilien gegeben? Wenn nicht, dann besteht doch meines Wissens nach noch irgendwie das Recht eine Schenkung Rückgängig zu machen, so das die Wohnung wieder deinem Großvater gehört und er sie dann dir überschreiben kann, kostet denke ich zwar noch mal ein wenig was, aber es wäre noch eine Möglichkeit!
Genaues weiß ich da allerdings auch nicht!
Aber vielleicht weiß hier irgendwer anders dazu noch was!

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#12
 Von 
Sonnenschein29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nein, es ist kein Geld geflossen. Es war einfach ein Geschenk für seine Enkelin.

Habe auch schon versucht über die Schenkung Infos zu bekommen... vielleicht kann man wirklich noch etwas tun.

Grüße

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#13
 Von 
Waldblume
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Sonnenschein,

also ich hätte ja auch gedacht, dass dein Großvater diese Schenkung nochmal rückgängig machen kann! Das musste doch beim Notar gemacht werden, klar! Wurde damals dort nicht besprochen, wie der weitere Verlauf dieser 1. Schenkung an deine Mutter sein soll? Also dass du in 2007 die Wohnung überschrieben bekommst? Falls ja, dann wird doch sowas auch im Vertrag aufgenommen?!
Andererseits hast du ja bereits mit 2 Anwälten darüber gesprochen und die sehen keine pos. Lösung für dich. Entweder verstehen die ihr Fach nicht, weil sie nicht von selbst drauf gekommen sind, dass man die Schenkung evtl. rückgängig machen kann oder aber du und dein Großvater seid extrem gutgläubig!
Wenn ich mir da so meine Gedanken drüber mache, grenzt die gesamte Vorgehensweise an echte Dummheit. Sorry! Ich kanns nicht fassen......... Und da spielt auch keine Rolle, dass Blut dicker ist als Wasser, wenns um Geld geht, stimmt der Satz leider nicht!!

-----------------
"Liebe Grüße
Waldblume"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sonnenschein29
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich habe es echt verdient, dass mir diese Dinge gesagt werden.
Es war und ist die größte Dummheit meines Lebens.
Überlege gerade, ob ich die Wohnung hoch offiziell kaufen sollte.
Aber ich glaube da habe ich auch keine Chance.

Kann nur sagen, es war mir eine Lehre!!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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