Wohngebäudeversicherung mit Gewerbeanteil

26. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Frau Mim
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngebäudeversicherung mit Gewerbeanteil

Hallo,

Ich habe für unser selbstgenutztes Wohnhaus eine Wohngebäudeversicherung, da ich nebenberuflich selbstständig bin, ist eine Gewerbliche Nutzung von 10% mit angegeben und in den Beitrag kalkuliert.

Tatsächlich ist es so, dass ich auf Provisionsbasis für eine Firma als Vermittler tätig bin, ausschließlich im Außendienst.
Mein Arbeitszimmer nutze ich für die gewerblichen Zwecke nur zur Datenübermittlung der Kunden an die Firma, die relevanten Kundendaten sind in der Firmenzentrale hinterlegt, wofür der Inhaber selbstverständlich auch versichert ist.

Ist es in meinem Fall überhaupt notwendig, die gewerbliche Nutzung in der Wohngebäudeversicherung zu haben?
Die tatsächliche Tätigkeit findet ja wie oben beschrieben nicht im Büro sondern im Außendienst statt!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Frau Mim):
Ist es in meinem Fall überhaupt notwendig, die gewerbliche Nutzung in der Wohngebäudeversicherung zu haben?


Einfach mal die Bedingungen der Versicherung zu dem Thema lesen? Oder die Versicherung fragen?

Es kann bei Nichtangabe durchaus sein, das der Vertrag im Falle der Fälle nichtig wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Das ist tatsächlich eine Entscheidung der jeweiligen Versicherung. Aus der Erfahrung heraus stell ich mal in den Raum, dass eine Gewerbefläche unter 10% oft überhaupt nicht in Ansatz gebracht wird, abgesehen davon, dass eine Büroeinrichtung selten überhaupt eine Gefahrerhöhung darstellt.
Da würde ich einfach mal den Kontakt zum Betreuer suchen, die Frage ist auch, ob sich bei Ausschluss überhaupt der Beitrag ändern würde.

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#3
 Von 
Frau Mim
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, genau um den Beitrag geht es ja, im Moment ist das Gewerbe bei der Versicherung gemeldet, und der Beitrag ist wirklich deutlich höher als ohne Gewerbe.
Ob mein Betreuer in diesem Fall ein objektiver Ansprechpartner ist, weiß ich nicht, immerhin wäre eine Rückstufung ja nicht umsatzfördernd für seine Gesellschaft...
Eine konkrete Formulierung, ab wann ein Gewerbe als solches zu melden ist und wann nicht, konnte ich in den Versicherungsbedingungen nicht finden...

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Naja es gäbe ja mehrere Möglichkeiten zu handeln.

- Betreuer ansprechen, dieser hat eine Pflicht angemessen zu beraten
- Vertragsabteilung anrufen

- anderweitig beraten lassen, Makler, anderes Unternehmen
-> Vertrag kündigen und wechseln

Übrigens: Die Annahmepolitik wird sich auch kaum in den Bedingungen finden lassen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Frau Mim):
Eine konkrete Formulierung, ab wann ein Gewerbe als solches zu melden ist und wann nicht, konnte ich in den Versicherungsbedingungen nicht finden...

Die werden sich hüten das genau festzulegen.
So was legen die immer gerne "dynamisch" fest.


Im übrigen werden die da auch oft flexibel, wenn ein Kunde deswegen kündigen möchte ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Renhel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Frau Kim,

um welche Gesellschaft handelt es sich denn? Das würde schon helfen deine Frage zu beantworten.

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