Wohngeld für alle?

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Wer hat Anspruch auf staatliche Zuschüsse für Wohnraum?

Wohnraum muss bezahlbar sein. Aber was soll man machen, wenn das Geld auch für eine einfache Wohnung nicht ausreichend ist? Was für Möglichkeiten gibt es? 123recht.de im Interview über Wohngeld mit Rechtsanwalt Jürgen Vasel.

123recht.de: Herr Vasel, was ist Wohngeld bzw. wofür wird es gezahlt?

Jürgen Vasel
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Vertragsrecht, Baurecht, priv., Mietrecht, Sozialrecht, Familienrecht

Rechtsanwalt Vasel: Wohngeld ist eine Sozialleistung, die es auch Personen mit geringerem Einkommen ermöglichen soll, „angemessen und familiengerecht" zu wohnen. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung mit den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) geleistet. Hartz 4-Empfänger haben keinen Anspruch auf Wohngeld

Hartz 4-Empfänger haben keinen Anspruch auf Wohngeld

123recht.de: Wer ist grundsätzlich wohngeldberechtigt? Gibt es Faktoren, die den Bezug von Wohngeld ausschließen?

Rechtsanwalt Vasel: Nicht wohngeldberechtigt sind ausländische Personen, die aufgrund eines völkerrechtlichen Abkommens von der Anwendung deutscher Vorschriften auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit befreit sind. Das sind insbesondere NATO-Soldaten und Diplomaten, die jeweiligen Angehörigen und das zugehörige Personal.

Ausgeschlossen sind Empfänger anderer Sozialleistungen, die den Wohnbedarf berücksichtigen, dies sind z.B.:

  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld 2, „Hartz 4")
  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wenn durch die Leistung von Wohngeld allerdings die Hilfebedürftigkeit nach den vorgenannten Sozialleistungen verhindert werden kann, muss vorrangig Wohngeld beantragt werden.

Auch freiwillig Wehrdienstleistende und Personen, die dem Grunde nach berechtigt sind, BAFöG-Leistungen oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu erhalten, haben keinen Wohngeldanspruch.

Ein Wohngeldanspruch besteht außerdem nicht, wenn das Wohngeld weniger als 10 € monatlich betragen würde oder wenn die Inanspruchnahme, z.B. wegen erheblichen Vermögens, missbräuchlich wäre. Erheblich ist ein verwertbares Vermögen von mehr als 60.000 € zzgl. 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Grundsätzlich haben die wenigsten Auszubildenden oder Schüler Anspruch auf Wohngeld

123recht.de: Haben auch Auszubildende oder Schüler einen Anspruch, wenn sie z.B. in einer WG oder eigenen Wohnung wohnen?

Rechtsanwalt Vasel: Wohngeld wird haushaltsweise bewilligt. Wenn in einem Haushalt nur Personen wohnen, die „dem Grunde nach" BAFöG- oder BAB-berechtigt sind, gibt es kein Wohngeld. „Dem Grunde nach" haben die allermeisten Auszubildenden, Schüler und Studenten Anspruch auf diese Leistungen; Ausnahmen sind z.B., wenn die BAFÖG-Förderungshöchstdauer überschritten ist oder die BAföG-Förderung wegen Studienfach-Wechsels entfällt.

Ein Wohngeldanspruch besteht jedoch für den gesamten Haushalt dann, wenn in dem Haushalt noch andere Personen leben, also etwa das studierende Paar mit seinem Kind zusammenlebt.

Auszubildende, Schüler und Studenten können außerdem bei geringen Einkünften Anspruch auf einen Mietzuschuss gemäß § 27 Abs. 3 SGB II haben, der beim Sozialamt bzw. Jobcenter beantragt werden muss.

Höhe des Wohngeldanspruchs errechnet sich aus der Miethöhe und dem Bruttoeinkommen

123recht.de: Wie viel Wohngeld steht einem zu, bzw. wie wird es berechnet?

Rechtsanwalt Vasel: Die Höhe des Wohngeld errechnet sich aus mehreren Faktoren:

  • Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. Belastung

    Welche Miethöhe berücksichtigt werden kann, richtet sich zum einen danach, welcher der insgesamt sechs Mietenstufen der Wohnraum regional zugeordnet ist. Die niedrigste Mietenstufe ist die Stufe I (ländliche Regionen, z. B. Westerwaldkreis), die höchste die Stufe VII (z. B. München).

    Zum anderen spielt natürlich die Haushaltsgröße, d. h. die Anzahl der Haushaltsmitglieder, eine Rolle.

  • Höhe der Einkünfte

    Bei der Berechnung wird vom Bruttoeinkommen ausgegangen, auch steuerfreie Bezüge werden weitgehend dazugezählt, hiervon werden Pauschalbeträge für Steuern, Sozialabgaben und Unterhaltsverpflichtungen und Freibeträge für pflegebedürftige und minderjährige Haushaltsmitglieder abgezogen.

    Beispiele:

    Größe des HaushaltsWohnortJahreseinkommen bruttoMiete monatlichWohngeld monatlich
    1 PersonHamburg18.000 €600 €102 €
    2 PersonenHamburg24.000 €800 €174 €
    4 PersonenLeverkusen28.800 €600 €366 €

Auch Hausbesitzer können Anspruch auf Wohngeld haben

123recht.de: Gibt es Wohngeld nur für Mieter, oder auch für Hausbesitzer?

Rechtsanwalt Vasel: Wohngeld gibt es auch für Haus- oder Wohnungseigentümer als „Lastenzuschuss". Berücksichtigt werden dabei bis zur Höhe der berücksichtungsfähigen Miete die Kosten für Darlehenszinsen und -tilgung, sowie für Grundbesitzabgaben und Verwaltung.

Wohngeld ist bei der örtlichen Wohngeldstelle zu beantragen

123recht.de: Wo muss Wohngeld beantragt werden, was ist zu beachten?

Rechtsanwalt Vasel: Wohngeld wird nur ab Antragstellung geleistet. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Wohngeldstelle zu stellen, das ist in der Regel die Stadt- oder Kreisverwaltung. Zu beachten ist, dass man über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse und die Höhe der Miete bzw. Belastung umfassend Auskunft erteilen muss.

Zum 01.01.2020 wurde das Wohngeld deutlich angehoben. Auch wenn ein früherer Antrag abgelehnt wurde, kann es sich also nunmehr lohnen, erneut Wohngeld zu beantragen.

123recht.de: Herzlichen Dank für das informative Gespräch.

Rechtsanwalt Jürgen Vasel
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