Hallo
Es hört sich vielleicht etwas unglaubwürdig an, aber ich helfe meinem besten Freund immer wieder einmal in seinem Lokal aus. Dafür nehme ich kein Geld, denn für mich ist es ein Freundschaftsdienst, da er 3 kleine Kinder hat und wenigstens 1x die Woche mehr Zeit für sie haben soll. Mir macht das unglaublichen Spaß, deshalb habe ich ihm zum Geburtstag einen Gutschein für 1x die Woche Samstag oder Sonntag nach Wahl geschenkt.
Gut gemeint, er hat mal frei und ich habe Spaß daran, aber wie muss man das jetzt melden? Als 450,-- Euro Job geht nicht, denn den habe ich ja schon und ausserdem nehme ich ja kein Geld dafür. Wir haben jetzt einen Vertrag darüber gemacht, aber irgendwie komme wir nicht weiter. Der Steuerberater kann damit nichts anfangen.
Kann ich das jetzt einfach so mit Vertrag beim Zoll melden, oder wo muss das gemeldet werden. Ich will ja nicht, dass im Falle einer Kontrolle wir der Schwarzarbeit bezichtigt werden.
Wo melde ich eine unentgeltliche Tätigkeit an, damit es nicht als Schwarzarbeit gilt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Erstmal: Ich finde das (menschlich) toll, dass Du das machst - und ich kann das auch nachvollziehen; unglaubwürdig ist das für mich nicht. AAAABER: Ich könnte mir vorstellen, dass das ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz ist.
Du hängst sozusagen zwischen Bier und Krone: Deine Tätigkeit geht weder durch als familiäre Mithilfe, noch als 'Ehrenamt', freiwillige Tätigkeit (Volunteering), bürgerschaftliches Engagement (und was es da noch an Bezeichnungen gibt, das vom Erwerbsbereich abzugrenzen). Und es gibt keine Stelle, bei der du eine Erwerbstätigkeit mit Null Euro Verdienst anmelden kannst.
Und wenn du dort mithilfst: die Trinkgelder wirst du doch gleichwohl behalten, auch wenn du sonst keinen Stundenlohn erhältst, oder?
n.b. ein zweiter Minijob geht durchaus, solange du im ersten nicht die 450 Euro ausschöpfst.
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Das ist Nachbarschaftshilfe, und die funktioniert doch. Solange befristet, deutlich, der Kneipenbesitzer die hftungsrechtlichen Fragen geklärt hat (was passiert bei "Betriebsunfall") ist doch alles okay.
wirdwerden
Nachbarschaftshilfe ist ein interessantes Stichwort - bin ich nicht drauf gekommen. Link dazu vom Zoll:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Arbeit/Fragen-Antworten/_functions/frage_5.html
.. nach Lektüre sage ich Mal: kann sein, kann aber auch anders gewertet werden. Die Unterstützung des Freundes bei seiner gewerblichen Arbeit scheint mir doch anders zu liegen. Aber vielleicht sehe ich das auch zu ängstlich.
Sehr gut, Nachbarschaftshilfe. Spricht etwas dagegen, proaktiv auf den Zoll zuzugehen und unter Verweis auf den Link von Blaubär über diese Nachbarschaftshilfe zu informieren? Damit dürften dann doch alle Beteiligten glücklich sein, oder?
Dem Zoll wird stören, dass es sich um die Hilfe eines Gewerbebetriebes handelt. Und dieser hat eine Gewinnerzielungsabsicht und proftiert von der kostenlosen Arbeitskraft.. Eventuell weckt man auch schlafende Hunde und der Zoll erscheint mal in dem Lokal...
lass es laufen wie bisher.
ZitatDas ist Nachbarschaftshilfe :
Da steht nichts davon, das die beiden Nachbarn wären ...
Eventuell wäre hier noch eine "Gefälligkeit" oder ein "Freundschaftsdienst" zu sehen, aber da hat man das Problem der Regelmäßigkeit und das der Empfänger ein Unternehmer ist..
ZitatIch könnte mir vorstellen, dass das ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz ist. :
Ja, denn man ist wohl Arbeitnehmer.
ZitatWir haben jetzt einen Vertrag darüber gemacht, :
Wenn man als Arbeitnehmer gelten würde: wertlos, da Vereinbarungen welche den Mindestlohn unterschreiten sollen schlicht nichtig sind (§ 3 MiLoG)
ZitatEventuell weckt man auch schlafende Hunde und der Zoll erscheint mal in dem Lokal. :
Wenn man einem schlafenden Hund so ein fettes Kottlet vor die Nase hält ... wird der ganz schnell wach.
Zitat:
Kann ich das jetzt einfach so mit Vertrag beim Zoll melden, oder wo muss das gemeldet werden. Ich will ja nicht, dass im Falle einer Kontrolle wir der Schwarzarbeit bezichtigt werden.
Eine unentgeltliche Tätigkeit kann per definitionem keine Schwarzarbeit sein. Die setzt nämlich Abgabenhinterziehung voraus, und Abgaben (Steuern, Sozialabgaben usw.) setzen ein Entgelt voraus.
Das beschriebene fällt unter "Nachbarschaftshilfe" und braucht nirgendwo angemeldet zu werden.
ZitatDu hängst sozusagen zwischen Bier und Krone :
Nö.
Zitat:: Deine Tätigkeit geht weder durch als familiäre Mithilfe, noch als 'Ehrenamt', freiwillige Tätigkeit (Volunteering), bürgerschaftliches Engagement (und was es da noch an Bezeichnungen gibt, das vom Erwerbsbereich abzugrenzen).
Doch. Geht es.
Es gibt nämlich nicht nur "familiäre Mithilfe", sondern auch Nachbarschaftsmithilfe, und solche unter Freunden. Wichtig ist nur, daß kein Geld fließt, also nicht dafür bezahlt wird. Unbezahlt darf man so lange für einen Freund arbeiten, wie man das tun möchte.
@ Harry: Nachbarschaftshilfe ist nicht davon abhängig, dass man örtlich Nachbar ist. Unter den Begriff fällt alle unentgeltliche Hilfe, auch die von Tauschbörsen, Freundschaftshilfe, eben alles, was nicht bezahlt wird, auch viele ehrenamtliche Hilfe, es gibt ja die nicht nur in eingetragenen Vereinen.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 12.01.2018 08:11
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