Wohnsitz nicht angemeldet

12. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
JohnnyKnoxville
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnsitz nicht angemeldet

Hallo,

angenommen ich habe meinen Wohnsitz über Jahre hinweg nicht angemeldet. Ich bin zum Studieren in eine Stadt gezogen und wusste gar nicht, dass es Pflicht ist, mich dort anzumelden. Ich dachte, das nicht notwendig, weil der Wohnsitz meiner Eltern, wo ich vorher gewohnt habe, nicht weit entfernt ist, und ich dachte, solche Sachen, wie einen neuen Perso zu beantragen, kann ich ja auch dort machen. Erst vor einiger Zeit habe ich erfahren, dass es eine satte Ordnungsstrafe gibt, wenn man sich nicht ummeldet, selbst wenn der neue Wohnsitz nur ein Paar km vom alten entfernt ist. Während des Studiums hat das wohl niemanden gestört, da ich auch nie mit der Polizei oder so zu tun hatte. Was mir jetzt aber besondere Sorgen macht, ist, dass ich bald anfangen werde zu arbeiten und auch noch weiterhin in der Wohnung wohnen werde, in der ich momentan wohne. Spätestens, wenn ich Steuern bezahlen muss und dergleichen, wird das ja auffallen, dass ich nicht gemeldet bin. So oder so muss ich mich anmelden, jetzt wo ich weiß, dass das Pflicht ist. Was kann mir schlimmstenfalls passieren? Im Meldegesetz des Bundeslandes, in dem ich wohne, steht, wenn ich das richtig verstanden habe, dass eine Ordnungsstrafe bis zu 500 Euro fällig sein kann. Ganz schön happig! Die Behörde anlügen und auf die Anmeldung schreiben, dass ich erst jetzt eingezogen bin, will ich auch nicht. Andernfalls sind es aber schon ca. 6 Jahre! Ist die Ordnungsstrafe das Schlimmste, was mir passieren kann? Wonach richtet sich die Höhe der Strafe? Nach dem Grund, weswegen ich so lange nicht gemeldet war? Fällt sie vielleicht niedriger aus, wenn ich mich "selbst anzeige", d.h. einfach auf das Amt gehe und mich anmelde, als wenn es auf anderem Wege herauskommt? Oder richtet sich die Strafe nach der Dauer, die man nicht gemeldet war? Bleibt es auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit oder ist das schlimmstenfalls sogar eine Straftat?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

die Festsetzung der Strafe ist eine Ermessensentscheidung und unter anderem an Hand deiner Begründung festgelegt.

Am einfachsten ist aber wenn du zum Bürgerbüro gehst und sagts du bist die Woche umgezogen.

22x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Würde mir da auch nicht allzuviele Sorgen machen.
Melde dich einfach da an, sage, dass du grade eingezogen bist und gut.

Will dich jetzt zu nichts anstiften, aber wo kein Kläger da kein Richter.

Es gibt schlimmeres als sich nicht rechtzeitig umzumelden. Du hast dir dadurch ja keine Vorteile oder so erschlichen.

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

wer sich nicht anschnallt im auto hat auch keine vorteile erschlichen und zahlt trotzdem...denn auf einen vorteil kommt es ja gar nicht an, es wurde schlicht gegen die meldepflicht verstoßen.

edit: sorry, hab jetzt erst gesehen, dass der thread schon 4 wochen alt ist.

-- Editiert von justus123 am 14.09.2008 12:12:45

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Ich habe mich auch schon einmal 5 Monate zu späte angemeldet, dafür habe ich dann 5 € Verwarngeld bezahlt. Bei 6 Jahren wird es aber wohl nicht bei 5 € bleiben...

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
brosche
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 33x hilfreich)

Hi,
wie ist es dir ergangen? Hast du viel Strafe zahlen müssen?

33x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Je nach Laune des Sachbearbeiters bleibt es häufig auch bei einer Ermahnung ohne Verhängung eines Bußgeldes, sofern man sich freiwillig ummeldet.

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" "

3x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Zieh doch heute zurück. Dann zieh übermorgen wieder her. Dann kannst du ohne schlechtes Gewissen erklären das du erst eingezogen bist. Und du hast dich an alle Vorschriften gehalten. Diesmal wenigstens.

Die Strafe wird nicht größer wenn man wartet bis man erwischt wird.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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