Person A, Wohnhaft in Musterstraße 24, kauft von Person B das Nachbarhaus (Musterstraße 26).
Notartermin sei der 19. Januar 2015.
Person zeigt den Verkauf der Versicherung an.
Besitzübergang ist der 28.2 bzw. 1.3. (Mitternacht)
Eigentumsübergang ist ungewiss, da Grundbuchämter überlastet sind.
Am 7.2. geht Person A die Kündigung des Versicherers zu, die dann zum 7.3. wirksam werden würde. Die Versicherungsschein Nummer scheint zu stimmen, als Objektadresse ist allerdings die Musterstraße 24 angegeben.
Person A will die Versicherung unbedingt behalten, da diese Abwasserschäden abdeckt.
Darf die Versicherung vor Besitzübergang kündigen?
Darf die Versicherung vor Eigentumsübergang kündigen?
Kann Person A 30 Tage nach Zugang des Schreibens widersprechen, da die Objektadresse nicht stimmt und somit sicherstellen, dass der eine Monat, den der Versicherer hat, um zu kündigen, verstrichen ist?
Danke für hilfreiche Antworten.
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Wohngebäudeversicherung Kündigung §96 VVG
8. Februar 2015
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Frage vom 8. Februar 2015 | 11:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngebäudeversicherung Kündigung §96 VVG
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