Wo rückwirkenden Kindesunterhalt angeben?

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
unbekannt666
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)
Wo rückwirkenden Kindesunterhalt angeben?

Hallo zusammen,

jemand hat im Laufe 2010 rückwirkend Kindesunterhalt für 2009 zahlen müssen.

Dieser jemand hat 0,5 als Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

Wo muss dieser jemand diesen rückwirkenden Kindesunterhalt in der Einkommensteuererklärung 2010 angeben?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Gar nicht, dafür gibt es Kindergeld/Kinderfreibetrag.

0x Hilfreiche Antwort

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