Eine Frage.
Ich muss an jemandenn einen Brief schicken. Will ich machen als Einschreiben mit Rückschein. Ich weiß das er dort wo er wohnt nicht gemeldet ist, und dort wo er gemeldet ist er nicht wohnt. Dort befindet sich auch kein Briefkasten. Wenn ich nun den Brief drthin schicke wo er nicht wohnt gibt es einen Briefkasten mit seinem Namen. Könnte er sich dann trotzdem raus reden er hätte den Brief nicht bekommen weil flasche Adresse? Sonst schicke ich den Brief einfach an beide Adressen, gilt ja dann wahrscheinlich als zugestellt
Weiterhin stellt sich mir die Frage ob denn ein Gericht Beschlüsse oder dergleichen nur an die Meldeadresse schicken kann oder wird?
Wohin mit einer Mahnung? Wohnsitz wohnt keiner
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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ZitatWill ich machen als Einschreiben mit Rückschein :
Einwurfeinschreiben an die Meldeadresse senden, der Empfänger muss ja nicht dort wohnen, hat man bei einem Postfach selten.
Wenn man weiß, dass der Empfänger an der Meldeadresse nicht wohnt, dann kann man sich auch sparen, einen Brief dorthin zu schicken.
Die Mahnung muss man an die Wohnadresse schicken.
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ZitatDie Mahnung muss man an die Wohnadresse schicken. :
Ohne Briefkasten und Hinweiß auf den Aufenthalt des Empfänger an dieser Adresse, kommt der Brief zurück, Empfänger unbekannt, kann man sich also auch sparen.
Der Empfänger hat doch eine Adresse und die Meldeadresse dürfte wohl auch für behördliche Post genutzt werden, wenn der Empfänger seinen Briefkasten nicht leert, ist das sein privates Risiko.
Hallo,
das Problem das er an seiner Wohnadresse einen Briefkasten hat, an seiner Meldeadresse nicht. Ich vermute mal das er seine Post zur Meldeadresse direkt an ein Postfach weiterleiten läßt.
Es geht um meinen ehmaligen Arbeitgeber. Die Firma hat einen Hauptsitz, dort gibt es aber anscheinend aber nur einen Büroservice. Diese Adresse steht auch im Arbeitsvertrag. Angestellt aber bei eine Zweigstelle, das ist besagte Meldeadresse wo nichts ist. Dazu gibt es ein Büro, an einer Adresse die erstmal offizell nirgendwo bekannt und halt die Adresse wo der Geschäftsführer seinen Lebensmittelpunkt hat und wohnt. Dort gibt es dann auch einen Briefkasten.
Ich hätte ja Lust vorsichthalber an alle 4 Adresse ein Schreiben hinzuschicken. Wenn es geht nur mit persönlicher Übergabe. Dann hat der Geschäftsführer wenigstens was zu tun und kann nicht behaupten er hätte nichts bekommen.
ZitatIch hätte ja Lust vorsichthalber an alle 4 Adresse ein Schreiben hinzuschicken. :
Das würde ich auch so machen.
Und darauf achten, das bei Unzustellbarkeit dann das Schreiben auch wieder zurückkommt (poastalische Vorausverfügung).
Die nicht zugestellten Briefe verschlossen lassen.
Und dann an dem Stresslevel noch ein bischen schrauben: die Rückläufer mit den postalischen Vermerken kopieren, den Sahcverhalt schildern und die zuständigen Ämter darüber informieren, das hier ein Unternehmer seine ladungsfähige Anschrift verschleiert und / oder Zustellungsvereitelung betreibt.
Da ich die Schreiben per Einschreiben, eigenhändig, verschicken will stelle ich mir gerade die Frage an wen schicke ich diese? Es handelt sich um eine GmbH mit einem Geschäftführer. Gebe ich in der Adresse auch die Firma an? Oder kann ich an eine GmbH gar nichts per eigenhändigem Einschrieben verschicken?
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