Hallo ihr Lieben,
was bedeutet das für mich...
Sie befinden sich zur Zeit in der sogenannten Wohlverhaltensperiode, das vorangegangene Insolvenzsverfahren jedoch wurde bereits im Beschluss vom XX.XX.XXXX aufgehoben.
Soll das heißen das ich nicht mehr in der Privatinsolvenz
bin und somit die Gläubiger auf mich zu kommen?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Lg Patiii
Wohlverhaltensperiode
20. Januar 2018
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Frage vom 20. Januar 2018 | 15:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohlverhaltensperiode
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#1
Antwort vom 20. Januar 2018 | 17:25
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Wurde Ihnen der Ablauf des Insolvenzverfahrens nicht von Ihrem Schuldnerberater zuvor erklärt?
Nach der Eröffnung gliedert sich das Verfahren in das Insolvenzverfahren und im Anschluss das Verfahren zur Erteilung der RSB (Wohlverhaltensphase). In beiden Phasen dürfen die Gläubiger nicht vollstrecken.
#2
Antwort vom 20. Januar 2018 | 18:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
@Eidechse - Vielen Lieben Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe es nicht mehr in Erinnerung.
Bekomme Ich dann trotzdem noch Briefe, wie vor paar Tagen vom Jahr 2014 das ich die Rechnung zahlen muss wobei die Gläubiger mit drin sind?!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Januar 2018 | 09:39
Von
Status: Student (2406 Beiträge, 714x hilfreich)
Das kann passieren. Schreib den Gläubiger an und verweise ihn auf die Inso und gib Gericht+AZ mit an.
Und jetzt?
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