Wohngeld ohne schriftlichen Mietvertrag unmöglich?

14. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
AndreaCologne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld ohne schriftlichen Mietvertrag unmöglich?

Guten Tag,

ich bin sehr froh, dieses Forum hier gefunden zu haben.

Die letzten 2 Jahre gab es in meinem Leben viele Änderungen, seit dem bin ich alleinerziehend mit meiner Tochter. In unsere Wohnung bin ich vor 16 Jahren mit meinem ehem. Partner eingezogen, damals hat nur er den Mietvertrag unterschrieben. Ich habe mir keine Gedanken darüber gemacht. Mein Partner ist vor 2 Jahren mit kurzer Ankündigung hier ausgezogen und lies uns alleine in der Wohnung.
Mit dem Vermieter haben wir natürlich gesprochen. Er wollte den Mietvertrag nicht ändern, aber wir haben mündlich vereinbart dass ich hier mit meiner Tochter zu den gleichen Bedingungen weiterhin wohnen kann. Ich habe gehofft, relativ schnell eine günstigere kleinere Wohnung zu finden, aber leider ist das hier in Köln mit meinem Gehalt wohl fast unmöglich! Nun habe ich eine Miete von 900,-€ bei einem Nettoeinkommen von 1000,-€, den Rest finanziere ich vom Kindergeld und Kindesunterhalt.
Das Wohngeld wäre sehr wichtig für uns, da auch der Köln-Pass und das Bildungspaket mit dran gekoppelt sind. ALGII bekomme ich wegen der zu hohen Miete nicht.

Diese Woche bekam ich eine Mail von der Wohngeldstelle, dass ich ganz klar ohne schriftlichen Mietvertrag kein Wohngeld erhalten werde. Entweder Mietvertrag oder Untermietvertrag mit ehem. Partner machen, letzteres kommt für mich nicht in Frage.
Seit fast 2 Jahren gehen sämtlicher Kosten für die Wohnung von meinem Konto ab, was ich natürlich auch beweisen kann. Dem Amt habe ich auch 2 Kontoauszüge dazugetan, woran das ersichtlich ist. Die letzte Nebenkostenerhöhung war direkt an mich gerichtet, auch das Schreiben habe ich denen geschickt.

Gibt es wirklich keine Möglichkeit für mich trotzdem Wohngeld zu erhalten? Im Internet konnte ich mal lesen, dass das einer trotzdem durchbekommen hat, jedoch war das eine recht alter Beitrag.

Falls es wirklich keine Möglichkeit für Wohngeld gibt, dann werde ich das natürlich akzeptieren und weiterhin versuchen mit dem auszukommen was da ist.
Falls es für uns doch eine Möglichkeit gibt wäre ich über einen Tipp sehr dankbar.

Viele liebe Grüße und schöne Osterfeiertage
Andrea

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23 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Diese Woche bekam ich eine Mail von der Wohngeldstelle, dass ich ganz klar ohne schriftlichen Mietvertrag kein Wohngeld erhalten werde. Entweder Mietvertrag oder Untermietvertrag mit ehem. Partner machen, Da wäre es ja nun nett gewesen, mal den Vorlauf zu schildern: Haben Sie einen Antrag gestellt? Eher nicht, denn der müßte schriftlich und rechtsmittelfähig abgelehnt werden. Oder haben Sie bloß mal angefragt? Dann sollten Sie umgehend einen Antrag stellen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
AndreaCologne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

doch, ich habe Anfang letzten Monats einen Antrag gestellt und alle Unterlagen komplett eingereicht. Die Dame die das bearbeitet hatte mich deswegen schon einmal angerufen. Ich hab dann gedacht, ich versuche es noch einmal mit den Kontoauszügen als Nachweiss, dass ich die Miete und andere Kosten für die Wohnung selber bezahle (Strom, Telefon, Rundfunkgebühren). Darauf hin kam nun die Mail, dass ich bis zum 24. April einen schriftlichen Mietvertrag oder Untermietvertrag vorlegen muß, da sie ansonsten den Antrag ablehnt.

Vielen Dank *muemmel* für deine Antwort.

VG
Andrea

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Darauf hin kam nun die Mail, dass ich bis zum 24. April einen schriftlichen Mietvertrag oder Untermietvertrag vorlegen muß, da sie ansonsten den Antrag ablehnt. Dann soll sie das tun und Sie legen dann Einspruch ein. Vielleicht lassen Sie sich auch einfach mal von einer Sozialberatungsstelle persönlich beraten.
Übrigens gibt es auch eine Sozialleistung namens "Kinderzuschlag" - haben Sie schon geprüft, ob Sie darauf Anspruch haben?

-- Editiert von muemmel am 17.04.2017 15:20

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich sehe da schon ein Problem. Zum Zahlen verpflichtet ist nicht sie, sondern der Ex. Und sie will jetzt einen Zuschuss für eine Wohnung, die sie dem Vermieter gegenüber nicht bezahlen muss. Also für die Verpflichtung eines Dritten.

wirdwerden

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Na ja - es werden ja aber nachgewiesenermaßen Zahlungen entrichtet. Man könnte das auch schlicht als mündlichen Mietvertrag (den man ja auch nicht wirklich beweisen kann) betrachten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
AndreaCologne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon einmal für die Antworten hier. Ich habe die letzten Tage schon sehr viel im Internet gesucht, aber das ist halt ein Fall der nicht sooft vorkommt, wie es aussieht. Es gab jedenfalls mal einen ähnlichen Fall vor Gericht, da hat ein Vater für seine Tochter den Mietvertrag unterschrieben, die Tochter zahlt die Miete jedoch selber und wohnt auch alleine dort. Das Urteil war zugunsten der Klägerin, diese hat dann Wohngeld erhalten. Ich weiß nicht, ob man das vergleichen kann, aber ich werde erst einmal Einspruch einlegen. Ich kann ja durch Zahlungen und Schreiben vom Vermieter nachweisen, dass ich hier als Mieterin gelte.

Das Wohngeld wäre für mich schon wichtig, immerhin sind es laut Wohngeldrechner der Stadt Köln fast 190,-€. Das ist viel Geld für mich. Kinderzuschlag bekommen wir nicht, da meine Tochter ja selber Einkommen in Form von Kindesunterhalt hat.

Vielen Dank.

Liebe Grüße
Andrea

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Glaub mir, ich mein es gut mit Dir. Nur, der von Dir herausgesuchte Fall ist natürlich ein anderer. Da hat ein Vater für seine Tochter einen Vertrag abgeschlossen. Quasi in Vollmacht. Den Fall haben wir hier ja nicht. Und die Nachweise, dass Du die Miete gezahlt hast, prima. Aber die Kernfrage ist doch, ob Du das musstest, und auch, ob der eigentliche Mieter Dir das Geld nicht zurück gegeben hat. Eine Ferkel-blöde Situation.

wirdwerden

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Kinderzuschlag bekommen wir nicht, da meine Tochter ja selber Einkommen in Form von Kindesunterhalt hat. Ja und? Der Kinderzuschlag richtet sich nach dem Einkommen der Familie, nicht der Tochter. Oder verwechseln Sie das mit Unterhaltsvorschuß (das ist was anderes)?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von AndreaCologne):
Kinderzuschlag bekommen wir nicht, da meine Tochter ja selber Einkommen in Form von Kindesunterhalt hat.


Gab es einen Ablehnungsbescheid?


Zitat (von AndreaCologne):
ALGII bekomme ich wegen der zu hohen Miete nicht.


Gab es einen Ablehnungsbescheid?


Zitat (von AndreaCologne):
Diese Woche bekam ich eine Mail von der Wohngeldstelle, dass ich ganz klar ohne schriftlichen Mietvertrag kein Wohngeld erhalten werde. Entweder Mietvertrag oder Untermietvertrag mit ehem. Partner machen, letzteres kommt für mich nicht in Frage.


Dann soll das Wohngeldamt den Antrag ablehnen und man geht in Widerspruch. Sehe hier gute Chancen, dass man die Hürde des §9 Abs. 1 WoGG nimmt. In Frage kommt hier auch ein Beitritt zum Mietvertrag (BGH, Urteil vom 13. 7. 2005 – VIII ZR 255/04 ).

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich sehe das nicht so klar wie Du, leider. Denn wir haben einen Mieter. Und die Nutzungsverhältnisse aus der genannten Bestimmung beziehen sich nach meiner Kenntnis auf Verhältnisse, in denen eben kein Mietvertrag da ist, sondern eine andere Vereinbarung da ist. Das mit schriftlichem Mietvertrag, das ist natürlich Quatsch. Ich versteh da den Vermieter nicht. Er soll der Frau schriftlich bestätigen, dass zwischen ihr und ihm seit dem .........ein mündlicher Mietvertrag besteht. Sie die Miete immer pünktlich zahlt. Und das wars.

wirdwerden

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#11
 Von 
AndreaCologne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank allen!

Es ist nicht so, dass ich große Hoffnungen habe, aber ich möchte es einfach mal versuchen mit dem Wohngeld. Das würde mir einiges erleichtern.

Einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben wir nicht. Wahrscheinlich könnte ich aufstockend AIIg 2 beantragen, aber dann geht das wieder los mit der unangemessenen Miete, dass hatte ich kurz nach der Trennung und war dann sehr froh einen Job gefunden zu haben. Eine Wohnung hier in Köln zu finden ist bei meinem Gehalt fast unmöglich! Selbst bei 2 Wohnungen mit WBS sagte man mir, mein Einkommen wäre zu gering.

Ich werde hier auf jeden Fall berichten, wie das mit dem Wohngeld weiter gegangen ist.

Andrea

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#12
 Von 
AndreaCologne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nach längerer Zeit gibt es hier ein kleines Update.
Nachdem die Ablehnung kam habe ich gleich den Widerspruch abgeschickt.
Nun, nach einigen Wochen, habe ich einen Brief erhalten, dass man meinem Widerspruch leider nicht abhelfen kann.
Mein Widerspruch wird nun an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet von wo ich dann Nachricht erhalte.
Wird der Widerspruch jetzt noch einmal von der Bezirksregierung überprüft, oder weswegen wird er dort hingeschickt?

Ich weiß ja, dass ich keine großen Chancen hatte, leider. Ein Versuch war es jedoch Wert, das wäre viel Geld für mich.

Ich wollte das jetzt nur noch einmal aktualisieren, falls jemand doch mal einen ähnlichen Fall hat.

Viele Grüße
Andrea

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Mensch, das tut mir leid. Ist denn da wirklich nichts mit dem Vermieter oder dem Ex drinne? Vielleicht solltest Du noch eine Bestätigung der Meldebehörde beifügen, aus der sich ergibt, dass der Ex seit dem ......dort nicht mehr gemeldet ist.

Verfahrenstechnisch sieht es wie folgt aus. Es ist ein Verwaltungsakt ergangen. Gegen diesen hast Du Widerspruch eingelegt. einem Widerspruch kann die aussellende Behörde abhelfen, dann kommt der Bescheid gar nicht zur Widerspruchsbehörde. Wenn sie das nicht tut, dann reicht sie den Vorgang an die Widerspruchsbehörde weiter. Die prüft dann den Vorgang erneut und entscheidet dann.

wirdwerden

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#14
 Von 
AndreaCologne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):

Verfahrenstechnisch sieht es wie folgt aus. Es ist ein Verwaltungsakt ergangen. Gegen diesen hast Du Widerspruch eingelegt. einem Widerspruch kann die aussellende Behörde abhelfen, dann kommt der Bescheid gar nicht zur Widerspruchsbehörde. Wenn sie das nicht tut, dann reicht sie den Vorgang an die Widerspruchsbehörde weiter. Die prüft dann den Vorgang erneut und entscheidet dann.

wirdwerden


Oh Mann, ich habe zu lange Urlaub und das denken fällt schwer ;)
Wird das jetzt noch einmal überprüft oder steht die Ablehnung fest?

Nein, mit dem Vermieter ist nichts zu machen, der wäre sogar froh, wenn ich ausziehen würde, da er mittlerweile 2 der 3 Wohnungen im Haus als Ferienwohnungen nutzt .... damit ist viel mehr Geld zu machen und ich habe hier ständig Fremde im Haus. Naja, anderes Thema.

Vielen Dank auf jeden Fall für die Antwort.

Ein schönes Wochenende
Andrea

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich hab noch mal in Gesetz nachgelesen. Wohngeld ist nicht an einen schriftlichen Mietvertrag gebunden. Es ist ausdrücklich auch vorgesehen, dass mietähnliche Verhältnisse unterstützt werden können. Es kommt jetzt also darauf an, dass Du das schlüssig vortragen kannst. EMA-Auskunft hab ich ja schon genannt, dazu fällt mir jetzt noch der Nachweis der Zahlung von Kindesunterhalt ein. Denn wer zahlt schon Kindesunterhalt, wenn er noch in einer Gemeinschaft mit dem anderen Elternteil lebt? Also mal überlegen und ganz viel zusammentragen, was für die alleinige Nutzung der Wohnung durch Dich spricht. Biete Begehung an, evtl. eine eidesstattliche Versicherung von Nachbarn u.s.w. Das sollte doch zu schaffen sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AndreaCologne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine ausführliche Nachricht.
Ich habe schon vieles eingereicht woraus auch der Kindesunterhalt ersichtlich ist, sogar Schreiben vom Jobcenter. Die haben damals auch anerkannt, dass ich in der Wohnung alleine lebe.
Eine Wohnungsbegehung kann ich denen aber gerne mal anbieten und auch das mit der EMA-Auskunft. Ich weiß jetzt nur nicht, wer meinen Fall bearbeitet und wohin ich mich noch einmal wenden muß.
Im Brief steht ja, das ich von der Bezirksregierung Nachricht erhalte?!

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#17
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Andrea Cologne:

Wie wurde denn die Ablehnung überhaupt begründet? War das tatsächlich der fehlende, schriftliche Mietvertrag? Mit allein dieser Begründung wäre die Ablehnung meines Erachtens evident rechtswidrig. Weiß die Wohngeldstelle, dass Dein Ex der offizielle Mieter der Wohnung ist?

Ich würde Dir dazu raten, noch im laufenden Widerspruchsverfahren einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen, der sich im Widerspruchsverfahren bestellt und den Widerspruch ergänzend begründet. Um die Kosten dafür zu decken, dürfte Dir Beratungshilfe zustehen, dann darf der Anwalt von Dir maximal einen Eigenanteil in Höhe von 15,- € verlangen. Im Vorfeld bitte einen entsprechenden Beratungshilfeschein beim örtlichen Amtsgericht besorgen.

Trotz alledem:

Wenn Du sagst, Dein Wohngeldansprcuh beträgt voraussichtlich ca. 190,- €, beträgt, dann gehe ich nach überschlägiger Berechnung davon aus, dass Dein ALG II Anspruch, selbst unter Berücksichtigung nur der angemessenen Miete, deutlich höher wäre. Um das genauer berechnen zu können, müsste ich wissen:

Wie hoch ist deine Miete genau, und wie setzt sich diese zusammen?
Wie hoch ist Dein Bruttoeinkommen, wie hoch genau das Nettoeinkommen?
Wie alt ist Dein Kind?
Wie hoch ist der Unterhalt, den Du für Dein Kind erhälst?
Wie kommst Du zur Arbeit (ÖPNV, Fahrrad, Auto....)? Was kostet die Fahrkarte, bzw. bei Nutzung eines Autos, wie groß ist die Entfernung zur Arbeitsstätte und an wie vielen Wochentagen arbeitest Du? Wenn Auto, wie teuer ist die Kfz-Haftpflichtversicherung im Monat?

Wenn Du die Fragen konkret beantworten magst, kann der exakte Anspruch auf ALG II berechnet werden.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
AndreaCologne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@AxelK

Ja, die Ablehnung war mit dem schriftlichen Mietvertrag begründet, die Wohngeldstelle weiß auch durch den Mietvertrag, dass ich nicht die offizielle Mieterin bin.

Ich hatte eigentlich schon einmal Wohngeld und Hartz4 berechnen lassen. Da die Wohnung doch einiges zu teuer ist, ist mein Anspruch da sehr gering. Ich möchte auch ehrlich gesagt nicht mehr zum Jobcenter hin, dann geht das Thema wieder los mit der zu teuren Wohnung usw. Ich weiß, eigene Schuld.
Das mit dem Wohngeld war halt eine andere Möglichkeit für mich. Ich bin da auch recht entspannt, was ich noch schriftlich einreichen kann werde ich tun und dann abwarten, was noch kommt!

Vielen Dank für deine vielen Tipps.

VG
Andrea

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Andrea Cologne:

Zitat:
die Wohngeldstelle weiß auch durch den Mietvertrag, dass ich nicht die offizielle Mieterin bin.


Das könnte schlecht sein, weil damit auch die Wohngeldstelle weiß, dass Du gar nicht zur Mietzahlung verpflichtet bist.

Zitat:
Da die Wohnung doch einiges zu teuer ist, ist mein Anspruch da sehr gering.


Um wieviel die Wohnung zu teuer ist, hat ja nicht direkt mit der Höhe Deines Anspruchs zu tun. Die angemmesene Bruttokaltmiete in Köln beträgt für 2 Personen 632,- € (seit 2016). Bei der Wohngeldberechnung werden übrigens 633,- € berücksichtigt, also kein wirklicher Unterschied. Wenn ich davon ausgehe, dass die von Dir genannten 900,- € Miete inklusive Heiz- und Nebenkosten sind und die Heizkosten (geschätzt) ca. 80,- € monatlich betragen und wenn ich weiterhin (ebenfalls geschätzt) davon ausgehe, dass Dein Kind 300,- € Unterhalt bekommt und älter als 7, aber jünger als 14 Jahre alt ist, dann komme ich bereits auf einen ALG II Anspruch in Höhe von ca. 270,- €. Sehr gering ist für mich was anderes. Je nach tatsächlichen Zahlen kann der Anspruch auch noch deutlich höher sein.

Nicht berücksichtigt habe ich bei diesen Berechnungen, dass zumindest vorübergehend deine tatsächliche Miete in voller Höhe zu berücksichtigen sein wird.

Außerdem könntest Du auch gegenüber potentiellen neuen Vermietern ein höheres Gesamteinkommen nennen, was auch kein Nachteil ist.

Zitat:
Ich möchte auch ehrlich gesagt nicht mehr zum Jobcenter hin, dann geht das Thema wieder los mit der zu teuren Wohnung


Dieses Theater wegen der zu teuren Wohnung sollte kein Argument sein. Das Jobcenter wird einfach - jedenfalls nach einer Übergangszeit - nur noch die angemessenen Kosten übernehmen, und das war's. Außerdem könnte man dann auch mal prüfen lassen, ob die Angemessenheitsgrenzen überhaupt korrekt ermittelt worden sind, aber darauf scheinst Du ja keine Lust zu haben, was ich sogar halbwegs verstehen kann. Muss aber auch nicht sein.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

@ Axel: ich hatte ja schon oben genau auf diese Problematik hingewiesen, dass letztlich papiermäßig jemand anderes verpflichtet ist. Da hat mir ja keiner geglaubt. Aaaaber, ich hab mich nochmals ins Gesetz vertieft. Da ist ausdrücklich auch die Option eines anderen Verhältnisses als eines aus dem Mietvertrag als Anspruchsvoraussetzung eingeräumt. Das muss die Fragestellerin jetzt glaubhaft rüber bringen. Und klar beweisen, dass es sich um eine Vereinbarung eigener Art handelt. Daran scheint es etwas zu hapern. Klar machen, dass es letztlich um eine Aufhebungsvereinbarung geht, an die sich alle Betroffenen halten.

Noch eine Anmerkung: dass das Job-Center darauf hingewiesen hat, dass die Wohnung zu teuer ist, das mussten die doch tun. Ist doch Gegenstand der Beratung. Da wäre ich nicht so zimperlich als Antragstellerin. Ich würde den Antrag stellen und gut ist. Jetzt aber erst einmal versuchen, über die Widerspruchsbehörde zu marschieren, und wenn das nicht klappt, dann Antrag beim Job-Center stellen. Denn wenn die Widerspruchsbehörde abhilft, dann würde sie ja eine schöne Nachzahlung bekommen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo Andrea,

die Wohngeldstelle benötigt die genaue Mietaufdröselung! (nicht den Mietvertrag!) D.h.: den Vermieter um eine aktuelle Mietbescheinigung bitten, die die Grundmiete, kalte und warme Vorauszahlungen und ggf. weitere Bestandteile wie Stellplatzmiete, entgeltliche Nebenraumnutzung etc. bescheinigt! Es geht hir um Prüfung der Miethöhe dem Grunde nach! Stellplatzmiete oder Heizkosten dürfen dabei keine Berücksichtigung finden" 900 € können tatsächlich aber "nur" 400 € Grundmiete und etwas, was bei Wohngeld nicht zu berücksichtigen ist zusammnesetzen! Darauf wird wohl der Ablehnungsbescheid hinauslaufen! (der Ex als Mieter st da gar kein Problem!).

Hast du eine Betriebskostenabrechnung, die auf dich lautet? Diese ist ebenfalls als Mietbescheinigung ausreichend!
Wie oben erwähnt, wenn lediglich 633€ monatlich für zwei Personen anerkannt werden können, dann werden auch maximal nur diese anerkannt. es geht hir um Minimalleistungsfeststellung, ob diese nicht ggf. darunter liegt.

Ich würde an deiner Stelle die ALG II (ich weiß. das nervt - ich selber komme seit 20 Jahren trotz sehr gutem Lohn und drei Kids davon nicht weg!) beantragen und die Aufforderung zum umzug hinnehmen und die Wohnungen suchen. Solangen du keine finden kannst -muss das JC zahlen! Die müssen eine Ünernahmeerklärung abgeben und zwar nicht nur für die zukunftige Miete, bestehe auch aus berufsbedingten Gründen auf die Umzugskosten- UND Kautionübernahme!

Glaub mir, solltest du eine ganz gute Wohnung finden (mit einer Mietübernahme geben sich sehr viele Vermieter zufrieden! besser als zu geringes Einkommen), wirst du sehr froh darüber sein, weniger zahlen zu müssen, eine frisch renovierte Wohnung zu haben und Altlasten los zu werden.

Es ist sehr schwer, aber machbar. plane einfach durch (auch längeren Urlaub). Denke auch, dass dein Kind irgendwann ausziehen möchte. Willst du dann in ein "WC-Loch" ziehen? Oder doch eine für Singel annehmbare 2-Zim-ohnung? Noch kannst du Umzug auf Kosten des Staates fordern, später musst du für alles alleine aufkommen UND kannst ggf. sich plötzlich unter der Brücke vorfinden!

Du hast diese gesetzlichen Möglichkeiten wie ALGII- nutze sie!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
AndreaCologne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nun sind schon wieder ein paar Wochen vergangen und gestern kam ein Brief vom Wohnungsamt.
Ich kann euch nun heute mitteilen, dass ich demnächst Wohngeld erhalten werde und auch die Nachzahlung im Oktober für die letzten Monate kommen soll. Das Schreiben war sehr nett, man hat sich auch entschuldigt, dass die erste Entscheidung nicht richtig war. Man sieht nun ein, dass ein mietähnliches Verhältnis besteht, vor allem da ich den Wohnraum nutze und für ihn nachweislich Entgelt bezahle.

Das ist doch mal Nett. Nun lasse ich mich mal überraschen was der Wohngeldbescheid sagt, der soll auch bald kommen.

Vielen Dank allen, die sich an dieser Diskussion beteiligt haben, vor allem wirdwerden!

LG
Andrea

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Herzlichen Glückwunsch!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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