Hallo ihr Lieben,
bin mir nicht ganz sicher, ob Mietrecht das richtige Forum ist. Falls im falschen Forum, bitte verschieben....danke :-)
Person A ist Besitzer eines Mehrfamilienhauses, in dem auch seine Schwester (Person B) mit der gemeinsamen Mutter wohnte. Die Mutter verstarb, Person B zahlte keine Nebenkosten, sodass ihr Strom,Wasser udgl von den Versorgern abgestellt wurde. Die Wohnung konnte sie auch nicht halten, und zog - mit Wissen von Person A - in einen Anbau, des Hauses. In diesem Anbau gibt es weder sanitäre Anlagen noch sonstigen "Luxus". Es sind einfach nur zwei kleine Räumchen, die früher als Schuppen/Stall genutzt wurden. Wasser und Strom bezieht Person B aus der Wohnung von Person A, mit Hilfe von Schlauch und Verlängerungskabel, geheizt wird mit Gasflaschen. Ein Mietvertrag existiert nicht, ebenso ist Person B nicht dort gemeldet.
Person A verkauft nun aus gesundheitlichen Gründen das Haus. Der neuen Eigentümer (Person C) will das Haus modernisieren. Er bot Person B eine andere Wohnung an, welche diese aber ausschlug. Sie weigert sich aber auch, den "Schuppen" zu verlassen, kümmert sich um nichts, behauptet es sei Gewohnheitsrecht, dass sie dort wohnt.
Wie kann Person C nun weiter vorgehen?
Wir sind mit unserem Latein am Ende....
Lieben Gruß,
Sunny
Wohnen ohne Mietvertrag - Gewohnheitsrecht?
27. März 2018
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Frage vom 27. März 2018 | 16:05
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnen ohne Mietvertrag - Gewohnheitsrecht?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 27. März 2018 | 16:36
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
Es gibt kein Gewohnheitsrecht, wohl aber einen Mietvertrag, wenn auch keinen schriftlichen.
ZitatWie kann Person C nun weiter vorgehen? :
Erstmal die geplante Modernisierung schriftlich ankündigen und dann notfalls klagen.
Da man jetzt schon sichtlich überfordert ist, wäre eine Beratung bei einem Fachanwalt für Mietrecht allerdings gut investiertes Geld.
#2
Antwort vom 27. März 2018 | 17:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Es gibt kein Gewohnheitsrecht, wohl aber einen Mietvertrag,
Ohne (mündlich) vereinbarte Mietzahlung kann es keinen Mietvertrag geben. Vielmehr handelt es sich wohl um unentgeltliche Überlassung. Einen Vertrag über unentgeltliche kann man aber jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Wenn B trotz Kündigung nicht auszieht, bleibt nur die Räumungsklage.
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#3
Antwort vom 27. März 2018 | 18:08
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Es gibt kein Gewohnheitsrecht, wohl aber einen Mietvertrag,
Ohne (mündlich) vereinbarte Mietzahlung kann es keinen Mietvertrag geben. Vielmehr handelt es sich wohl um unentgeltliche Überlassung. Einen Vertrag über unentgeltliche kann man aber jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Wenn B trotz Kündigung nicht auszieht, bleibt nur die Räumungsklage.
Die Dame zahlt keine Miete. Eigentlich zahlt sie gar nichts. Strom und Wasser wird vom Bruder, der zur Zeit noch dort wohnt, mitbezahlt, bzw läuft über seine Wohnung/Zähler. Einen Mietvertrag gibt es auch nicht, weder schriftlich, noch mündlich. Der Bruder hat sie dort "halt einfach geduldet"
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