Wo darf man Angestellte arbeiten lassen??

7. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Totte
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wo darf man Angestellte arbeiten lassen??

Hallo, die kleine Firma in der meine Frau beschäftigt ist hat zum Ende des Monats das Gemeinschaftsbüro gekündigt und die beiden Chefs (Mann und Frau, Paar) wollen das Büro zu sich nach hause legen. Nun müsste meine Frau (Bürotätigkeit, 40 Std. Woche) als einzige Angestellte bei denen in der Privatwohnung jeden Tag arbeiten. Das will sie unbedingt vermeiden. Gibt es dafür rechtliche Vorschriften? Darf ein Chef seine Angestellten bei sich in der Privatwohnung arbeiten lassen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn deine Frau weiterhin die Arbeit tun soll, für die sie angestellt ist, sehe ich keine Bedenken, solange ein Arbeitsraum zur Verfügung steht, der diesen Namen verdient. Irgend ein Eck in irgendeinem Zimmer, am Katzentisch sozusagen , dürfte nicht ausreichen.
Eine ganz andere Frage wird sein, ob eine Wohnung zu einem Büro ohne weiteres umgewidmet werden darf , aber das ist Baurecht.

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-- Editiert :blaubär: am 07.01.2015 12:30

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Nun, da sind einige einschlägige Richtlinen zu beachten.
Zuständig wären Ordungsamt, Bauamt und die Berufsgenossenschaft.
Eine Mitteilung an diese könnte das Problem schon lösen.


Desweiteren wäre zu schauen was zum Arbeitsort/-platz im Vertrag steht.


Man sollte aber auch berücksichtigen, das man in so einer kleinen Klitsche recht schnell wirksam gekündigt ist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#3
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Um ein Arbeitszimmer in einer Wohnung zu schaffen, benötigt man weder irgendwelche Ämter noch die BG. Wenn die bisherigen Büroräume aufgegeben werden, ist eh davon auszugehen, dass der Firmensitz komplett verlegt wird - dagegen wehren kann man sich nicht und als einzige Angestellte ist man auch ratzfatz durch jemanden ersetzt, der kein Problem mit familiärer Atmosphäre hat.

quote:
Das will sie unbedingt vermeiden.

Worin besteht eigentlich der Grund für dieses Unwohlsein?

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

-- Editiert Schnuckelchen am 08.01.2015 14:53

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Um ein Arbeitszimmer in einer Wohnung zu schaffen, benötigt man weder irgendwelche Ämter noch die BG. <hr size=1 noshade>

Zum einen ist das schlicht falsch, zum anderen will man kein Arbeitszimmer schaffen, sondern man will die komplette Firma in die Wohnung verlegen inklusive der Angestellten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

@Harry
.... Da magst du vollkommen Recht haben , aber Tottes Frau gewinnt trotzdem daraus arbeitsrechtlich kaum eine Handhabe , den Wechsel des Arbeitsortes auszuhebeln.

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