Guten Tag!
Folgender Fall:
Verkäufer stellt bei eBay
einen Account des Online-Rollenspiels "World of Warcraft" ein. Solche Auktionen gibt es extrem viele, dennoch verstößt die Weitergabe von Accounts generell gegen die AGB des Entwicklers Activision Blizzard. Sanktioniert wird das praktisch nicht. In der Auktion wurde darauf hingewiesen, dass der Käufer sich vor Gebotsabgabe über den Artikel informieren muss.
Außerdem ist (wie bei Account-Auktionen üblich) eine Klausel in der Auktion:
quote:
Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment! Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei.
Die Auktion geht zu ende, viele Gebote und ein Käufer erwirbt den Artikel für 150 Euro (ein relativ guter Preis). Zahlt via PayPal und bekommt innerhalb weniger Minuten die Daten per Mail sowie eine positive Bewertung.
Kur danach meldet er sich per Mail. Er habe bei Blizzard angerufen um den Account zu übertragen, dort habe man ihm gesagt, dass es nicht möglich ist und gegen ihre AGB verstößt. Käufer pocht nun auf Rückabwicklung, da der Verkäufer den Artikel ja nie hätte verkaufen dürfen. Droht nun mit Anwalt.
Frage:
Ist der Käufer im Recht? Meiner Meinung nach hätte er sich vorher informieren müssen und dann wäre auch klar, dass Account-Verkauf nicht durch Blizzard unterstützt wird. Es war alles absolut transparent - keine falschen Angaben seitens des Verkäufers und auch nichts verschwiegen.
Es gibt sehr viele solche Auktionen und sogar Firmen, die sich auf den Verkauf von Accounts spezialisiert haben. Da kann es ja nicht sein, dass all deren Geschäfte nichtig sind?!
Sorge des Verkäufers: Der engagierte Feld-Wald-Und-Wisen Anwalt könnte die Thematik nicht überblicken und blindlings für seinen Mandanten ein entsprechendes Schreiben aufsetzen. So entstehen schnell verhältnismäßig hohe Kosten.
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-- Editiert am 04.01.2011 17:47