Wohin mit den Fahrtkosten in der Steuererklärung

21. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 109x hilfreich)
Wohin mit den Fahrtkosten in der Steuererklärung

Ich sitze gerade vor der Einkommensteuererklärung für 2008
und habe da ein Problem mit den Fahrtkosten!!!!!!

zunächst mal die Fakten
Ehepaar mit 4 Kindern für alle 4 Kinder bekommen wir noch das Kindergeld
zwei Kinder ( 16 und 18 Jahre ) sind seit August 2008 in Ausbildung als Köchin / Hotelfachfrau
zu dem Ausbildungsbetrieb unserer Töchter gibt es nachweislich keine Öffentliche Verkehrsverbindung.

Unserer 18 jährige hat im Nebengebäude bei den Großeltern (gleiche Adresse)
bereits Anfang 2008 gemeinsam mit ihrem Freund eine Wohnung gemietet
sie bekommt ab 01.08.2008 monatlich 147,00 Euro BAB
und hat im ersten Ausbildungsjahr 617,34 Euro Brutto
Die Fahrtkosten zur Berufsschule ( 550,00 Euro) wurden ihr bereits erstattet.

Unserer 16 jährigen haben wir dann eine Wohnung zum 01.11.2008 in Nähe des Ausbildungsbetriebes gemietet
sie bekommt ab 07.08.2008 monatlich 219,00 Euro BAB
und hat im ersten Ausbildungsjahr 577,00 Euro Brutto
Die Fahrtkosten zur Berufsschule ( 500,00 Euro) wurden ihr bereits erstattet.

Wir mussten die Kinder im Jahr 2008 fast täglich auch an den Wochenenden mit unserem PKW zu den Ausbildungsbetrieben fahren und wieder abholen.
Bei der 18jährigen somit an ca. 90 Tagen je 4 X 23,5 Km einfache strecke
Bei der 16jährigen somit an ca. 56 Tage je 4 X 26,5 Km einfache Strecke

Wohin mit diesen Fahrtkosten (Sonderkosten / Sonderausgaben)??????

Nun sagt unsere Steuerberater auch noch dass wir wahrscheinlich Steuern Nachzahlen müssen weil wir noch das Kindergeld beziehen und weil das Einkommen unserer 18 jährigen auf unser Einkommen angerechnet wird!!!

Beide Kinder führen aber nun einen eigenen Haushalt was ja durch die gezahlten BAB Leistungen an die Kinder schon bewiesen ist denn würden die Kinder noch bei uns im Haus Wohnen bekämen sie die BAB Leistungen ja nicht!!!

Könnte ich nun die Fahrtkosten zu den Ausbildungsbetrieben unserer Kinder welche uns endstehen
als Sonderausgaben in der meiner Steuererklärung angeben würde ich/wir auch keine Steuern
Nachzahlen müssen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hausbau
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

924 € Jahresbetrag für Ausbildung bei ausw. Unterbringung ; zu beantragen auf der Rückseite der Anlage Kind. Alle sonst. Auswendungn sind durch das Kindergeld abgegolten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 109x hilfreich)

Da steht aber in der Spalte:

Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes !!

Als Anschrift müsste ich dann bei meiner 18jährigen fast die gleiche Adresse angeben.

z.B.
Eltern Wohnahaft in der Bachstrase 10
Tochter Wohnahaft in der Bachstrase 10 a

[color=red]gilt so das als Auswärtige unterbringung ??[/color]


[color=green]Meine 16jährige ist auswärts untergebracht aber noch nicht Volljährig ???[/color]

[color=red]Kann ich die Kinder trotdem eintragen und wenn welchen Betrag müsste ich angeben da sie die Ausbildungen ja erst im August 2008 angefangen haben.[/color]

5x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 109x hilfreich)

Die Fahrtkosten werden nicht durch das Kindergeld abgedeckt!!!

924 € Jahresbetrag für Ausbildung bei ausw. Unterbringung ; zu beantragen auf der Rückseite der Anlage Kind. Alle sonst. Auswendungn sind durch das Kindergeld abgegolten.

die Fahrtkosten der Kinder wirken sich bei der Erklärung der Eltern nicht aus, da sie nicht abzugsfähig sind!


Unsere 16jährige und unsere 18jährige haben noch keinen Führerschein das heißt das meine Frau neben ihrem 400 Euro Job die beiden Mädchen in 2008 extra zu den Betrieben fahren musste und am Nachmittag wieder wider extra abholen.

genaue Berechnung bei den Fahrtkosten unserer 18jährigen

[color=green]Für den Zeitraum von 01.08 - 31.12.2008
26 Km X 4 = 102 Km
90 Arbeitstage X 102 Km = 9180 Km
9180 Km x 0,30 Euro = 2754,00 Euro Fahrtkosten

Für den Zeitraum von 01.08 - 31.12.2008 wurde uns Eltern aber nur ein Betrag von 770,00 Euro Kindergeld gezahlt.[/color]

[color=red]ca. 2000,00 Euro die eben nicht durch das Kindergeld abgedeckt werden.[/color]

Die BAB – Leistungen sowie die Ausbildungsvergütungen unsere 18jährigen standen uns Eltern nicht zur Verfügung da sie ja bereits Ihren einen eigenen Haushalt führt.

?????????????????

0x Hilfreiche Antwort


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