WoW-Account verkauf @ eBay: Kaufvertrag nichtig?

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
go270357-33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
WoW-Account verkauf @ eBay: Kaufvertrag nichtig?

Guten Tag!

Folgender Fall:
Verkäufer stellt bei eBay einen Account des Online-Rollenspiels "World of Warcraft" ein. Solche Auktionen gibt es extrem viele, dennoch verstößt die Weitergabe von Accounts generell gegen die AGB des Entwicklers Activision Blizzard. Sanktioniert wird das praktisch nicht. In der Auktion wurde darauf hingewiesen, dass der Käufer sich vor Gebotsabgabe über den Artikel informieren muss.
Außerdem ist (wie bei Account-Auktionen üblich) eine Klausel in der Auktion:

quote:
Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment! Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei.


Die Auktion geht zu ende, viele Gebote und ein Käufer erwirbt den Artikel für 150 Euro (ein relativ guter Preis). Zahlt via PayPal und bekommt innerhalb weniger Minuten die Daten per Mail sowie eine positive Bewertung.

Kur danach meldet er sich per Mail. Er habe bei Blizzard angerufen um den Account zu übertragen, dort habe man ihm gesagt, dass es nicht möglich ist und gegen ihre AGB verstößt. Käufer pocht nun auf Rückabwicklung, da der Verkäufer den Artikel ja nie hätte verkaufen dürfen. Droht nun mit Anwalt.

Frage:
Ist der Käufer im Recht? Meiner Meinung nach hätte er sich vorher informieren müssen und dann wäre auch klar, dass Account-Verkauf nicht durch Blizzard unterstützt wird. Es war alles absolut transparent - keine falschen Angaben seitens des Verkäufers und auch nichts verschwiegen.
Es gibt sehr viele solche Auktionen und sogar Firmen, die sich auf den Verkauf von Accounts spezialisiert haben. Da kann es ja nicht sein, dass all deren Geschäfte nichtig sind?!

Sorge des Verkäufers: Der engagierte Feld-Wald-Und-Wisen Anwalt könnte die Thematik nicht überblicken und blindlings für seinen Mandanten ein entsprechendes Schreiben aufsetzen. So entstehen schnell verhältnismäßig hohe Kosten.


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-- Editiert am 04.01.2011 17:47

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Aus eigener beruflicher Erfahrung, weiß ich, dass solche Privatverkäufe stets in einer Katastrophe enden, meist zu Lasten des Verkäufers.

Dass der Verkäufer nicht gewußt haben will, dass man Accounts nicht übertragen kann, halte ich für ein Ammenmärchen.

In sehr vielen Fällen läuft ein eBay Verkauf wie folgt ab:
- Account wird bei eBay eingestellt und verkauft
- Daten werden nach Bezahlung versendet
- 3 tage später oder auch früher ruft der Verkäufer bei Blizzard an, sein Account sei ihm gestohlen worden
- der VK wird nun aufgefordert sein Account zu legitimieren um es zurückzuerhalten

"Items sind Eigentum von Blizzard, blabla Verkauf von Zeit..." wird gerne als Ausrede verwendet und bedeutet nichts weiter: Ich verkaufe ein "imaginäres Gut" und behalte dennoch das Account bei. Ich bin doch nicht so blöd und trete die kompletten "Rechte" an diesem Account ab. Da könnte ich Dir genauso gut 10 Meter W-LAN Kabel verkaufen.

Kurzum: Der Vertrag ist in diesem Sinne Null und Nichtig, aus dem o.g. Grund der arglistigen Täuschung.

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-- Editiert am 05.01.2011 11:03

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go270357-33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die sehr fundierte Antworten!

@Mirk:

quote:<hr size=1 noshade>Wenn der Anbieter seinem Vertragspartner nicht die Berechtigung zur Nutzung des Onlinespiele-Servers verschaffen konnte, dann dürfte ein Rechtsmangel bestanden haben, § 435 BGB .
<hr size=1 noshade>

Völlig klar, in diesem Fall kann der Käufer den Account aber nutzen. Der Käufer hat sämtliche Daten bekommen und der Account ist auch nicht gesperrt. Er kann nur den Account "auf dem Papier", sprich in der Datenbank des Herstellers, nicht auf sich übertragen. Trotzdem kann er ihn uneingeschränkt verwenden und nur das war Bestandteil der Auktion.
Damit ist doch kein Rechtsmangel vorhanden?

Außerdem hieß es in der Auktion:
Zitat:
Käufer sind verfplichtet, sich vor Abgabe des Gebots über alle relevanten Daten zu informieren und evtl. Unklarheiten zu beseitigen.

D.h. in meinen Augen hätte dem Käufer klar seien müssen, dass ihm die Nutzungsrechte formal nicht übertragen werden können. Das ist schlichtweg in keinem Fall möglich und wenn jemand einen Account kauft muss ihm das klar sein - sonst kann er nirgendwo Accounts für das Spiel erwerben.

@Albarion:
quote:<hr size=1 noshade>In sehr vielen Fällen läuft ein eBay Verkauf wie folgt ab: <hr size=1 noshade>

Na dann kann der Käufer doch dann gegen den VK vorgehen, wenn er theoretisch so vorgeht. Es ist klar, dass der VK rechtswidrig handelt, wenn er sich den Account zurück holt... Das hat der VK in diesem Fall aber keinesfalls vor.

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-- Editiert am 05.01.2011 11:57

-- Editiert am 05.01.2011 12:12

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
go270357-33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal Mirk!

Dann scheint in diesem Fall der VK ja wirklich im Unrecht zu sein...

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