Wohnsitz bei Eltern - Wohnung woanders (nicht gemeldet) - Werbungskosten

29. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
AUM2011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnsitz bei Eltern - Wohnung woanders (nicht gemeldet) - Werbungskosten

Hallo zusammen,

ich bin bei meiner Mutter gemeldet, habe aber ein Studium in einer anderen Stadt gemacht, habe auch hier eine Wohnung wo ich als Mieter drin stehe, aber habe mich in der Stadt nie gemeldet.

Jetzt bin ich in dieser Stadt Arbeitnehmer seit Oktober und überlege mir, wie ich die Werbungskosten dann ansetzen kann.

Kann ich sagen dass ich 2x pro Woche zu mir nach Hause fahre und unter der Woche den Weg von meiner Wohnung zur Arbeit habe? Oder kommt das raus bzw. ist das illegal?

Bin mir nicht sicher, welcher Wohnsitz ich dafür angebe? Im Ausweis steht der Wohnsitz bei meiner Mutter.

Könnt ihr mir hier Tipps geben, wie ich damit umgehen und evtl. was machen kann?

Grüße

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.03.2016 21:32:27
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 32x hilfreich)

Klar können Sie sagen, dass sie von Ihrer Mutter aus fahren. Sie können auch sagen, dass Sie von Österreich aus fahren. Wie das Finanzamt darauf reagiert ist die andere Frage.

Wenn der Sachbearbeiter es drauf anlegt kriegt er trotzdem raus, wenn Sie woanders zur Miete wohnen, selbst wenn Sie sich nicht umgemeldet haben:

- Alleine schon durch Ihr Mietverhältnis - Denn Ihr Vermieter muss in seiner Steuererklärung wiederum angeben wie viel Mieteinnahmen er hat und muss dies auch belegen. Dabei werden natürlich Ihre Daten auftauchen.
- Wenn Sie einen Internetanschluss bei sich haben fallen auch hier Steuern an die Ihr Internetanbieter abführen muss. Auch hier ist ein Adressdatensatz mit Ihren Daten ersichtlich.
- + Viele weitere Tricks

Wenn Sie aber von Anfang an beide Wohnungen in der Steuererklärung angeben und dann mitteilen, dass Sie 3 mal von der aktuellen Wohnung und 2x von der Mutter aus fahren, und dies besondere Gründe hat, dann kommt es immer auf die Begründung an und wie der Sachbearbeiter grade so drauf ist.

Sie sollten auf jeden Fall glaubhaft machen können, dass Sie bei Ihrer Mutter noch Ihren Lebensmittelpunkt haben, Z.b. Wegen Freundin, Freundeskreis, Vereinsmitgliedschaft oder Ähnlichen.

Aber selbstverständlich sollte Sie das ganze nur tun, wenn es auch wirklich den Tatsachen entspricht *Augenzwinker* , sonst wären Sie ganz böse!

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wie blatt235 bereits angedeutet hat können falsche Angaben in der Steuererklärung den Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklichen.

Dementsprechend sollte davon Abstand genommen werden.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.