Wohin mit einer Mahnung? Wohnsitz wohnt keiner

3. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)
Wohin mit einer Mahnung? Wohnsitz wohnt keiner

Eine Frage.
Ich muss an jemandenn einen Brief schicken. Will ich machen als Einschreiben mit Rückschein. Ich weiß das er dort wo er wohnt nicht gemeldet ist, und dort wo er gemeldet ist er nicht wohnt. Dort befindet sich auch kein Briefkasten. Wenn ich nun den Brief drthin schicke wo er nicht wohnt gibt es einen Briefkasten mit seinem Namen. Könnte er sich dann trotzdem raus reden er hätte den Brief nicht bekommen weil flasche Adresse? Sonst schicke ich den Brief einfach an beide Adressen, gilt ja dann wahrscheinlich als zugestellt
Weiterhin stellt sich mir die Frage ob denn ein Gericht Beschlüsse oder dergleichen nur an die Meldeadresse schicken kann oder wird?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Ihr neuer):
Will ich machen als Einschreiben mit Rückschein


Einwurfeinschreiben an die Meldeadresse senden, der Empfänger muss ja nicht dort wohnen, hat man bei einem Postfach selten. ;)

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn man weiß, dass der Empfänger an der Meldeadresse nicht wohnt, dann kann man sich auch sparen, einen Brief dorthin zu schicken.

Die Mahnung muss man an die Wohnadresse schicken.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Mahnung muss man an die Wohnadresse schicken.


Ohne Briefkasten und Hinweiß auf den Aufenthalt des Empfänger an dieser Adresse, kommt der Brief zurück, Empfänger unbekannt, kann man sich also auch sparen.

Der Empfänger hat doch eine Adresse und die Meldeadresse dürfte wohl auch für behördliche Post genutzt werden, wenn der Empfänger seinen Briefkasten nicht leert, ist das sein privates Risiko.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo,
das Problem das er an seiner Wohnadresse einen Briefkasten hat, an seiner Meldeadresse nicht. Ich vermute mal das er seine Post zur Meldeadresse direkt an ein Postfach weiterleiten läßt.
Es geht um meinen ehmaligen Arbeitgeber. Die Firma hat einen Hauptsitz, dort gibt es aber anscheinend aber nur einen Büroservice. Diese Adresse steht auch im Arbeitsvertrag. Angestellt aber bei eine Zweigstelle, das ist besagte Meldeadresse wo nichts ist. Dazu gibt es ein Büro, an einer Adresse die erstmal offizell nirgendwo bekannt und halt die Adresse wo der Geschäftsführer seinen Lebensmittelpunkt hat und wohnt. Dort gibt es dann auch einen Briefkasten.
Ich hätte ja Lust vorsichthalber an alle 4 Adresse ein Schreiben hinzuschicken. Wenn es geht nur mit persönlicher Übergabe. Dann hat der Geschäftsführer wenigstens was zu tun und kann nicht behaupten er hätte nichts bekommen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ihr neuer):
Ich hätte ja Lust vorsichthalber an alle 4 Adresse ein Schreiben hinzuschicken.

Das würde ich auch so machen.
Und darauf achten, das bei Unzustellbarkeit dann das Schreiben auch wieder zurückkommt (poastalische Vorausverfügung).
Die nicht zugestellten Briefe verschlossen lassen.


Und dann an dem Stresslevel noch ein bischen schrauben: die Rückläufer mit den postalischen Vermerken kopieren, den Sahcverhalt schildern und die zuständigen Ämter darüber informieren, das hier ein Unternehmer seine ladungsfähige Anschrift verschleiert und / oder Zustellungsvereitelung betreibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Da ich die Schreiben per Einschreiben, eigenhändig, verschicken will stelle ich mir gerade die Frage an wen schicke ich diese? Es handelt sich um eine GmbH mit einem Geschäftführer. Gebe ich in der Adresse auch die Firma an? Oder kann ich an eine GmbH gar nichts per eigenhändigem Einschrieben verschicken?

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