Wohnraumbesichtigungstermine nach Kündigung

11. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Döni
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnraumbesichtigungstermine nach Kündigung

Hallo,
mich würde interressieren,wie oft ich Wohnungsbesichtigungen meines Vermieters mit evtl. neuen Mietern akzeptieren muss.
Meine Kündigungsfrist beläuft sich auf noch 2,5 Monate. Muss ich für
diese Zeit ständig für ihn erreichbar sein und mich kooperativ zeigen?


Wäre nett, wenn ihr ein paar Tip`s hättet!

Döni




Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

In zumutbarem Rahmen, ja. Hierbei handelt es sich um eine mietvertragliche Nebenpflicht.

Eine pauschale Anzahl gibt es nicht. Sicherlich müßen Sie nicht ständig erreichbar sein. Bieten Sie ihm doch der Einfachheit halber einen festen Zeitkorridor, z.B. jeden 2. Sonntag von 16 -18 Uhr, an.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen