Woher Geld, wenn Arbeitslosengeldsperre?

17. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
GelbeRose
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 16x hilfreich)
Woher Geld, wenn Arbeitslosengeldsperre?

Hallo @all,

ich lebe allein mit meiner 9-jährigen Tochter.

Aufgrund verschiedener Umstände werde ich demnächst meinen Arbeitsplatz kündigen.

Nun meine Frage:

Sollte ich eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen, habe ich die Möglichkeit bei einem anderen Amt für diesen Zeitraum, bzw. bis ich eine neue Arbeitsstelle gefunden habe, Geld zu bekommen um unseren Lebensunterhalt zu sichern?

Liebe Grüße
Rose

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@gelbe rose

eine 12 wochen sperre erfolgt mit sicherheit, wenn nicht schriftlich mit der agentur f. arbeit etwas vor der eigenkündigung vereinbart ist.

alg2 beantragen. das wird, wenn bedürftigkeit vorliegt, gezahlt. allerdings um 30% gekürzt und du darfst davon ausgehen, dass du im nullkommanix in einer sinnentleerten maßnahme steckst. solltest du die ablehnen, geht es mit den kürzungen weiter bis zu 100%. dann gibt es lebensmittelgutscheine.
rechne es dir aus: der regelsatz für dich ist 351€ minus 30%.

sunbee

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GelbeRose
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 16x hilfreich)

dank dir sunbee!
habe ich das richtig verstanden? es gäbe also die möglichkeit, durch antrag auf alg2 wenigstens den grunderhalt zu sichern?

die - von dir angesprochenen 351 € abzgl. 30 % wären für mich und meine tochter?

weißt du evtl. auch, wie das mit meiner wohnung wäre?

rose

16x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Warum willst du küdnigen? Es gibt teilweise Gründe wegen denen es keine Sperre geben darf

9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@gelbe rose

guckst du hier

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html


sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Es gibt ALG II, für dich abgesenkt um 30% und nur als Darlehen. Letzteres wäre schon wichtig zu erwähnen.
Kosten der Unterkunft werden natürlich auch zuerst übernommen, auch diese müssen rückerstattet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nettetal
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 30x hilfreich)

und bei Bedarf kann man sich ja einen Hochsitz zum Kollektiven Selbstmord suchen.......

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Byrdn
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Warum willste Kündigen evtl kannste eine kürzung mit Ärztlichen oder Psychologischen attest abwenden.

Ich hab auch mal gekündigt ist zwar rund 7 Jahre her aber egal, bei einer firma das war ne Sklaven klitsche 5,70 € die stunde und dafür im abbruch arbeiten.
Hab auch ne sperre vom Amt bekommen bei Alg 1 anspruch und mir dann einen Attest vom Arzt geholt wegen krummer wirbelsäule und so.

Mit dem Widerspruch gegen die Sperre wurde die dann aufgehoben.
Andernfalls wäre eine Sperrung / Kürzung rechtlich nicht haltbar und du könntest klagen wobei du dann nichtmal für irgendwelche gerichtskosten aufkommen musst.

Das selbe kannst mit sämtlichen machen, Mobbing, körperlich nicht mehr belastbar genug für den Job usw. usf. musst das Problem halt nur vom Arzt, Psychologen oder ähnlichem bescheinigen lassen und schon biste ausm schneider.

Und IMMER Widerspruch einlegen, tust du das nicht aktzepierst du automatisch die Sperre.


-- Editiert von byrdn am 29.07.2008 00:23:53

-- Editiert von byrdn am 29.07.2008 00:27:53

-- Editiert von byrdn am 29.07.2008 00:30:14

6x Hilfreiche Antwort

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