Person X, heute 25 Jahre, zum Zeitpunkt der Tat 20 Jahre alt;
Wurde wegen Geldfälschung und versuchten Betrug zu 7 Monaten jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
Im Führungszeugnis steht nichts, da die Jugendstrafe weniger als 1 Jahr Betrug.
Im BZRG wurde sie eingetragen. Wann wird sie getilgt und damit gelöscht? Die Verurteilung war im Juni 2013
Wo ist diese Strafe aufgenommen und wann wird sie getilgt?
12. Januar 2017
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Frage vom 12. Januar 2017 | 12:27
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 17x hilfreich)
Wo ist diese Strafe aufgenommen und wann wird sie getilgt?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2017 | 13:23
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Juni 2018 + 1 Jahr (unsichtbare) Überliegefrist
#2
Antwort vom 12. Januar 2017 | 14:33
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 17x hilfreich)
Ist ein vorzeitiges Löschen irgendwie möglich?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Januar 2017 | 14:47
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Theoretisch ja, unter seeehr besonderen Bedingungen.
Praktisch liegen diese Bedingungen in 99,99% aller Fälle nicht vor.
Schon die vorzeitige Nicht-Aufnahme ins Führungszeugnis ist an sehr hohe Hürden gebunden und entspr. Anträge iaR. erfolglos. Eine vorzeitige Löschung aus dem BZR ist noch ungleich schwieriger.
Und jetzt?
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