Wochenende Arbeiten trotz Urlaub???

4. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Michael1988
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Wochenende Arbeiten trotz Urlaub???

Hallo zusammen,

ich habe eine kleine aber sehr bedeutende Frage für meine Urlaubsplanung.

Genau genommen geht es um meine Frau.

Sieht wie folgt aus:

Meine Frau hat sich vom 4.3. - 8.3. Urlaub genommen(bereits genehmigt), nun möchte ich wissen, ob es rechtens ist, wenn sie an den Wochenenden davor und danach zum Arbeiten herangezogen wird.

Es handelt sich ja schließlich um 4 weitere Tage.

Meine Frau ist Teilzeitkraft falls das einen Unterschied macht.


Weil bei mir auf der Arbeit heisst es, die Wochenenden vor und nach dem Urlaub stehen einem zu.

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

M.W. gibt es keine rechtliche Grundlage, nach der ein Arbeitnehmer darauf Anspruch hat, an Wochenenden um beantragten Urlaub herum automatisch freigestellt zu werden.

Muß Ihre Frau für Samstage Urlaub beantragen?

Es wäre auf jeden Fall sinnvoll, nächstes Mal die gewünschten Wochenenden mit in den Urlaubsantrag miteinzubeziehen, also hier: 02.03.-10.03.

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die TZ-Beschäftigung müsste noch näher ausgeleuchtet werden. Urlaub ist nur für die Zeit zu nehmen, in der AN arbeitspflichtig ist. Bei TZ-Kräften bleibt das oft im Unklaren. Wenn diese Arbeit vor und nach dem Urlaub untypisch für die Beschäftigung sonst wäre, könnte man vermuten, dass deine Frau den Urlaub quasi abarbeiten soll. Wenn aber der Einsatz dienstplanmäßig der Routine entspricht, gäbe es auch nichts einzuwenden.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael1988
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie ist in der Altenpflege, da ist natürlich wochenende standard, das da gearbeitet wird.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Wenn das so ist und sie normalerweise an diesen Wochenden hätte lt Schichtplan arbeiten müssen, dann hätte sie Urlaub nehmen müssen.

Gruss, Mira

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#5
 Von 
Problemlöser
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 71x hilfreich)

was ist denn zur Arbeitszeit vereinbart ?

wieviel Urlaubsanspruch besteht pro Jahr ?



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"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"

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